Schadenswert KFz nach Unfall

Hallo,
wenn ein Auto in einer Kfz-werkstatt repariert wird und vor der „Herausgabe“ bei der Probefahrt zu schaden kommt, die Werkstatt nicht der Verursacher des Schadens sondern nur Teilnehmer des Unfalls ist und das Auto schon repariert war, aber nun Totalschaden ist, welcher Schaden muss dann dem Eigentümer des Wagens erstattet werden? Die Werkstatt will nun den Wagen schätzen lassen (die Reparatur wird/soll mit eingehen) und dann abgezogen werden.
Nun wir das Fahrzeug voraussichtlich auf ca. 2000€ geschätzt und die Reparatur mit ca. 1500 € angesetzt werden. Ist es dann rechtlich richtig, nur den Differenzbetrag 2000-1500 € also 500€zu bekommen, wenn das Auto vorher evtl. einen besseren Verkaufspreis erzielt hätte (geschätzte 1000€)?
Vielen Dank für eine schnelle und fachlich verständliche Antwort

Alexander

Hi,

ein Gutachter kalkuliert die Reparaturkosten und - wenn diese nicht allzu weit vom Wiederbeschaffungswert entfernt sind - den Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Erst wenn die konkreten Zahlen vorliegen, kann man etwas zur Höhe de Ersatzanspruchs sagen. Aber nicht hier im Forum… bei völliger Ahnungslosigkeit sollte also ein Fachanwalt konsultiert werden.

Grüße, M