Schadenshaftung ab welchem Lebensalter

Es gab doch früher immer den Werbefilm wo die Scneibe mit dem Fußball zerschossen wird und der nette Herr Kaiser sich um alles kümmert.

Jetzt frage ich ab welchem Alter sind Kinder (bzw. die Eltern) überhaupt haftbar zu machen.

Wie ist es denn z.B. wenn in einer Mietwohnung ein Fenster zerschlagen wird und der Mieter sagt dem Vermieter das hat mein 5 Jähriger Sohn gemacht.

Ist es jetzt so das für alle Schadensfälle, die von Kindern oder Jugendlichen ausgehen der geschädigte selbst aufkommen muß ?

Und welche Rolle spielen da die Versicherungen ? Es bräuchte ja nichts versichert werden wenn vom Gesetz sowieso kein Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger geltend gemacht werden kann.

Jetzt frage ich ab welchem Alter sind Kinder (bzw. die Eltern)
überhaupt haftbar zu machen.

Eltern sind nur für eigenes Verschulden haftbar, nicht für das ihres Kindes. Und für das Kind gelten im Deliktrecht die §§ 828 f. BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/829.html

Wie ist es denn z.B. wenn in einer Mietwohnung ein Fenster
zerschlagen wird und der Mieter sagt dem Vermieter das hat
mein 5 Jähriger Sohn gemacht.

Dann haften die Eltern eventuell über § 278 BGB auch selbst. Das widerspricht auch nicht dem oben von mir Gesagten, denn hier geht es dann ausnahmsweise um eine Vertragshaftung, und da ist das Haften für das Verschulden anderer durchaus möglich.

Ist es jetzt so das für alle Schadensfälle, die von Kindern
oder Jugendlichen ausgehen der geschädigte selbst aufkommen
muß ?

Nein.

Und welche Rolle spielen da die Versicherungen ? Es bräuchte
ja nichts versichert werden wenn vom Gesetz sowieso kein
Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger geltend gemacht
werden kann.

Da irrst du. Wie kommst du auf so was?

Jetzt frage ich ab welchem Alter sind Kinder (bzw. die Eltern) überhaupt haftbar zu machen.

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktfähig und damit nicht haftbar zu machen. Für Schadensfälle im Straßenverkehr steigt das Alter auf 10 Jahre.

Wie ist es denn z.B. wenn in einer Mietwohnung ein Fenster zerschlagen wird und der Mieter sagt dem Vermieter das hat mein 5 Jähriger Sohn gemacht.

Schlechtes Beispiel. Das Kind haftet nicht, aber die Eltern als Mieter müssen die Mietsache in dem Zustand zurückgeben, indem sie sie übernommen haben, also mit intakter Scheibe.

Ist es jetzt so das für alle Schadensfälle, die von Kindern oder Jugendlichen ausgehen der geschädigte selbst aufkommen muß ?

Nein, nicht immer.

Und welche Rolle spielen da die Versicherungen ?

Versicherungen decken immer dann, wenn es sich um einen versicherten Schaden handelt. Bei Kindern unter 7 Jahren ist das eben nicht der Fall.

Es bräuchte ja nichts versichert werden wenn vom Gesetz sowieso kein Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger geltend gemacht werden kann.

Richtig. Aber die meisten Schädiger sind eben älter als 7 Jahre.

Ergänzung
Hallo
das bisher gesagt ist richtig, bis auf eine kleine „Auslassung“.
Wenn ein Kind nicht deliktfähig, also auch nicht schadensersatzpflichtig, ist, so kann im Schadensfall imer noch geprüft werden, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Das ist jedoch sehr vom Einzelfall abhängig (Alter, Erziehung, bisheriges Verhalten, Vernunft… des Kindes).
Wenn dann den Eltern dies nachgewiesen werden kann, sind sie in der Schuld, für den Schaden haftbar zu sein.

Gruß
HaWeThie

Versicherungen decken immer dann, wenn es sich um einen
versicherten Schaden handelt. Bei Kindern unter 7 Jahren ist
das eben nicht der Fall.

Etliche Versicherungen bieten dies aber mittlerweile auch an, dass
solche Schäden beglichen werden. Heißt dann auch schon mal
Nachbarschaftsschutz.

Etliche Versicherungen bieten dies aber mittlerweile auch an, dass solche Schäden beglichen werden.

So, wie die Ausgangsfrage formuliert ist, scheint der Fragesteller so einen Tarif nicht zu haben.

Moin,

eine solche Haftpflicht habe ich natürlich nicht wollte aber allgemmein fragen.

Es geht auch weniger um meine Situation sondern um in was für Verhältnissen meine Bekannten leben müssen, die sich solche Kinder leisten.

Für mich ist das höchstens mal interessant wenn ich eine Wohnung vermiete. Da wäre eben interessant ob einige Mieter aufgrund ihres Nachwuchs ein höheres Risiko darstellen und eben ausgeschlossen werden sollten.

Aber für mich ist das nicht ganz nachvollziehbar.

Wenn ich einen Hund oder ein Pferd halte hafte ich doch auch mit meinem vollen Vermögen wenn es auf die Autobahn läuft für Kinder soll jetzt der geschädigte selbst aufkommen.

Und der Begriff Nachbarkeitsschutz ist schon wieder was ganz neues für mich.

Wenn ein Kind beim Nachbarn was beschädigt dann kann doch nach eurer Meinung er ja sowieso nicht rechtlich gegen die Eltern vorgehen.

Und für schwere Fahrlässigkeit (Verletzung der Aufsichtspflicht) auf die sich der Nachbar berufen kann hafte die Versicherung doch wohl auch nicht.

