Hallo,
Arbeitnehmerin arbeitet alleine in einer Reinigungsfirma in einem 3-stöckigem Gebäude und das nachts.
Kürzlich wurde ihr schwindlich und vor Augen und sie schaffte es gerade noch einen Notruf abzusetzten.
Munter geworden ist sie erst als sie im Rettungswagen lag und die Rettungskräfte sie medizinisch versorgt hatten.
Jetzt bekam sie einen Brief vom Arbeitgeber zur Regulierung eines Schadens. Da das Haus nicht so ohne weiteres betreten werden kann,wurde die Feuerwehr geholt,die die Türen öffnete. Diesen Schaden hat der Kunde der Reinigungsfirma in Rechnung gestellt und diese will jetzt,das diesen die Arbeitnehmerin über ihre Versicherung regulieren läßt.
Muß die Versicherung von der Arbeitnehmerin tatsächlich für diesen Schaden aufkommen?
Liebe Grüße
vergißmeinnicht