Schadensfreiheitsrabatt übertragen?

Hi all,

mich würde interessieren, ob es möglich ist, den SFR von jemanden zu übernehmen.

Falls ja, wie finde ich diesen jemand?

Gruß,
blueyz

mich würde interessieren, ob es möglich ist, den SFR von
jemanden zu übernehmen.

Ja…

Falls ja, wie finde ich diesen jemand?

Sieh mal in deiner Verwandtschaft nach… oder bist du jahrelang evtl. Firmenauto unfallfrei gefahren?
Aber auch bei Übertragung gilt… du kannst nie eine höhere SFR-Stufe haben, als dein Führerschein alt ist… also nicht Opas 30 Jahre schadenfrei für einen 18 jährigen… geht nicht…

Marco

Hallo,

der SFR ist an die Person gebunden, die schadenfrei gefahren ist. Damit ist der SFR grundsätzlich nicht übertragbar. Wenn Du glaubhaft machst, daß das Zweitauto innerhalb Deines Haushalts oder der Lebensgemeinschaft vorwiegend von Dir gefahren wurde, wird ein neuer Versicherungsvertrag auf Deinen Namen lautend mit dem bis dahin erreichten SFR möglich sein.

Gruß
Wolfgang

Als Zusatz:

Einen Firmen-SFR kann man privat übernehmen, wenn die Firma mitspielt. Andersherum, von privat auf Firma geht jedoch nie
(Ausser da schummelt mal wieder ein VU)

Bei der Übernahme des SFR sollte man nicht nur darauf achten, dass man sich anhand der Führerscheindauer den Rabatt selber erfahren haben kann, sondern auch, ob es in dem zu übernehmenden
Vertrag in den letzten Jahren einen Unfall gegeben hat. Der fliesst dann nämlich auch mit ein! Da kann dann evtl. doch das eine oder andere Jahr rausfallen!

Wer geschickt ist, wechselt alle zwei Jahre mal den Versicherer. Die geben nämlich meist nur die Unfälle der letzten drei Jahre an neue VU mit. So kann man seine Statistik ein bisschen weissen!

Gruss Marian

Einen Firmen-SFR kann man privat übernehmen, wenn die Firma
mitspielt. Andersherum, von privat auf Firma geht jedoch nie
(Ausser da schummelt mal wieder ein VU)

Huch, ich dachte man kann die SFR die man privat erfahren hat in die Firma miteinbringen ??

Micha

Nein, denn es handelt sich ja um zwei verschiedene Rechtspersonen.

Ein SFR wird immer nur dem zugeordnet, der ihn tatsächlich erfahren haben kann. Wenn Deine Eltern für Dich eine Versicherung anmelden, bei der Du tatsächlich fährst, gehört der Rabatt bei einer Übertragung Dir.

Aber Deine Firma kann nie für einen neu abgschlossenen Vertrag früher etwas erfahren haben! Wenn Dir ein Versicherungsvertreter etwas anderes erzählt, dann schafft er es, seinen Innendienst zu veranlassen, gegen geltendes Recht zu verstossen. (Sofern mein Wissensstand noch aktuell ist!)

Berate Dich mit Deinem Steuerberater! Du kannst doch auch mit dem Privat-Auto fahren und dann ein Fahrtenbuch führen und die Geschäftsfahrten mit 0,52 DM/km absetzen.
Oder noch besser! Kläre es direkt mit Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt, der muss Dich beraten!

Gruss Marian

Nein, denn es handelt sich ja um zwei verschiedene
Rechtspersonen.

Soweit ist es klar.

Ein SFR wird immer nur dem zugeordnet, der ihn tatsächlich
erfahren haben kann. Wenn Deine Eltern für Dich eine
Versicherung anmelden, bei der Du tatsächlich fährst, gehört
der Rabatt bei einer Übertragung Dir.

Auch das ist klar.
Ein Beispiel mit der Firma:
Ich fahre seit mehreren Jahren privat ein Fahrzeug (sagen wir mal ich habe jetzt SF8) und wechsle nun in eine Firma (nicht meine Firma !), die mir einen Firmenwagen stellt, der extra für mich gekauft wird, der aber auf die Firma zugelassen werden soll. Den Privat-Pkw benötige ich nun nicht mehr. Die SF8 bringe ich nun in die Firma ein, mit dem entsprechenden Vertrag, daß der Rabatt auch weiterhin mir gehört, wenn ich die Firma wieder verlasse (z.B.).
Dann läuft der Firmenwagen also komplett auf die Firma, aber nicht mit Klasse 0 oder so, sondern eben mit meinen SF8.

Gruß,

Micha

Hallo !

Ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen. Die meisten Versicherungen akzeptieren nur eine Übertragung von jemand, der in direktem Verwandtschaftsverhältnis mit Dir steht, also z.B. Deine Eltern oder Geschwister. Nur wenige akzeptieren auch Personen, die nicht mit Dir verwandt sind.
Bei einer Übertragung ist auch immer zu beachten, daß derjenige, von dem Du den Rabatt bekommst, diesen Rabatt dann später nicht wieder zurückbekommen kann, er müßte dann also wieder von vorne anfangen (bzw. mit SF1/2).
Geht es denn bei Dir um einen konkreten Fall ?

