Guten Tag,
wer kann eventuell nachstehende Frage beantworten.
hatte am 23.10.2009 einen KFZ-Teilkasko-Schaden, Motorbrand, Fahtzeug nicht mehr nutzbar.
Die Abwicklung (Restwert/Zeitwert)über meine Versicherung war soweit auch einigermaßen in Ordnung. Ein Folgeschaden (Einsatz der Feuerwehr Sulzbach TS) mit Rechnung an mich und weiterleitung an die Versicherung auch.
Nun kam am 02.02.2010 Post von der VS, zum Abschluß des Schadens hätte man für Reinigungs-arbeiten € 194,- an die Gemeinde Sulzbach gezahlt und das Ganze als Haftpflichtschaden deklariert.
Zur Vermeidung einer Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse wurde Betrag an die VS erstatten.
Diese Überweisung wurde von mir am 04.01.2010 getätigt.
Gleichzeitig wurde angefragt, warum das den kein Folgeschaden des TK-Schadens sei.
Statt einer Antwort kommt heute Post mit der Mitteilung, dass Aufgrund des erforderlichen Fahrzeugwechsels ( Totalschaden altes Auto ) Anmeldung neues Auto, eine Hochstufung vo SF 11 45% auf SF 4 60% rechtens sei.
derUnterzeichner kann das nicht nachvollziehen.
Wie sieht es mit einem Versicherungswechsel aus, wenn der Schaden meines alten Fahrzeugs (alter Vertrag 9 von mir ausgeglichen wurde.
Freue mich auf gute Antworten