angenommen ein alter Mensch verstirbt. zuvor hat noch ein Familienmitglied mit ihm telefoniert, und ihn zum Mittagessen eingeladen, welches er auch zusagte. Als er dann von einem Familienmitglied zum Mittagessen abgeholt werden soll, öffnete er nicht die Tür. Auch auf Anrufe reagiert er nicht mehr. Daraufhin wird die Feuerwehr und Polizei gerufen.
Als die Rettungskräfte eintrafen, wird die Wohnungstür gewaltsam geöffnet.
Leider kommt jedoch jede Hilfe zu spät.
Nun meine eigentliche Frage:
Muss die Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung des alten Menschen für den entstandenen Schaden aufkommen, oder nicht?
Oder muss die Erbengemeinschaft für diesen Schaden geradestehen?