Gruß,

Micha

Hi Micha,

nein, das funktioniert so nicht! In einem anderen Thread in diesem Verzeichnis ging es auch schon um den abweichenden Halter, der bei vielen Versicherungen nicht anerkannt/genehmigt wird. Genau aus diesem Grund haben die Versicherer auch damit Probleme.

Du hast als PRIVAT-PERSON einen SFR erfahren und hast vielleicht das Risiko gebracht, mal incl. Spanien-Urlaub 30 Tausend Kilometer im Jahr gefahren zu sein. Nun bist Du auf einmal als Vertreter unterwegs und bringst es vielleicht auf 60 Tausend Kilometer. Da gibt es noch so viele Beispiele.

Die FIRMA ist eine andere Person, für die Du einen GESCHÄFTLICHEN Auftrag erfüllen wirst. Dein privater Rabatt kann da nicht angerechnet werden.
Stell Dir mal folgende Situation vor:
Du hast acht Jahre einen Citroen VISA privat gefahren, 26 kw, ohne Kasko, vielleicht den Wagen nur 3 TKM im Jahr, weil es Dein Spassfahrzeug war.
Nun soll der hier erfahrene Rabatt auf einen Firmenwagen BMW 7er Reihe oder etwas anderes übertragen werden, am besten noch mit Kasko. Das funktioniert nicht!

Du solltest Dir mit Deiner Firma überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, dass Du per km abrechnest. Kannst ja eventuell auch mehr in Rechnung stellen. Das muss aber der Steuerberater der Firma klar machen.

Bedenke auch, was passiert, wenn Du während einer Dienstfahrt einen Unfall baust. Dann ist Dein SFR nämlich futsch !!!

Und solltest Du dann doch einen Firmenwagen bekommen, dann überleg, wie Du Dir Deinen SFR retten kannst. Nämlich zB, in dem Du Dir ein gebrauchtes Motorrad mit 3 kw Leistung kaufst, das für 6 Monate + 1 Tag anmeldest. Müsste Dich bei SFR 8 so vielleicht um die 100 DM/Jahr kosten. Sparst Du aber, wenn Du dann später wieder einen grösseren PKW in SFR 10 anstelle SFR 6 anmeldest!

Einfach mal durchrechnen - viel Spass

Marian

Hallo !

Du hast als PRIVAT-PERSON einen SFR erfahren und hast
vielleicht das Risiko gebracht, mal incl. Spanien-Urlaub 30
Tausend Kilometer im Jahr gefahren zu sein. Nun bist Du auf
einmal als Vertreter unterwegs und bringst es vielleicht auf
60 Tausend Kilometer. Da gibt es noch so viele Beispiele.

Ja, aber dafür ändert sich doch auch die Prämie (zumindest bei den meisten VU), wenn ich mehr Kilometer fahre.

Die FIRMA ist eine andere Person, für die Du einen
GESCHÄFTLICHEN Auftrag erfüllen wirst. Dein privater Rabatt
kann da nicht angerechnet werden.
Stell Dir mal folgende Situation vor:
Du hast acht Jahre einen Citroen VISA privat gefahren, 26 kw,
ohne Kasko, vielleicht den Wagen nur 3 TKM im Jahr, weil es
Dein Spassfahrzeug war.
Nun soll der hier erfahrene Rabatt auf einen Firmenwagen BMW
7er Reihe oder etwas anderes übertragen werden, am besten noch
mit Kasko. Das funktioniert nicht!

Warum (verzeih mir die blöde Frage) ? Wenn es mein Privatauto wäre würde es doch auch gehen ?

Mit dem Rest gebe ich Dir Recht :wink:

Gruß,
Micha

Ja, aber dafür ändert sich doch auch die Prämie (zumindest bei
den meisten VU), wenn ich mehr Kilometer fahre.

Was meinst Du wohl, was Taxi-Fahrer zahlen ??? Bei Dir als Person ist der Benutzerkreis als Risiko ziemlich eingeschränkt. Bei ner Firma, darf dann da vielleicht auf Anweisung des Chefs dann auch mal dessen vertrottelter Neffe, der nachtblind ist und nen IQ von 87 hat, auch mit fahren.

Da diskutieren im Gegensatz zu uns gar nicht. Entweder Du machst es zu deren Konditionen, oder halt nicht.

Warum (verzeih mir die blöde Frage) ? Wenn es mein Privatauto
wäre würde es doch auch gehen ?

Nochmal: Weil eine Firma nicht vorher zB auf Zweitwagenregelung bei Dir gefahren sein kann, weil die Firma gar keinen Führerschein hat! Es stellt ein NEUES Risiko dar!

Gruss Marian