Schadensmeldung des schädigers

hallo alle zusammen,

ich habe eine kurze frage, und zwar, wann muss der schädiger die schadensmeldung an seine versicherung schicken?erst nach einer schriftlichen aufforderung des geschädigten oder unverzüglich ohne aufforderung?
ich habe das problem, dass eine freundin einen freund in anspruch nehemen will, aufgrund eines blöden missgeschicks (wie ich es nennen will). auf einer party wurde um einen roten edding gerangelt, mit diesem die freundin den freund anmalen wollte.er forderte sie mehrmals auf es zu lassen und versuchte ihr den stift aus der geschlossenen hand zu lösen um dem „spiel ein ende zu machen“. dabei verletzte sich die freundin am finger. somit waren beide daran beteiligt. es war eine freundschaftliche rangelei.
nun möchte diese „freundin“ schmerzensgeld und die krankenhauskosten ersetzt bekommen, von dem freund. dieser fühlt isch nicht schuldig. jetzt stellt sich die frage, ob die freundin das nicht einfach über ihre krankenkasse laufen lassen kann (privatversichert).
zudem interessiert mich, ob es als zugeständnis gewertet werden kann, wenn der freund eine schadensmeldung an seine vericherung schickt, obwohl er dass nicht will. muss er dass denn ohen irgendeine schriftliche aufforderung von der freundin? hinzu kommt, dass die freundin die ganze zeit irgendwas von einem anwalt erzählt der da schon „am werk“ ist. was soll der freund tun?

bitte um hilfe.

mit freundlichen grüßen

marie

In solchen Fällen ist es sicher ratsam, frühzeitig seine Privathhaftpflichtversicherung zu informieren. Wenn nämlich die vermeintlich Geschädigte Ansprüche stellen möchte, ist die Versicherung informiert und wird diese Ansprüche notfalls auch vor Gericht versuchen abzuwehren. (Sofern unberechtigt)
Soweit die Kurzversion.

VG

Hallo,

zudem interessiert mich, ob es als zugeständnis gewertet

werden kann, wenn der freund eine schadensmeldung an seine
vericherung schickt, obwohl er dass nicht will. muss er dass
denn ohen irgendeine schriftliche aufforderung von der
freundin? hinzu kommt, dass die freundin die ganze zeit
irgendwas von einem anwalt erzählt der da schon „am werk“ ist.
was soll der freund tun?

wahrheitsgemäß den Vorgang der Privathaftpflichtversicherung melden - und sich eine neue Freundin suchen.

Viele Grüße!

Hallo

ich habe eine kurze frage, und zwar, wann muss der schädiger
die schadensmeldung an seine versicherung schicken?erst nach
einer schriftlichen aufforderung des geschädigten oder
unverzüglich ohne aufforderung?

um der Versicherung die Möglichkeit einer frühzeitigen Schadenbearbeitung zu geben, empfiehlt sich eine detaillierte, vollständige Schadenmeldung so früh als möglich. Weiteres s.u.

ich habe das problem, dass eine freundin einen freund in
anspruch nehemen will, aufgrund eines blöden missgeschicks
(wie ich es nennen will). auf einer party wurde um einen roten
edding gerangelt, mit diesem die freundin den freund anmalen
wollte.er forderte sie mehrmals auf es zu lassen und versuchte
ihr den stift aus der geschlossenen hand zu lösen um dem
„spiel ein ende zu machen“. dabei verletzte sich die freundin
am finger. somit waren beide daran beteiligt. es war eine
freundschaftliche rangelei.

Halten wir bis hierher fest: der Grund für die Rangelei geht also von der Freundin aus, die trotz wiederholter Aufforderung nicht davon absehen wollte, den Freund mit einem wasserunlöslichen Farbstift zu bemalen und dabei trotz Widerstand eine Schädigung des Freundes bewußt in Kauf genommen, eventuell sogar beabsichtigt hat, richtig?

nun möchte diese „freundin“ schmerzensgeld und die
krankenhauskosten ersetzt bekommen, von dem freund.

Die gleiche Freundin will jetzt ihrerseits Schadenersatz, weil der Freund sich gewehrt hat und sie trotz seines ebenso erkennbaren wie verständlichen Widerstands immer noch nicht ablassen wollte? Auch richtig?

dieser fühlt isch nicht schuldig.

Durchaus nachvollziehbar!!

jetzt stellt sich die frage, ob die
freundin das nicht einfach über ihre krankenkasse laufen
lassen kann (privatversichert).

Die Behandlungskosten trägt erst einmal die PKV, nicht aber das Schmerzensgeld. Ob es dann seitens der Krankenversicherung zu einem Regressversuch beim Freund kommt, ist die zweite Frage (aufgrund der hier bisher geschilderten Umstände aber eher unwahrscheinlich).

zudem interessiert mich, ob es als zugeständnis gewertet
werden kann, wenn der freund eine schadensmeldung an seine
vericherung schickt, obwohl er dass nicht will.

Defintiv nicht. Dies wäre nur dann so, wenn der Freund schreiben würde: „Ich alleine war´s ausschließlich Schuld.“ (was ja wohl weder zu erwarten ist, noch den Tatsachen entspricht!)

muss er dass
denn ohen irgendeine schriftliche aufforderung von der
freundin?

Nein, „müssen“ muss er das zu keinem Zeitpunkt. Wenn er aber möchte, dass die Versicherung sich dieses Schadens annimmt, sollte er es tun.
„Annimmt“ bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Versicherung den Schaden einfach so bezahlt. Vielmehr hat die Haftpflichtversicherung auch eine Abwehrfunktion, d.h. sie übernimmt für den Kunden die Abwehr unberechtigter und/oder überhöhter Schadenersatzforderungen.

hinzu kommt, dass die freundin die ganze zeit
irgendwas von einem anwalt erzählt der da schon „am werk“ ist.
was soll der freund tun?

Nur mal so interessehalber: Spricht die „Freundin“ in diesem Zusammenhang nur von Ansprüchen, die sie gegen die Versicherung richten will oder hat sie vor, diese notfalls auch gegen den Freund direkt durchzusetzen?
Ersteres würde darauf hindeuten, dass hier jemand gerne einmal die anonyme Versicherungsgemeinschaft für seine Pseudo-Schäden in Anspruch nehmen möchte, zweiteres darauf, dass der Freund dringend eine neue Freundin braucht! (Manchmal kann man auch nur noch verständnislos den Kopf schütteln!! Bleibt nur zu hoffen, dass die Abwehr des Schadens unmissverständlich erfolgt - am besten mit einem roten Edding!)

Viele Grüße
Loroth