Auf Grund der Schadensminderungspflicht sind auch unfallopfer grundsätzlich auch dazu verpflichtet, sich darum zu bemühen, die Unfallfolgen möglichst zügig zu beseitigen. Sie sollten Ihr beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall also möglichst schnell begutachten lassen und zur Reparatur bringen, damit nicht unnötige Ausfallzeiten und somit vermeidbare Schäden entstehen.
wenn eine reparatur durch die werkstatt länger dauert wie gewöhnlich und die versicherung die Nutzungsausfallentschädigung dann nicht in voller höhe zahlt muss die werkstatt dann für die längere Entschädigung aufkommen?
Auf hypothetische Fragen kann ich leider keine vernünftige und hilfreiche Antwort geben. Schildern Sie mir Ihr konkretes Problem und Sie bekommen von mir eine maßgeschneiderte Antwort, wenn es mir möglich ist darauf zu antworten. Das mit dem länger dauert bei der Werkstatt muss ja auch Gründe haben, die für die Beurteilung wichtig sind. Außerdem sind Abzüge der Versicherer nicht gottgegeben, auch wenn das leider viele Leute glauben. Die Damen und Herren bei der Versicherung sind nämlich meist keine Engel sondern eher das Gegenteil.
Am 23. ist das Fahrzeug in der Werkstatt, am 24. wird die Schadensregulierung bestätigt. Nach 8 Tagen bekommt die Versicherung erst den Kostenvoranschlag. Reparaturkosten incl. Arbeitslohn 650,00 Euro. Nach 25 Tagen kann das Fahrzeug aus der Werkstatt abgeholt werden. Für so einen geringen Schaden über 3 Wochen Arbeit kann sich kein Mensch vorstellen. Ein Teil musste neu bestellt werden weil es defekt war. Von einer Schadensminderungspflicht ist das doch weit entfernt, oder Zahlt die Versicherung für diese Klüngelei für die vollen 25 Tage Nutzungsausfallentschädigung. Ein Ersatzfahrzeug wurde nicht genommen, es geht um Cash!
Also die Versicherung hat mit Gutachter nur 3 Tage benötigt für die Kostenzusage, war also sehr schnell, damit die Kosten nicht in den Himmel wachsen, nutze aber nichts!
wenn das so ist, dann geht das natürlich überhaupt nicht. Schon die Zeit zur Erstellung dieses Mini Kostenvoranschlags ist unakzeptabel. Die Rep.-Zeit natürlich auch. Aber lassen Sie das doch zunächst die Versicherung mit der Werkstatt regeln. Sie fordern den Nutzungsausfall für die gesamte Zeit, die Versicherung wird sich dann automatisch mit der Werkstatt auseinandersetzen.
das sehe ich auch so und wenn die versicherung nur einen angemessenen teil zahlt bleibt das unfallopfer auf den kosten sitzen.
als unfallopfer hab ich einen anspruch auf einen rechtsanwalt den die gegenpartei zahlt. wenn die reparatur aber erledigt ist und es um nutzungsausfall und nacharbeiten geht hat das unfallopfer dann auch noch den anspruch auf den anwalt und sachverständigen. normal geht man ja sofort zu einem anwalt und lässt das von dem regeln um auf sein recht zu kommen. muss man dann bei späteren beschwerden den anwalt selbst zahlen?
Sie bringen jetzt ein neues Thema auf den Tisch, das aber leider die meisten Geschädigten scheuen. Als Geschädigter haben auf Sie jeden Fall das Recht auf einen Anwalt. Am besten Sie beauftragen sofort einen Anwalt, wenn Sie einen Schaden haben, der dann auf Kosten der gegnerischen Versicherung alles für Sie regelt. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern. Als Laie ist es insbesondere schwer bis unmöglich sich erfolgreich mit den Versicherungsheinis auseinanderzusetzen. Natürlich habe Sie auch noch das Recht einen Anwalt zu beauftragen, wenn Sie dann festgestellt haben, dass Sie gegenüber den Versicheurngsheinis den Kürzeren gezogen haben und diese Ihnen nur eine Teil des Ihnen zustehenden Schadenersatz zukommen lassen wollen. Das Problem dabei ist nur, dass es schwer sein wird einen vernünftigen Anwalt zu finden, der sich dann wegen eines geringen Restbetrags in die Riemen legt. Das Honorar des Anwalts bemisst sich nämlich nach der Schadenhöhe und die dürfte beim Restbetrag meist sehr gering sein. Darauf hoffen die Versicherer natürlich und zwacken dem tatsächlich „dummen Geschädigten“ bei jedem Schaden ungeniert unberechtigt etwas ab.
Fazit: Überhaupt nicht selbst mit der Versicherung herum kaspern, sondern sofort zum Anwalt und alles läuft den geregelten Gang ohne großen Arger für Sie.
mfg
Walter Dettinger
danke für die guten info`s
dann kann man ja warten bis die versicherung den nutzungsausgleichzahlt und wenn der betrag nicht stimmt im anschluss immer noch einen anwalt nehmen die der unfallverursacher zahlen muss. man kann ja nur alles auf den weg bringen, der rest liegt ja dann in der hand aller anderen beteiligten auf die man ja keinen einfluss hat und auch nicht für diskrepanzen grade stehen muss die sich im verlauf ergeben!
Ganz begriffen haben Sie es noch nicht. Das Problem wird eventuell (ziemlich wahrscheinlich) sein, dass die Versicherung Ihnen einen Teil des Ihnen zustehenden Betrags mit fadenscheinigen Begründen einfach nicht bezahlt und dann wird es für Sie schwierig, wegen eines Restbetrags einen vernünftigen guten Anwalt zu finden. Das wird dazu führen, dass Sie den Restbetrag der Versicherung schenken werden müssen und genau das wissen die Versicherungsheinis auch. Also nochmal zum mitschreiben - Sie müssen SOFORT - jetzt zum Anwalt, damit dieser den Ihnen zustehenden Schadenersatz vollständig und in voller Höhe für Sie geltend macht, nur das hat Sinn. Später ist „zu spät“ glauben Sie mir, ich habe in der Materie über 30 Jahre Erfahrung.
ok, danke jetzt ist es angekommen!