Liebe Versicherungsexperten,
mich interessiert, bis zu welchem Grad ein Schaden als Folgeschaden eines Ereignisses (z.B. Rohrbruch) anzusehen ist und wofür eine Versicherung bestenfalls aufkommt. Zum besseren Verständnis dazu folgendes Fallbeispiel.
Angenommen bei einem Versicherungsnehmer tritt ein Rohrbruch auf. Das Abwasserrohr der Badewanne ist defekt. Zur Behebung des Schadens muss die gesamte Badewanne herausgestemmt werden. Dabei wird die Emaille-Wanne mit hoher Wahrscheinlichkeit zerstört. Ebenfalls geht ein Großteil der Fliesen zu Bruch. Diese sind 40 Jahre alt und nicht wieder zu ersetzen. Um Farbunterschiede zu vermeiden müsste das gesamte Bad neu gefliest werden. Dazu muss aber auch die Toilette entfernt werden. Die Toilette kann anschließend wieder installiert werden. Dazu bedarf es aber neuer Anschlussstücke.
Der Versicherungsnehmer besitzt eine Wohngebäudeversicherung incl. Leitungswasser-Versicherung. Welche Schäden kann er voraussichtlich bei der Versicherung geltend machen? Badewanne freistemmen und Erneuerung der Rohrleitung? Gegebenenfalls neue Wanne? Fliesen runterklopfen? Neue Fliesen? Wiederanschluss des WC?
Sämtliche Maßnahmen sind letztlich nur auf Grund des Rohrbruchs notwendig. Aber wie wird dies aus versicherungstechnischer Sicht bewertet? Ist dies eine von-Fall-zu-Fall-Entscheidung oder gibt es Richtlinien?
Und noch eine weitere Frage: Angenommen der Versicherungsnehmer kann den Restbetrag, der zur Renovierung des Bades benötigt wird, zum Zeitpunkt des Schadens nicht aufbringen und muss mit der Renovierung ein paar Jahre warten (weiteres Bad ist vorhanden). Verliert der Versicherungsnehmer dann seine Ansprüche?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße, Sabine
Liebe Versicherungsexperten,
mich interessiert, bis zu welchem Grad ein Schaden als
Folgeschaden eines Ereignisses (z.B. Rohrbruch) anzusehen ist
und wofür eine Versicherung bestenfalls aufkommt. Zum besseren
Verständnis dazu folgendes Fallbeispiel.
Angenommen bei einem Versicherungsnehmer tritt ein Rohrbruch
auf. Das Abwasserrohr der Badewanne ist defekt. Zur Behebung
des Schadens muss die gesamte Badewanne herausgestemmt werden.
Dabei wird die Emaille-Wanne mit hoher Wahrscheinlichkeit
zerstört. Ebenfalls geht ein Großteil der Fliesen zu Bruch.
Diese sind 40 Jahre alt und nicht wieder zu ersetzen. Um
Farbunterschiede zu vermeiden müsste das gesamte Bad neu
gefliest werden. Dazu muss aber auch die Toilette entfernt
werden. Die Toilette kann anschließend wieder installiert
werden. Dazu bedarf es aber neuer Anschlussstücke.
Der Versicherungsnehmer besitzt eine Wohngebäudeversicherung
incl. Leitungswasser-Versicherung. Welche Schäden kann er
voraussichtlich bei der Versicherung geltend machen? Badewanne
freistemmen und Erneuerung der Rohrleitung? Gegebenenfalls
neue Wanne? Fliesen runterklopfen? Neue Fliesen?
Wiederanschluss des WC?
Dies wird über die Gebäudeversicherung abgewickelt, leider nicht zum vollen Preis da ja Zeitwert eine gewisse Rolle spielt und nur die Schadensaufwendungen erstattet werden die mit dem Rohrbruch zusammenhängen. Deshalb wird die keine neue Totatlrenovierung zustehen.
also Fliessen rund um den Rohrbruch ca 2-4 m2.
Sämtliche Maßnahmen sind letztlich nur auf Grund des
Rohrbruchs notwendig. Aber wie wird dies aus
versicherungstechnischer Sicht bewertet? Ist dies eine
von-Fall-zu-Fall-Entscheidung oder gibt es Richtlinien?
Kommt auf die Versicherung und den Regulierer an.
Bewertung aber immer nach Versicherungsvertrag.
Und noch eine weitere Frage: Angenommen der
Versicherungsnehmer kann den Restbetrag, der zur Renovierung
des Bades benötigt wird, zum Zeitpunkt des Schadens nicht
aufbringen und muss mit der Renovierung ein paar Jahre warten
(weiteres Bad ist vorhanden). Verliert der Versicherungsnehmer
dann seine Ansprüche?
Nein , es dürfen dann aber keine Folgeschäden davon ausgehen weil es nicht gemacht wurde.
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße, Sabine
Gruß Anno
Hallo Sabine!
Der Versicherer (VR) reguliert den entschatandenen Schaden sowie die dazu notwendigen Arbeiten und Schäden die zur Wiederherstellung notwendig sind.
Wie es nun mit den besonderen Fliesen aussieht, weiss ich auch nicht. Da sicherlich nicht das alle Fliesen neu ersätzt werden müssen, wird auch nicht die Renovierung des ganzen Bades erstattet.
Wobei es in der heutigen Zeit auch die Möglichkeit gibt, Fliesen gerade die, die die Wanne umgeben schonend zu entfernen. Da es sich meisst nur um eine dünne Platte handelt an der sich die Fliesen befinden.
Du solltest Dich mal mit der Schadenabteilung Deines VR in verbindung setzten und nachfragen und ggf. einen Gutachter der Vers. bestellen.
Es bibt in den meissten Fällen eine Frist zur Wiederherstellung.
Lg
Björn Bause