Schadensregulierung - welcher Abzug ist erlaubt?

Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
A fährt mit seinem Auto in das Garagentor von B.
Das Garagentor ist vollkommen demoliert und irreparabel. Das Auto von B welches in der Garage stand ist auch beschädigt.
A meldet den Schaden seiner Autovers. Diese schickt einen Schadenregulierer raus.
Da B ein gewissenhafter Mensch ist, zeigt er dem Regulierer die Rechnung des alten Tores in Höhe von damals 3000 Euro (in dieser Rechnung sind Montage … enthalten). Der Regulierer will auf folgende Art regulieren: Garagentore halten in der Regel 40 Jahre, das alte Tor ist 10 Jahre alt. Dementsprechend zieht er von den damaligen(!) 3000 Euro 25% ab und bietet als Schadenersatz 2250 Euro an.
Die 2 Kostenvoranschläge (von jeweils ca. 3.800 Euro inkl. Montage und Demontage) interessieren ihn nicht. Er begründet seine Summe mit dem „neu für alt“ Abzug. Schließlich bekommt B ja nun ein neues Garagentor.

Geht das so einfach?
Müßte nicht die neue Rechnungssumme angesetzt werden und (höchstens) vom reinen Torwert der Abzug vorgenommen werden?
Welche (am besten gesetzl.) Grundlage hat B um sich zu wehren?

Danke fürs lesen und ratgeben.
yggdrasil

Hallo,

das ist die absolute Frage des Tages!
Nach einem Motorradunfall hat die Versicherung, bezüglich der Motorradbekleidung, ähnlich argumentiert!
Ich hatte aber seinerzeit ein Urteil gefunden, wo gesagt wurde,„wenn die Bekleidung relativ neu ist, muss auf Neuwert ersetzt werden!“
Motorradbekleidung hält ca. 10 Jahre -waren 2 Jahre alt, also relativ neu! Ich habe neue Klamotten bekommen!
Da das Verhältnis ähnlich ist, würde ich nach ähnlich gelagerten Urteilen suchen! Sollte aber schon ein Urteil vom Landesgericht sein! Amtsgerichtsurteile werden einfach ignoriert!!
So bald ich was gefunden habe, werde ich melden!!

Gruß Wilfried