Schadensfreiheitsstufe bei Versicherungswechsel

Hallo!

Ein Versicherungsnehmer hat bei einer Versicherung eine KFZ als Zweitwagen versichert (Versicherungsbeginn 09/2009). Bis zum 31.12.2010 betrug die Schadensfreiheitsklasse 4, ab 01.01.2011 SF 5. Der Versicherungsnehmer hat im November 2010 einen Wechsel zu einer anderen Versicherung vorgenommen. Die Schadensfreiheitsklassen wurden übernommen.

Am 21.12.2010 verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall - Schadenshöhe 400 Euro. Der Schaden wurde auch von der „alten“ Versicherung durch die Haftpflicht reguliert.

Nunmehr erhält der Versicherungsnehmer von der neuen Versicherung eine neue Beitragsrechnung in der der Versicherungsnehmer in die Scahdenfreiheitsklasse „S“ eingestuft wird. Der Beitrag bemisst sich jetzt nach 155 %.

Der Versicherungsnehmer hat sich bei der „alten“ Versicherung erkundigt. Diese teilte mit, dass dies soweit richtig ist. Maßgebend sei wohl eine SF 1/2 ??? (Frage: Was denn nun „S“ oder 1/2?) Der Versicherungsnehmer fragte nach, in welche Schadensfreiheitsklasse der Versicherungsnehmer eingruppiert worden wäre, wenn er nicht zu einer anderen Versicherung gewechselt wäre. Die SF wäre dann „2“ gewesen. Dies entspricht meines Wissens nach 85%.

  1. Frage: Die die Einstufung in die SF „S“ bei der neuen Versicherung korrekt?

  2. Frage: Meiner Meinung nach wird der Versicherungsnehmer „bestraft“, dass er zu einer anderen Versicherung gewechselt ist (neuer Beitragssatz bei der neuen Versicherung 155 %, Bei der alten wären dies wie geschrieben 85 %). Ist dies so richtig?

  3. Frage: Gibt es Möglichkeiten kurzfristig in eine geringe SF-Klasse zu wechseln?

Danke für die Antworten

Grüße
Carsten

Ergänzung: Es wurde im Jahr 2009 kein Schaden gemeldet. Im Jahr 2010 wurde nur der genannte Schaden reguliert. Nach meinen Erkenntnissen hätte doch nur eine Rückstufung nach SF 2 erfolgen dürfen, oder?

  1. Frage: Die die Einstufung in die SF „S“ bei der neuen Versicherung korrekt?

Wenn es den Bedingungen des Vertrages entspricht, und davon gehe ich aus, ja.

  1. Frage: Meiner Meinung nach wird der Versicherungsnehmer
    „bestraft“, dass er zu einer anderen Versicherung gewechselt ist

Falsch, er wird nicht bestraft, sondern verliert einen Rabatt, weil die Voraussetzung für diesen Rabatt (Schadenfreiheit) nicht mehr gegeben ist.

(neuer Beitragssatz bei der neuen Versicherung 155 %, Bei
der alten wären dies wie geschrieben 85 %). Ist dies so richtig?

Vermutlich nicht, aber um das endgültig zu entscheiden müßte man die unterlagen sehen.

  1. Frage: Gibt es Möglichkeiten kurzfristig in eine geringe SF-Klasse zu wechseln?

Mit einem „frischen“ Schaden, nein. Aber man solte fragen, ob man den Schaden zurückkaufen kann. Bei 400 € Schaden könnte sich das lohnen.

Hi,

Der Versicherungsnehmer hat sich bei der „alten“ Versicherung
erkundigt. Diese teilte mit, dass dies soweit richtig ist.
Maßgebend sei wohl eine SF 1/2 ??? (Frage: Was denn nun „S“
oder 1/2?)

Es handelte sich wohl um eine Sondereinstufung. Beim Versicherewechsel wurde dann SF 1/2 bestätigt, die Schadenrückstufung erfolgt dann aufgrund der erfolgten Regulierung nach S=155%

Der Versicherungsnehmer fragte nach, in welche
Schadensfreiheitsklasse der Versicherungsnehmer eingruppiert
worden wäre, wenn er nicht zu einer anderen Versicherung
gewechselt wäre. Die SF wäre dann „2“ gewesen.

Aber nur bei der „alten“ Versicherung.

