Hallo,
Wo genau liegt eigentlich die Bagatellgrenze bei Pkw-Schäden (kein Verkehrsunfall, sondern geparktes Auto)?
Bei Abrechnung eines Privathaftpflichtschadens an einem Kfz über Kostenvoranschlag, woher bekommt man am Besten einen Anhaltspunkt für die Höhe der Wertminderung? Kann man diese einfach selbst bei der gegnerischen Versicherung einfordern (z.B. mit Nachweis Fahrzeugalter)?
Und wie hoch setzt man bei einer Neulackierung der Stoßstange einen Vorschaden an?
Wenn im Kaufvertrag des Autos steht, das Fahrzeug wird „beilackiert“ verkauft (wegen dem kleinen Lack-Vorschaden), zählt das dann überhaupt noch als Vorschaden? Oder als behoben, d.h. nicht mehr existent, selbst wenn man noch etwas sehen sollte?
Hallo,
weiß denn jemand eine Antwort auf meine Fragen? Ich würde mich sehr freuen!
Vielen Dank schon im Voraus!
t1000
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Hallo,
weiß denn jemand eine Antwort auf meine Fragen? Ich würde mich
sehr freuen!
Vielen Dank schon im Voraus!
t1000
Ich finde, dass Deine Fragen nicht zu beantworten sind. Woher sollen wir wissen, die die Versicherungsgesellschaft, um die es geht einen Schaden reguliert? Mal abgesehen davon, dass Du den Schadensfall nicht ausreichend beschrieben hast. Mir ist überhaupt nicht klar, was passiert ist, wer der Schädiger und wer der Geschädigte ist.
Jede Gesellschaft hat ihre eigenen Arbeitsanweisungen zur Schadensregulierung, die sich zwar an der Rechtsprechung orientieren, aber trotzdem ist jeder Fall anders. Deswegen kann man kaum Voraussagen machen.
Hallo Nordlicht,
danke schon mal für Deine Antwort!
Geschädigter bin ich, es handelt sich um einen Unfall mit einem automatisch öffnenden Garagentor, Schuldfrage ist soweit klar beim „Gegner“.
Ich dachte, da gäb es eine bestimmte „Bagatellgrenze“, oberhalb der man einen Gutachter beauftragen kann, ohne Gefahr zu laufen, dass die gegnerische Versicherung ihn nicht zahlt.
Verstehe ich Deine Antwort richtig, dass sich die Versicherungen so fundamental bei der Regulierung unterscheiden, dass man also keine Aussage treffen kann, wie eine Wertminderung geltend gemacht werden kann?
Zum letzten Punkt: Als ich das Auto gebraucht erworben habe, hatte es einen ca. 2 cm langen Lackkratzer in der Stoßstange. Im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug „beizulackiert“ verkauft wird. Nichtsdestoweniger sieht man eine kleine Wulst. Muss ich diesen Vorschaden angeben?
Hi
Geschädigter bin ich, es handelt sich um einen Unfall mit
einem automatisch öffnenden Garagentor, Schuldfrage ist soweit
klar beim „Gegner“.
was da passiert ist, ist mir grad ein rätsel.
Ich dachte, da gäb es eine bestimmte „Bagatellgrenze“,
oberhalb der man einen Gutachter beauftragen kann, ohne Gefahr
zu laufen, dass die gegnerische Versicherung ihn nicht zahlt.
das handelt jeder vr anders. es wird aber v.a. ein gutachter beauftragt wenn die schadenhöhe nicht eindeutig ist. die einen sagen ab 200 eur soll ein gutachter rann, die anderen ab 400. ein anruf beim vr hilft bei deinem problem enorm.
Verstehe ich Deine Antwort richtig, dass sich die
Versicherungen so fundamental bei der Regulierung
unterscheiden, dass man also keine Aussage treffen kann, wie
eine Wertminderung geltend gemacht werden kann?
richtig und hängt natürlich vom schaden und dem kfz ab.
vielleicht hilft dir auch der link weiter:
http://www.ra-kassing.de/verkehr/schadre/unfregul/we…
Muss ich diesen Vorschaden angeben?
ja, alles andere ist versicherungsbetrug.
gruß snake