SchadensRegulierung Belgien

Guten Tag,

Situation:

  • PKW mit DEUTSCHEM Kennzeichen wird vom LKW mit POLNISCHEM Kennzeichen am Parkplatz in BELGIEN beschädigt.
  • Aufnahmeprotokoll der belgischen Polizei mit eindeutiger Klärung der Schuld des LKW-Fahrers vorhanden.
  • Schadensmeldung und Sachverständiger-Gutachten an die Gothaer Versicherung Köln (vertritt die polnische Versicherung PZU-Warschau in Deutschland) per Einschreiben und Rückschein abgeschickt.
  • Trotzdem verlieren sich die Unterlagen innerhalb der Gothaer-AG!!! Alles noch ein Mal abgeschickt.
  • Nach drei Monaten überweisen die Polen 40% der Forderung. Begründung der Kürzung: keine!
  • Widerspruch bei der Gothaer eingelegt.
  • Seitdem 4 Monate vergangen. Keine Reaktion:
    weder von den Polen, noch von der Gothaer.
  • Nachfragen bei der Auslandsabteilung der Gothaer in Köln so gut wie nicht möglich. Gründe:
  1. Zentrale ständig besetzt.
  2. Zentrale will nicht weiterverbinden, verweist auf direkten Anruf bei der Auslandsabteilung.
  3. Direkter Anruf scheitert, da Keiner abnimmt.
  4. Betreffender Sachbearbeiter nicht im Büro, wird benachrichtigt???
  5. Sachbearbeiter meldet sich nicht zurück.
  6. Wiederholte Anrufversuche: sieh P.01 ff

Fragen:
01.Was ist zu machenn, damit eine berechtigte Forderung durchgestezt werden kann? Die einfachste Antwort wäre: RA. Kleines Problem: nicht jeder RA hat Erfahrung mit den 4-KH-EG-RL!!! (Honorar wird trotzdem fällig).
02.Haftet der hiesige Vertreter der ausländischen Versicherung für die Schadenabwicklung?
03. Kann man die Gothaer gerichtlich belangen?

Danke im Voraus!

Hallo,
das Problem mit der Gothaer ist nicht neu.
Die Erreichbarkeit war in vielen Fällen schlichtweg nich gegeben.
Eine jüngste Begründung war die Umstellung der Telefonanlage.
Einfach einen großen Bogen um den Kölner Konzern machen.
Falls alle Stricke reißen, ich habe noch die Durchwahl eines Kümmerers. Bei Bedarf melden.

Den meisten nicht bekannt:
im Ausland wird nach ausländischem Recht reguliert.
Ohne Details zu kennen: die 40% entstammen vermutlich dem polnischen Rechtssystem. Der Baustein „Auslandsschadenschutz“ als Bestandteil der Kfz-Versicherung hätte bewirkt, daß die Schadenregulierung mit dem eigenen Versicherer nach deutschen Recht erfolgt und dieser sich notfalls mit den Polen rumärgert. Der Hund beißt sich in den eigenen Schwanz, wenn der Versichere nicht zu errreichen ist.

Schade drum.