Schadensregulierung

Liebe/-r Experte/-in,ich habe gestern einen schaden angerichtet…

ich ging am moehnesee auf der sperrmauer spazieren und
stellte mich an einen der aussichtspunkt.

nach einer weile streckte ich mich und stieß dabei an
einen inzwischen dazugekommenen besucher der einen
koffer trug und dabei glitt dem mann der koffer aus
den haenden und er fiel die 30 mtr. hoche sperrmauer
herunter in das wasser

der koffer war sofort unterspuelt und es gab keine
moeglichkeit ihn aus dem wasser zu holen

der mann war ausser sich und erklaerte mir, daß sich
in dem koffer eine teuere kameraausruestung befunden
habe

ich habe lediglich zugegeben, daß durch meine unachtsamkeit der koffer nach unter gefallen
sei…mehr nicht !!!

ich habe meine hapftpflichtversicherung telefonisch
ueber den schaden informiert, nur der schaden belaeuft
sich auf 5.900,00 euro

meine sorge hoffentlich bezahlt nun meine private haftpflichtversicherung und war es richtig das ich
dem mann gegenuber erklaert habe, daß ich den schaden
verursacht habe ?

Ja, Sie haben sich korrekt verhalten.
MfG
W. Schamberger

Hallo,

im Grunde haben Sie alles richtig gemacht.

Der Versicherer hat sich mit den Schaden zu befassen. Sollte der Versicherer die Haftung oder die Schadenhöhe anzweifeln und am Ende der Anspruchsteller nicht den von ihm geltend gemachten Betrag erhalten, so müssen sie dies grundsätzlich nicht privat bezahlen.

Im Moment sehe ich keinen Grund zu Sorge.

Viele Grüße
NB

die geschichte finde ich zu merkwürdig, als dass ich darauf weiter eingehe