kennt jemand die rechtliche Lage für folgende Situation?
Ein Arbeitnehmer ist beruflich mit dem eigenen (privaten) Auto unterwegs und bekommt dafür vom AG die entsprechende Pauschale von 30 Cent/km bezahlt. Hat der AN gegen den AG irgendeinen Anspruch, sollten an seinem Privatfahrzeug Schäden entstehen (z.B. durch Unfall oder auch nur durch die berüchtigte Tür des Nachbarautos auf einem Parkplatz)?
Im Arbeitsvertrag ist zu diesem Thema nichts vereinbart.
kennt jemand die rechtliche Lage für folgende Situation?
Die rechtliche Lage dürfte eindeutig sein: Der AG haftet für den Schaden, wenn und soweit es sich um eine Dienstfahrt handelt. Die Durchsetzung dürfte dagegen eher schwierig sein. Zum Trost: Reparaturkosten sind meiner Erinnerung nach einkommensteuerlich als Werbungskosten abzugsfähig. Der Annerkennung beim Finanzamt hilft eine Bescheinigung des AG, dass der Unfall während der Arbeitszeit auf einer Dienstfahrt passiert ist.