Schadensminderungspflicht

Hallo,
ich bin der Geschädigte bei einem Autounfall (nur Blechschaden, und das noch sehr gering).
Aussage der Versicherung:
"Im Falle der Beauftragung eines Sachverständigen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die anfallende Honorarrechnung nicht erstatten können. Es handelt sich hier um einen Einfachschaden. Mit der Beauftragung eines Sachverständigen würde der Geschädigte gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen "
Der Schaden beträgt ziemlich genau 2000,- DM.
Wo liegt denn die Grenze ? Ab wann darf ich denn einen Sachverständigen beauftragen ? Wie willkürlich kann denn eine Versicherung so eine Grenze festlegen ?
Gruß, Stephan

Hi!

"Im Falle der Beauftragung eines Sachverständigen, müssen wir
Ihnen mitteilen, dass wir die anfallende Honorarrechnung nicht
erstatten können. Es handelt sich hier um einen
Einfachschaden. Mit der Beauftragung eines Sachverständigen
würde der Geschädigte gegen die ihm obliegende
Schadensminderungspflicht verstoßen "
Der Schaden beträgt ziemlich genau 2000,- DM.
Wo liegt denn die Grenze ? Ab wann darf ich denn einen
Sachverständigen beauftragen ? Wie willkürlich kann denn eine
Versicherung so eine Grenze festlegen ?

Die Versicherung kann selbstverständlich keine Grenze festlegen, doch bei der Höhe des Schadens hat sie durchaus Recht, daß die Beauftragung eines Sachverständigen gegen die Schadensminderungspflicht verstößt.
Abhängig ist dies natürlich davon, ob dies überhaupt nötig ist, d. h. wenn die Versicherung den Schaden anerkennt und du dein Geld bekommst geht es natürlich net…
Wie sind denn die Details??

Bernd

Die Versicherung kann selbstverständlich keine Grenze
festlegen, doch bei der Höhe des Schadens hat sie durchaus
Recht, daß die Beauftragung eines Sachverständigen gegen die
Schadensminderungspflicht verstößt.

Ja, und?, bei welcher Höhe hätte sie denn NICHT das Recht ?
Das klingt doch willkürlich.
Wenn die Versicherung „selbstverständlich keine Grenze
festlegen“ kann, dann legt Sie jemand anderes fest, richtig ?
Wie hoch sind die und was hält mich denn eigentlich ab, sofort einen Gutachter, direkt nach dem Unfall, zu nehmen?
Ich weiß doch nicht, welcher Schaden mir entstanden ist.
Wie soll ich da meiner „Schadensminderungspflicht“ nachkommen ? Ich mach doch nur, was anscheinend mein gutes Recht ist ?
Gruß, Stephan

Ja, und?, bei welcher Höhe hätte sie denn NICHT das Recht ?
Das klingt doch willkürlich.

Prinzipiell hat sie bei JEDER Höhe das Recht dazu!! Sie legt ja „nur“ fest, ab welcher Höhe sie nicht mehr dazu bereit ist „freiwillig“ zu zahlen! In diesem Falle müßte ggf. ein Gericht entscheiden!

Wenn die Versicherung „selbstverständlich keine Grenze
festlegen“ kann, dann legt Sie jemand anderes fest, richtig ?
Wie hoch sind die und was hält mich denn eigentlich ab, sofort
einen Gutachter, direkt nach dem Unfall, zu nehmen?
Ich weiß doch nicht, welcher Schaden mir entstanden ist.
Wie soll ich da meiner „Schadensminderungspflicht“ nachkommen
? Ich mach doch nur, was anscheinend mein gutes Recht ist ?
Gruß, Stephan

Logo wäre es Dein Recht, aber die Frage ist wer zahlt…bei nem Schaden von 2000DM einen Sachverständigen für 1000DM zu zahlen … da würde jede Versicherung streiken

Hallo Stephan,
da die Gutachterkosten die Schadensumme vergrössern liegt es auch im Interesse der Versicherten dies nicht unnötig zu veranlassen.
Bei kleinen Schäden ist es ratsam sich einen Werkstattkostenvoranschlag erstellen zu lassen. Dieser wird in der Regel kostenlos erstellt.
Dieser wird der Versicherung übergeben mit der Bitte um Kostenübernahme.
Wenn jetzt die Versicherung der Meinung ist, die Kosten seien nicht angemessen, ist es klar, daß ein Sachverständiger eingeschaltet wird.
In den meisten Fällen wird das jedoch nicht notwendig sein, da die Versicherer bei Kleinschäden sofort zahlen.