  1. Frage: Die die Einstufung in die SF „S“ bei der neuen
    Versicherung korrekt?

Ja.

  1. Frage: Meiner Meinung nach wird der Versicherungsnehmer
    „bestraft“, dass er zu einer anderen Versicherung gewechselt
    ist (neuer Beitragssatz bei der neuen Versicherung 155 %, Bei
    der alten wären dies wie geschrieben 85 %). Ist dies so
    richtig?

Ja. Deshalb ist bei einer Sondereinstufung ein Versichererwechsel gut zu überlegen.

  1. Frage: Gibt es Möglichkeiten kurzfristig in eine geringe
    SF-Klasse zu wechseln?

Ja, den Schaden zurückkaufen. Bei der genannten Konstellation dürfte sich das rechnen.
Gruß Keki

Hallo!

Ein Versicherungsnehmer hat bei einer Versicherung eine KFZ
als Zweitwagen versichert (Versicherungsbeginn 09/2009). Bis
zum 31.12.2010 betrug die Schadensfreiheitsklasse 4, ab
01.01.2011 SF 5. Der Versicherungsnehmer hat im November 2010
einen Wechsel zu einer anderen Versicherung vorgenommen. Die
Schadensfreiheitsklassen wurden übernommen.

hier handelt es sich um eine Sondereinstufung:
Normal-Einstufung 2009 SF 1/2 / 2010 SF 1/2 / 2011 SF 1
SF 1 in 2010 wäre nur erfolgt wenn die Versicherung am 01.07.2009 oder davor begonnen hätte.
Durch den Unfall wurde die Hochstufung in 2011 auf SF S vorgenommen - ist völlig richtig.

Am 21.12.2010 verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall

  • Schadenshöhe 400 Euro. Der Schaden wurde auch von der
    „alten“ Versicherung durch die Haftpflicht reguliert.

Nunmehr erhält der Versicherungsnehmer von der neuen
Versicherung eine neue Beitragsrechnung in der der
Versicherungsnehmer in die Scahdenfreiheitsklasse „S“
eingestuft wird. Der Beitrag bemisst sich jetzt nach 155 %.

Der Versicherungsnehmer hat sich bei der „alten“ Versicherung
erkundigt. Diese teilte mit, dass dies soweit richtig ist.
Maßgebend sei wohl eine SF 1/2 ??? (Frage: Was denn nun „S“
oder 1/2?) Der Versicherungsnehmer fragte nach, in welche
Schadensfreiheitsklasse der Versicherungsnehmer eingruppiert
worden wäre, wenn er nicht zu einer anderen Versicherung
gewechselt wäre. Die SF wäre dann „2“ gewesen. Dies entspricht
meines Wissens nach 85%.

  1. Frage: Die die Einstufung in die SF „S“ bei der neuen
    Versicherung korrekt?

  2. Frage: Meiner Meinung nach wird der Versicherungsnehmer
    „bestraft“, dass er zu einer anderen Versicherung gewechselt
    ist (neuer Beitragssatz bei der neuen Versicherung 155 %, Bei
    der alten wären dies wie geschrieben 85 %). Ist dies so
    richtig?

  3. Frage: Gibt es Möglichkeiten kurzfristig in eine geringe
    SF-Klasse zu wechseln?

Meine Empfehlung: erstatten Sie den Schaden von 400 € an den Vorversicherer. Damit fällt die Höherstufung wegen Schaden weg.
Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Versicherungsvertreter.
Einige Versicherungsunternehmen übernehmen auch die Sondereinstufung
des Vorversicherers.

Möglich wäre sogar bei einer 2-Wagen-Regelung wenn nur Personen ab 23 Jahren das Fahrzeug fahren - SF5.

Viele Grüße!

Hallo!

Danke für eure Antworten. Hier habe ich noch eine Frage:

Ich melde das Fahrzeug ab, dadurch endet die bisherige Versicherung.

Kurz darauf melde ich das Fahrzeug wieder an.

Ist es dann möglich, den Wagen über eine Zweitwagenversicherung bei einem Unternehmen mit Übernahme der SF des Erstfahrzeugs zu versichern?

Hinweis: Versicherung des Zweitwagens gehört zur gleichen Versicherungsgruppe wie die des Erstfahrzeugs.