Schadensregulierung nach Rettungsmaßnahmen

Hallo, 

ich hätte da mal eine Frage.

angenommen ein alter Mensch verstirbt. zuvor hat noch ein Familienmitglied mit ihm telefoniert, und ihn zum Mittagessen eingeladen, welches er auch zusagte. Als er dann von einem Familienmitglied zum Mittagessen abgeholt werden soll, öffnete er nicht die Tür. Auch auf Anrufe reagiert er nicht mehr. Daraufhin wird die Feuerwehr und Polizei gerufen.
Als die Rettungskräfte eintrafen, wird die Wohnungstür gewaltsam geöffnet.
Leider kommt jedoch jede Hilfe zu spät.

Nun meine eigentliche Frage:

Muss die Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung des alten Menschen für den entstandenen Schaden aufkommen, oder nicht?

Oder muss die Erbengemeinschaft für diesen Schaden geradestehen?

Ich danke für eure Mühen

Euer Jens

Hi,

die Hausratversicherung ist für Schäden am eigenen Eigentum da. In einer Mietwohnung ist die Haustür aber nicht das eigene Eigentum.

Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden an fremdem Eigentum da. Also ist diese anzusprechen.

MFG

Danke für schnelle Mühen.

Hallo,

Hi,

die Hausratversicherung ist für Schäden am eigenen Eigentum
da. In einer Mietwohnung ist die Haustür aber nicht das eigene
Eigentum.

Wer hat denn die Wohnungstür aufgebrochen ?
Der Verstorbene ?

Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden an fremdem
Eigentum da. Also ist diese anzusprechen.

Wie kommst Du nur auf die Haftpflichtversicherung ?

Die einzigste die evt. was zahlen würde, ist die Unfallversicherung - unter dem Begriff Bergungskosten kann man dies nachlesen.

MFG

Gruß Merger

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Die einzigste die evt. was zahlen würde, ist die
Unfallversicherung - unter dem Begriff Bergungskosten kann man
dies nachlesen.

Mist, Du hast recht. Das ist das Problem wenn man selber eine Kombiversicherung hat wo das alles unter einem „Dach“ ist.