Die Grenze ab wann ein Gutachter eingeschaltet werden kann schwankt von Gesellschaft zu Gesellschaft zwischen ca. 3000-5000.

Deshalb immer erst den Versicherer befragen oder den zuständigen Versicherungsbetreuer.

mfg

Jörg Voss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und die Schadenminderungspflicht trifft auch dich, denn die musst du kennen, da du ein PKW gesteuert hast. Und jedes PKW ist in Deutschland pflichtversichert.

Somit müsstest du im Besitz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung sein.

In diesen steht wiederum drin, dass du eine Schadenminderungspflicht hast.

Da selbst bei einem von dir und vom Gegner beurteilten Schaden, der Gegner Unfallverursacher Schuld ist, kann hinterher durch Polizei- und Zeugenaussagen dir eine Teilschuld zugesprochen werden. Somit sollte es auch in deinem Interesse liegen, die verursachten Kosten so gering wie möglich zu halten.

Klar. Du wolltest auf Nummer sicher gehen, dass die Versicherer dir auch wirklich alles erstatten. Aber letztendlich musst du dein Auto eh reparieren. Also kannst du dir zur Sicherheit auch einen Kostenvoranschlag holen.

Aber auch wenn das Image der Versicher im allgemeinen nicht so gut ist und die Polemik vorherrscht: Wenn sie leisten müssen, dann drücken sie sich.

So schlimm ist es nicht um die Versicherer bestellt. Daher würde ich bei einer solchen Schadenhöhe, die dir durch einen KV (Kostenvoranschlag ) auch bekannt geworden wäre, erst einmal die Regulierung der Versicherung abwarten.

Gesetz dem Fall, du hättest einen 2000 DM Schaden und dazu Gutachterkosten in Höhe von 1000 DM *durchaus realistisch* … dann erhöhst du somit das Schadenvolumen um 50%.
Und was würdest du sagen… Wenn jemand in deiner Wohnung ein Waschbecken ganz macht. Du hast dir vorher einen KV geholt… Kostenpunkt 500 DM. Und die Rechnung kommt über 750 DM? Was würdest du machen… wärest sicherlich auch nicht gerade erbaut und zückst das Verbraucherschutzgesetz mit der Maßgabe, dass Preisdifferenzen von bis zu 10% tolerierbar sind und von dir hingenommen müssen. Darüber hinaus… hat der Handwerker Pech gehabt.
Nichts anderes macht die Versicherung.

Du kannst ja nochmal versuchen, dass sie dir diese 10% ersetzt. Ich denke, das dürfte so die Summe sein, die in einem KFZ-Schadenfall als nicht unbedingt erhöhend gilt.

In diesem Sinne…
MArco

völlig richtig…
aber du solltest nächste Mal besser da schreiben, wo der Autor ne Benachrichtigungsmail bekommt, sonst bekommt er die Antowrt vielleicht net mit…

Bernd

aber du solltest nächste Mal besser da schreiben, wo der Autor
ne Benachrichtigungsmail bekommt, sonst bekommt er die Antowrt
vielleicht net mit…

Bernd

Es passte nur besser in den Thread. :smile:

Ich lasse ihm oben nochmal kurz was zukommen…

Marco

weiter unten an Bernd´s Artikel steht mehr (o.T.)

