Schadensregulierung - wer muss was zahlen?

Guten Abend!
Mich plagt die Frage, …

  • ob die Eltern eines 3-j. Kindes den Schaden (abgefummeltes Tapetenstück) in einer KiTa (e.V.) bezahlen müssen (Tapete selber kaufen und drankleben) bzw.
  • ob der Schaden von z.B. der Privathaftpflichterversicherung getragen würde. ODER:
  • Müsste KiTa e.V.selbst für den Schaden aufkommen, weil die Eltern wegen dem Alter des Kindes (

Hi,

die Eltern haben die Aufsichtspflicht an die KiTa übertragen.
Damit sind die Eltern ganz raus, weil ja die Aufsichtsperson ihrer Pflicht mangelhaft nachgekommen ist.
Das Kind selbst ist schadensunmündig und nicht belangbar und damit auch nicht die Eltern, weil die ja keine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben.

Also die Eltern brauchen nix zahlen…

Gruß

Winni

PS:
ich habe das aus meiner Erinnerung hervorgekramt, da ja vor Wochen diese Thema schon einmal diskutiert wurde.

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Nur um Winnies Posting zu ergänzen:

Würde man die Eltern haftpflichtig machen können, würde die Haftpflicht das auch bezahlen. Deshalb können die Eltern, sollte der Kindergarten auf dem Schadenersatz bestehen, diesen Anspruch ruhig der Haftpflicht melden, diese wehrt dann schon ab. Vielleicht glauben die im Kindergarten dann, daß man Kinder in dem Alter besser beaufsichtigen sollte.

Gruß Maid

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Hallo,

Kinder sind deliktunfähig, deshalb können Sie auch nicht Schadenersatzprlichtig gemacht werden.

Schadenersatzansprüche habe ich gegen die Eltern, wenn diese die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist hier nicht der Fall.

Keine Schadenersatzansprüche nach § 823 BGB, keine Leistungspflicht des Versicherers (außer Abwehr, wenn doch Schadenersatzansprüche gefordert werden).

Achtung, bei guten Policen sind die Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichert. Es gilt i.d.R. eine Integralfranchise (z.B. 500 Euro), d.h. das Schäden oberhalb des Betrages ab dem ersten Euro bezahlt werden, nur Schäden unter dem Betrag sind ausgeschlossen. Die Erstattungsleistung ist i.d.R. maximiert. Es geht um sogenannte Gefälligkeitsschäden!
Ein passendes Beispiel: Zwei Kinder spielen Autowaschen mit Sand, die Eltern sitzen in der Küche und trinken Kaffee: Entscheidung des Gerichts - Verletzung der Aufsichtspflicht ab dem dritten Auto, d.h. die ersten beiden Geschädigten bekommen nichts, die anderen vollen Ersatz!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

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