Schadensregulierung nach Wasserrohrbruch

Hallo, wir hatten vor 2 Wochen in unserem vermieteten Fachwerkhäuschen einen Wasserrohrbruch. Der Schadensregulierer hat den Schaden aufgenommen, die Reparatur der Installationen wurde auch problemlos behoben und genehmigt. Die Schäden in dem Raum unter dem Bad (Wasser trat durch die Decke in den Boden ein), Reparaturen sollen nur an den unmittelbar betroffenen Stellen ausgeführt werden, d.h kein kompletter Raum soll gestrichen werden und nicht der komplette Holzboden (Hartfaserplatten) soll erneuert werden. Ist das so korrekt, oder müssen die beiden betroffenen Räume nicht komplett gestrichen werden, damit eine Einheit wieder zu erkennen ist?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Dagmar

(Hartfaserplatten) soll erneuert werden. Ist das so korrekt,
oder müssen die beiden betroffenen Räume nicht komplett
gestrichen werden, damit eine Einheit wieder zu erkennen ist?

Das ist nicht unüblich, aber man kann mit dem Regulierer über das AUsmaß der Fläche reden.