Hallo!
Ein Versicherungsnehmer hat bei einer Versicherung eine KFZ als Zweitwagen versichert (Versicherungsbeginn 09/2009). Bis zum 31.12.2010 betrug die Schadensfreiheitsklasse 4, ab 01.01.2011 SF 5. Der Versicherungsnehmer hat im November 2010 einen Wechsel zu einer anderen Versicherung vorgenommen. Die Schadensfreiheitsklassen wurden übernommen.
Am 21.12.2010 verursacht der Versicherungsnehmer einen Unfall - Schadenshöhe 400 Euro. Der Schaden wurde auch von der „alten“ Versicherung durch die Haftpflicht reguliert.
Nunmehr erhält der Versicherungsnehmer von der neuen Versicherung eine neue Beitragsrechnung in der der Versicherungsnehmer in die Scahdenfreiheitsklasse „S“ eingestuft wird. Der Beitrag bemisst sich jetzt nach 155 %.
Der Versicherungsnehmer hat sich bei der „alten“ Versicherung erkundigt. Diese teilte mit, dass dies soweit richtig ist. Maßgebend sei wohl eine SF 1/2 ??? (Frage: Was denn nun „S“ oder 1/2?) Der Versicherungsnehmer fragte nach, in welche Schadensfreiheitsklasse der Versicherungsnehmer eingruppiert worden wäre, wenn er nicht zu einer anderen Versicherung gewechselt wäre. Die SF wäre dann „2“ gewesen. Dies entspricht meines Wissens nach 85%.
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Frage: Die die Einstufung in die SF „S“ bei der neuen Versicherung korrekt?
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Frage: Meiner Meinung nach wird der Versicherungsnehmer „bestraft“, dass er zu einer anderen Versicherung gewechselt ist (neuer Beitragssatz bei der neuen Versicherung 155 %, Bei der alten wären dies wie geschrieben 85 %). Ist dies so richtig?
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Frage: Gibt es Möglichkeiten kurzfristig in eine geringe SF-Klasse zu wechseln?
Danke für die Antworten
Grüße
Carsten