Schadensverursacher Zahlt nicht

Hi,
ich habe folgendes Problem:
ein Gast bei mir hat vor 8 Wochen hier einen Stuhl ausversehen kaputt gemacht. Ich gab ihr die Rechnung mit mit der bitte das über ihre Versicherung zu klären.
So nun ist bis heute kein Zahlungseingang zu verbuchen, auch keine Reaktion von ihrerseits. Telefonisch ragiert sie nicht/nimmt nicht ab.
Was mache ich nun? Soll ich ein Mahnungsschreiben schicken???
Es gibt Zeugen dafür, dass Sie diesen Stuhl kaputt gemacht hat.
lg
Marcus

Hi! Ich denke das ist mehr ein Fall für das Rechtsbrett als für Versicherungen.

Wenn dein Gast den Stuhl nicht gerade mit seinem PKW kaputt gemacht hat, dann hast du auch keinen Direktanspuch an den Versicherer - kannst Dich also nur nochmal an den Gast wenden!

Für die Privathaftpflichtversicherungen Deines Gastes ist es auch entscheidend wie dieser Stuhl kaputt gegangen ist - liegt ein verschulden Deines Gastes vor?

Du müsstest uns etwas mehr Details geben, wenn Du wissen willst, ob die Versicherungen der Dame den Schaden überhaupt übernimmt!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
also Sie ist Schuld, dass der Stuhl kaputt gegangen ist, da sie sich mit großer Gewalt an der Lehne „hochgezogen“ hat mit ihrem Körpergewicht. Dabei ist diese abgebrochen (komplette befestigung ist zerbrochen und kann nicht mehr abgeschraubt werden)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
also Sie ist Schuld,

sagt wer???

dass der Stuhl kaputt gegangen ist, da

sie sich mit großer Gewalt an der Lehne „hochgezogen“ hat mit
ihrem Körpergewicht. Dabei ist diese abgebrochen (komplette
befestigung ist zerbrochen und kann nicht mehr abgeschraubt
werden)

wie gesagt, wahrscheinlich besser ein Fall für das Allgemeine Rechtfragen-Brett. Aber bei Stühlen die bei der „normaler“ Beanspruchung/Benutzung kaputt gehen, ist ein Verschulden des Nutzers, also hier der Dame, schon zweifelhaft. Da wird sich ein Versicherer mit Sicherheit erst einmal Gedanken zu machen, wie das denn wohl genau passiert sein kann:

  • Wie kann man sich an einem Stuhl überhaupt an der Lehne hochziehen?
  • Was war das für ein Stuhl, der ein Hochziehen überhaupt zulässt ohne nach hinten auszubrechen? Bei einem Sessel kann ich mir das vorstellen… aber bei einem Stuhl?
  • Ist dem Eigentümer vielleicht vorher schon bekannt gewesen, dass der Stuhl an der Lehne vielleicht nicht allzu stabil ist??
  • etc., etc.

Versteh’ mich nicht falsch, sind nur so ein paar Gedanken von mir, frag am besten mal im Rechtsbrett nach, wie Du da am besten vorgehen kannst! Problem ist ja auch primär dass Du die gute Frau nicht zu packen bekommst!

Gruß
jesch

oh, sorry, sehe jetzt erst, dass hier ein doppelposting besteht… habe vorher schon die änderung im rechtsbrett gepostet! aber trotzdem interessant, wie hier die rechtslage ist!

lg, mov