Guten Tag,
Situation:
- PKW mit DEUTSCHEM Kennzeichen wird vom LKW mit POLNISCHEM Kennzeichen am Parkplatz in BELGIEN beschädigt.
- Aufnahmeprotokoll der belgischen Polizei mit eindeutiger Klärung der Schuld des LKW-Fahrers vorhanden.
- Schadensmeldung und Sachverständiger-Gutachten an die Gothaer Versicherung Köln (vertritt die polnische Versicherung PZU-Warschau in Deutschland) per Einschreiben und Rückschein abgeschickt.
- Trotzdem verlieren sich die Unterlagen innerhalb der Gothaer-AG!!! Alles noch ein Mal abgeschickt.
- Nach drei Monaten überweisen die Polen 40% der Forderung. Begründung der Kürzung: keine!
- Widerspruch bei der Gothaer eingelegt.
- Seitdem 4 Monate vergangen. Keine Reaktion:
weder von den Polen, noch von der Gothaer. - Nachfragen bei der Auslandsabteilung der Gothaer in Köln so gut wie nicht möglich. Gründe:
- Zentrale ständig besetzt.
- Zentrale will nicht weiterverbinden, verweist auf direkten Anruf bei der Auslandsabteilung.
- Direkter Anruf scheitert, da Keiner abnimmt.
- Betreffender Sachbearbeiter nicht im Büro, wird benachrichtigt???
- Sachbearbeiter meldet sich nicht zurück.
- Wiederholte Anrufversuche: sieh P.01 ff
Fragen:
01.Was ist zu machenn, damit eine berechtigte Forderung durchgestezt werden kann? Die einfachste Antwort wäre: RA. Kleines Problem: nicht jeder RA hat Erfahrung mit den 4-KH-EG-RL!!! (Honorar wird trotzdem fällig).
02.Haftet der hiesige Vertreter der ausländischen Versicherung für die Schadenabwicklung?
03. Kann man die Gothaer gerichtlich belangen?
Danke im Voraus!