Joh, ich habe die Antwort trotzdem mitbekommen - trotzdem Danke für die Fürsorge, Bernd und danke für die Antwort Marco.
Ich kann Euch und mich beruhigen, ich habe noch nix bezahlt. Ich bin nur wirklich verunsichert und habe kein Vertrauen mehr in dei Aussage von Versicherungen. Eure Ausführungen reichen mir und ich finde sie auch plausibel, also kein Gutachten.
Warum bin ich mißtrauisch ?
Einer Freundin wurde ein Motorroller geklaut, 1 Woche alt, 4800,- DM Neupreis. Da rief ein Mitarbeiter der HUK Coburg an einem SAMSTAG Nachmittag, man höre und staune, und bot ihr 2000,- DM an. Er wies darauf hin, daß ja nicht gelärt sei, ob Sie nicht den Schlüssel hätte stecken lassen, daß die Versicherung einen Gutachter - wofür auch immer - mit diesem Fall betrauen würde, und der Wertverlust … da wären 2000,- DM noch richtig gut. Sie war unsicher und sagte, er solle Ihr das mal zufaxen. Darauf hin: „Ach, wissen Sie, wir waren der Meinung, man könne den Fall unbürokratisch und für Sie auf dem schnellsten Weg lösen. Dann gehen wir halt den offiziellen Weg .“ Ich habe meiner Freundin empfohlen, die Versicherung wegen versuchten Betruges anzuzeigen. Was weiß ich, ob sowas geht, aber in der ersten Sprachlosigkeit über so ein Maß an Frechheit hat man keine passende Reaktion drauf.
Vielleicht 1 Jahr später: meiner Schwägerin wird ein älterer Vectra geklaut. Nach einigen Wochen willigte die Allianz in die Zahlung des Zeit-Wertes ein. Sie überwies 7000,- DM, worauf mich meine Schwägerin nach meiner Meinung zu der Summe fragte. Ich entgegnete: 7000,- ? Warum nicht 7110,- oder 7230,- oder 6990,-DM
Die müssen den Wiederbeschaffungswert bezahlen, und die Listen, die da zu rate gezogen werden, sind nicht in 100er oder 1000er-Schritte. Also reklamiert, es sei zu wenig. Antwort Allianz: Oh, ah ,eh entschuldigung, wir hatten den falschen Typ rausgesucht. Mit den Extras und daß es ei CD …" Ende vom Lied 7840,- DM überwiesen. Hier eine Absicht zu entdecken bleibt jedem selbst überlassen, aber es stärkt nicht das Vertrauen.

Gruß, Stephan

verständlich…
Hallo Stephan,

Einer Freundin wurde ein Motorroller geklaut, 1 Woche alt,
4800,- DM Neupreis. Da rief ein Mitarbeiter der HUK Coburg an
einem SAMSTAG Nachmittag, man höre und staune, und bot ihr
2000,- DM an. Er wies darauf hin, daß ja nicht gelärt sei, ob
Sie nicht den Schlüssel hätte stecken lassen, daß die
Versicherung einen Gutachter - wofür auch immer - mit diesem
Fall betrauen würde, und der Wertverlust … da wären 2000,-
DM noch richtig gut.

Es gibt sicherlich auch Ausnahmen… aber deshalb sollte man nicht alles über einen Kamm scheren.

Antwort Allianz: Oh, ah ,eh entschuldigung, wir hatten den
falschen Typ rausgesucht. Mit den Extras und daß es ei CD …"
Ende vom Lied 7840,- DM überwiesen. Hier eine Absicht zu
entdecken bleibt jedem selbst überlassen, aber es stärkt nicht
das Vertrauen.

Man entschädigt in etwa nach Durchschnittspreisen. Nach solchen Preisen, die sich in der Vergangenheit als rechnerischer Schnitt erwiesen haben. Als Schnitt der Entschädigungsleitung. Die Listen werden dabei nur bedingt zu Rate gezogen. Die Versicherung entschädigt im ganzen Versicherungsvolumen soviel, dass sie in etwa weiß, was dies kosten würde.

Und durch Extras erst auf 7840 DM zeigt glaube ich schon, dass es ganz gut geschätzt war… denn solche Extras sind bei dieser Schätzung nicht berücksichtigt. Sie müssen gesondert angegeben werden. Und werden dann… wie bei euch gesondert erstattet…

Es sollte aber nicht dein Vertrauen schwächen.

Gruß
Marco