Ich bin noch nicht viel schlauer als am Anfang.

Nach meiner Ansicht kann es sowas nicht geben, daß eine Versicherung für Kindersachschäden haftet wenn der geschädigte rechtlich keinen SchadenersatzAnspruch geltend machen kann. Und die Versicherung wird ja nicht die Verletzung der Aufsichtspflicht (=grobe fahrlässigkeit) mitabsichern.

Und in diesem Zusammenhang kommt mir der 20 Jahre alte Werbefilm wo nach dem Durchschuß der Fensterscheibe der freundliche Herr Kaiser von der HamburgMannheimer vorbeikommt doch recht suspekt vor.

Ja also definitv ab 7 Jahre (bis auf wenige Ausnahmen z.B. Verkehr) deliktfähig…danke !

Hier wird nochmal schön Deliktfähigkeit erläutert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsfähigkeit
(Tiere wären ja keine Subjekte und dann als Sachen und da haftet ohnehin der Halter…also was völlig anderes)

Mir ist noch nicht 100%-ig klar wie sich die Rechtsverhältnisse in einer vermieteten Wohnung darstellen. Wie die anderen das sagen verstehe ich das jetzt so, daß der Mieter dann auch für die Ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache aufkommen muß und es das Problem von daher nicht tangiert. Es ist dann egal wers kaputgemacht hat.

Trotzdem frage ich mch welche Art für Versicherungs(zusatz)pakete (Haftpflicht, Rechtsschutz) es für Eltern gibt und ob die überhaupt nen Nutzen haben.

Nachtrag: §§829 wäre noch interessant (Haftungs aus Billigkeitsgründen)
Wer also als deliktunfähig gilt muß also auch dem vermögensverhätnissen entsprechned haften.
Verstehe ich so, daß die Eltern belangt werden können wenn die Vermögensverhältnisse dementsprechend sind.
Vielleicht ist ja das was die Versicherung abdeckt.

Hai!

Und der Begriff Nachbarkeitsschutz ist schon wieder was ganz
neues für mich.

Das nennen manche Versicherungen so, halt Marketing.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversic…

Der Plem

Hi,

Trotzdem frage ich mch welche Art für
Versicherungs(zusatz)pakete (Haftpflicht, Rechtsschutz) es für
Eltern gibt und ob die überhaupt nen Nutzen haben.

das ist ein Zusatz für deliktunfähige Kinder zur Haftpflichtversicherung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversic…

Gruß
T.

Danke guter Wikilink (zu allen Haftpflichtfällen überhaupt) !

Hallo robespierre66,

Aber für mich ist das nicht ganz nachvollziehbar.

Wenn ich einen Hund oder ein Pferd halte hafte ich doch auch
mit meinem vollen Vermögen wenn es auf die Autobahn läuft für
Kinder soll jetzt der geschädigte selbst aufkommen.

Der Hintergrund ist hier darin zu sehen, dass Hunde und Pferde als sog. „Luxustiere“ sogar der Gefährdungshaftung unterliegen, sprich, man haftet soger OHNE Verschulden.

Kinder aber hat der Gesetzgeber im Bereich der Haftung unter einen besonderen Schutz gestellt. Es soll mit den Altersgrenzen der Deliktunfähigkeit vermieden werden, dass Kinder aufgrund eines Fehlverhaltens, dessen Folgen sie gar nicht überschauen können, bereits mit einem Berg Schulden ins Erwachsenenleben starten müssen.

Als Beispiel wird hier gerne die brennende Scheune heran gezogen, die zündelnde Kinder in Brand gesteckt haben.
Natürlich entsteht dem Besitzer hier ein erheblicher Sachschaden. Das Interesse am Schadenersatz tritt hier aber rechtlich hinter das Kindeswohl zurück.

Und der Begriff Nachbarkeitsschutz ist schon wieder was ganz
neues für mich.

Der ist mir zwar auch neu. Dahinter verbirgt sich aber i.d.T. ein möglicher Zusatzbausteine moderner Haftpflichtversicherungen, mit dem die Versicherer genau jenem moralischen Dilemma, dass du beschreibst, nachkommmen.

Wenn ein Kind beim Nachbarn was beschädigt dann kann doch nach
eurer Meinung er ja sowieso nicht rechtlich gegen die Eltern
vorgehen.

Das ist nicht ganz korrekt: Wenn (!!) die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen, sind sie sehr wohl haftbar zu machen.
Die Grenzen hierfür sind aber im Einzelfall zu setzen. Man will vermeiden, dass Eltern aus Angst vor Haftpflichtansprüchen ihre Kinder ein-kasernieren müssen. Andererseits sollen sie natürlich schon ihrer Obhutspflicht nachkommen.

Und für schwere Fahrlässigkeit (Verletzung der
Aufsichtspflicht) auf die sich der Nachbar berufen kann hafte
die Versicherung doch wohl auch nicht.

Doch, genau das tut sie.

Nach meiner Ansicht kann es sowas nicht geben, daß eine
Versicherung für Kindersachschäden haftet wenn der geschädigte
rechtlich keinen SchadenersatzAnspruch geltend machen kann.

Für diesen Zusatzbaustein ist ein Zusatzbeitrag zu zahlen. Und da Privat-Haftpflichtversicherungen in aller Regel für die Versicherungen gewinnbringend sind, ist somit allen „gedient“.

Und die Versicherung wird ja nicht die Verletzung der
Aufsichtspflicht (=grobe fahrlässigkeit) mitabsichern.

Doch, genau das tut sie (auch wenn sich seit Jahren die Mär in der Versicherungsbranche hält, dass grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert sei).

Viele Grüße
Loroth