Hallo zusammen!
Letzte Woche ist mir jemand beim Ausparken an die Stoßstange gedotzt. Nix großes, eigentlich nur ein paar Kratzer. Die Versicherung des Verursachers hat auch sofort angerufen und meinte, ein Kostenvoranschlag sei nicht nötig. ich solle es sofort von einer Werkstatt reparieren lassen. Tenor war: Der Wagen muss repariert werden, auf Grund eines Kostenvoranschlages werde nicht bezahlt.
Ist das rechtens, oder kann ich darauf bestehen, die Summe ohne Reparatur überwiesen zu bekommen? Schließlich könnte ich das ja auch selbst reparieren…
Leider gibt es keine eindeutige Klaerung. Grundsaetzlich muss die Versicherung auch gegen Vorlage eines Kostenvoranschlages auszahlen. Diese Verpflichtung gilt aber eben nicht bei Bagatellschaeden bis zu 750 Euro voraussichtlicher Reparaturkosten.
Zwar kannst Du auch bei diesen geringen Schaeden eine Zahlung der Versicherungssumme gegen Kostenvoranschlag verlangen, jedoch ist die Versicherung dann berechtigt, die Kosten fuer den Sachverstaendigen, der Dir den Voranschalg erstellt, auf Dich abzuwalezen.
Normalerweise gingen naemlich auch diese Kosten zusaetzlich zu den voraussichtlichen Reparaturkosten zu Lasten des Unfallverursachers.
Also erst bei der Versicherung nachfragen, bevor die leider von Dir zu tragenden Sachverstaendigen-Kosten hoeher sind als die Schadenssumme die Du Dir einsacken moechtest
Hallo Weikko,
nach meinen Erfahrungen ist es durchaus üblich, das eine KV mit Fotos dafür genutzt wird um einen Schaden abzuwickeln. Reiche der Versicherung den KV ein und die Fotos, die sollen dir den Betrag erstatten. Was nicht bezahlt wird sind:
Mehrwertsteuer (nachträglich beglichen durch Vorlage der Rechnungen/Quittungen.
Verbringungskosten zum Lackierer. Da diese ja nicht stattfinden. Oder ähnliche Kosten.
Nutzungsausfall (Wird erstattet nach dem Nachweis, das das KFZ sich wirklich innerhalb einer Reparaturzeit nicht hat fahren lassen)
Geltendmachen kannst du zusätzlich eine sogn. Aufwandspauschale (Telefon, Wegekosten,etc.) von 25 € ca.
Damit bist du deiner Anmeldepflicht (Nachweis der Beschädigung und Höhe der Reparatur) und Nachweispflicht nachgekommen. Eine andere Regelung kenne ich nicht.