Schadensfreiheitsrabatt von meinem Verstorbenen Vater

Hallo liebe Community,

leider ist mein Vater verstorben. Er hatte nie viel über sein Gesundheitszustand oder seine Versicherungen erzählt.

Jetzt hat meine Mutter mich gefragt wieso ich nicht sein Schadensfreiheitsrabatt übernehmen möchte.

Leider kenn ich von meinem Vater nur sein altes Kennzeichen.

Habt ihr eine Idee wie ich seine alte Versicherung herausfinden kann?

Danke für eure Zeit

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Klar.
Sag mal, wann ist er verstorben ? Und lebte er mit dir und Mutter zusammen ?
Denn wenn ja, dann müssten doch auch alle Unterlagen im Haus/Wohnung vorhanden sein.

Ist ein bisschen seltsam deine Frage und dein Problem.

Wenn Kennzeichen, dann könnte man über den Zentralruf der Versicherer die Versicherungsgesellschaft herausbekommen. Und die würde wohl Vaters Vertrag finden. Allerdings müsstest Du denen nachweisen dass Du überhaupt berechtigt bist die Auskünfte zu erhalten.

Noch eins, sollte Vater seinen Wagen lange abgemeldet haben, dann gibt es ein Frist (ich glaube 7 Jahre) danach wäre der SF-Rabatt weggefallen und kann auch nicht auf Familienmitglied übertragen werden.
und Du kannst nur die Zeit übertragen bekommen, seit der du selbst den Führerschein hast.

MfG
duck313

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Hi, er war einer der ersten in Deutschland also März.
Leider war er immer ehr geheimnissvoll was seine Unterlagen betrifft.
Leider konnte ich in seiner Wohnung nichts finden.

Ne sie lebten getrennt.

Ich werde mich mal erkundigen.

Und ja mein Papa war sehr seltsam, aber liebevoll auf seine art und weiße

Danke für deine zeit duck

Wenn Du das dann angehst solltest Du sagen, dass Du regelmäßig mit dem Wagen gefahren bist.
Ich weiss nicht, ob das bei allen Versicherungen Voraussetzung für die Übertragung ist, aber in den Fällen, die mir bekannt sind war es das. Es wurde gar nicht weiter geprüft, aber man musste es so angeben.
Hier heisst es, die Frist betrage 12 Monate nach Vertragsende:
https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/schadenfreiheitsrabatt-uebertragen/

Du musst nachweisen, in welcher Zeit du sein Auto gefahren bist.
Außerdem kannst du nur die SF-Einstufung übernehmen, die deine eigene Fahrpraxis - Führerschein-Datum bis zur SF-Rabattübertragung her gibt.

Allerdings kann ich mir aus dieser Info keinen Reim machen!

Im März (2020) gab es die ersten Corona-Todesfälle.
Lt. RKI die ersten zwei am 09.03.2020.

Büddebüdde.

Und was hat dieser Kommentar mit der Übertragung eines Schadenfreiheitsrabattes zu tun?

hat Dir auf die Sprünge geholfen.
Gräm’ Dich nicht, daß Du nicht von selbst draufgekommen bist. :wink:

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Du bist ein Scherzkeks, denn dies hat mit der Frage nichts zu tun.

Natürlich nicht.
War eine Antwort auf Deine Ratlosigkeit::

Moin, @Pensionar,

hat mit der Frage nichts zu tun.

nicht mehr und nicht weniger als Deine Anmerkung:

Allerdings kann ich mir aus dieser Info keinen Reim machen!

Gruß
Rlaf

Scheinbar hast du meine Antwort nicht vollständig gelesen.
Zuerst muss der Übernehmende mal nachweisen, dass er das Fahrzeug überhaupt gefahren hat. Außerdem müsste man wissen, seit wann er überhaupt seinen Führerschein hat.

Von

kann in den 3 Fällen, die ich selber oder mit erlebt habe aber nicht die Rede sein.
Es wurde nur abgefragt, wie viele Jahre das Fahrzeug gefahren wurde es wurden Füherscheindaten der Versicherungsübernehmerin erfragt und das war es dann.
Man reichte die Versicherung sehr entgegen kommend weiter.

Habe ich etwas anderes geschrieben?

Nachdenken über das geschriebene, wäre manchmal sinnvoll!

Ja, du hast etwas anderes geschrieben, nämlich

Und ich habe von Angaben, aber ohne Nachweis geschrieben.

Sonst alles fit im Schritt?

Würde dann bedeuten, dass der Übernehmende sich nicht an die Wahrheit gehalten hat.
Kommt dies raus, kann die SF-Einstufung storniert werden.

Können tut vieles und Leben ist tödlich.
Tatsächlich wurde in den Fällen, die mir direkt bekannt sind offen kommuniziert, geradezu einladend, dass nichts überprüft werden würde, weil das kaum zu überprüfen sei.

Wobei der Schluss, den Du ableitest, so nicht möglich ist. Angaben sind nicht zwangsläufig falsch, nur weil kein Nachweis gefordert wird.

Wobei sie aber auch nicht richtig sein müssen!
In vielen Fällen sind Überprüfungen möglich, z.B. wenn der Übernehmende in einem anderen Bundesland wohnt.

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