Wir mussten die Frontscheibe unseres betrieblichen Fahrzeuges austauschen.
Unsere KFZ Versicherung hat das wie folgt gehandhabt:
Kosten des Austausches: 950,99 € (799,15 € Netto, 151,84 € MWST). Hierbei mussten wir erst in Vorleistung treten.
Die Versicherung regulierte den Schaden und überwies uns Ihren Anteil von 664,15 € Netto.
Das heißt, MWST geht komplett zu unseren Lasten, sowie ein Eigenanteil von 135 €.
Mein Mann ist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Er benutzt zur einfachen Buchführung das Programm EasyCash&Tax.
Wir hatten leider noch keine Schadensregulierung, deshalb hoffe ich, dass wir hier ein paar Antworten bekommen.
Wie verbuche ich die einzelnen Posten in diesem Programm?
Wobei in erster Linie die Zahlung der Versicherung unklar ist.
Und daraus folgend, wie und in welcher Anlage der Steuererklärung wird diese Zahlung der Versicherung eingegeben, bzw. welche Einkommensart (Steuerfrei nach §…???) ist davon betroffen.
Ich hoffe dass meine Fragestellung eindeutig ist und bedanke mich schon mal für eventuelle Antworten.
dazu kann ich leider nur bedingt auskunft geben, weil ich das programm nicht kenne.
die berechnung der versicherung ist aus meiner sicht korrekt. eigenanteil wird von der rückzahlung abgezogen. den könnt ihr aber im zuge der steuererklärung geltend machen.
mwst wird ebenfalls nicht erstattet, da betriebliches kfz und nicht privates.
aber zu deiner frage kommen bestimmt noch weitere antworten, die die lücken füllen.
dazu kann ich leider nur bedingt auskunft geben, weil ich das programm nicht kenne.
die berechnung der versicherung ist aus meiner sicht korrekt. eigenanteil wird von der rückzahlung abgezogen. den könnt ihr aber im zuge der steuererklärung geltend machen.
mwst wird ebenfalls nicht erstattet, da betriebliches kfz und nicht privates.
aber zu deiner frage kommen bestimmt noch weitere antworten, die die lücken füllen.
dazu kann ich leider nur bedingt auskunft geben, weil ich das programm nicht kenne.
die berechnung der versicherung ist aus meiner sicht korrekt. eigenanteil wird von der rückzahlung abgezogen. den könnt ihr aber im zuge der steuererklärung geltend machen.
mwst wird ebenfalls nicht erstattet, da betriebliches kfz und nicht privates.
aber zu deiner frage kommen bestimmt noch weitere antworten, die die lücken füllen.
Die 950,99 mit 19% Steuersatz auf ein mit dem EÜR-Feld 140 verknüpftes Konto (laufende und feste KFZ-Kosten) verbuchen.
Die 664,15 mit 0% (also als Netto) auf Betriebseinnahmen buchen, etwa auf ein mit EÜR-Feld 1103 verknüpftes Konto (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet).
Das Formular des Finanzamts, in der das berücksichtigt wird, ist die USt-Voranmeldung, die UST-Erklärung und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (oben erwähnte EÜR, z.B. im letzten Update von ElsterFormular enthalten).
Die gezahlte VST wird dann nach der nächsten UST-Voranmeldung bzw. -Erklärung angerechnet bzw. erstattet.
Siehe dazu auch die folgenden Forums-Beiträge im EC&T-Forum: