Hallo,
folgender Fall.
Person A wird vom Gericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine der Auflagen ist es 30€ im Monat als Schadenswiedergutmachung zu zahlen. Person A zahlt die ersten 2 Raten, begibt sich danach jedoch in eine Drogentherapie, wegen Rauschmittelproblemen. Das Gericht gewährt eine 6 monatigen Aufschub der Raten. Nach der Therapie zieht Person A in eine Stationäre Nachsorge, wo sie 240€ Lebensunterhalt gem. SGB 12 erhält. Das Gericht steht einem weiteren Aufschub der Zahlung skeptisch gegenüber.
Person A hat ca. 30% weniger als Hartz 4, und soll dennoch Raten von 30€ zahlen, wie soll die Person das machen?
PErson A ist Schüler um einen Realschulabschluss nachzumachen. Arbeiten gehen darf Person A nicht, weil der Verdiest komplett an den Kostenträger abgeführt werden muss.
Wenn Person A zahlen würde, würde Geld für Lebensmittel fehlen.
Gibt es eine Möglichkeit aus der Sache rauszukommen?
ODer soll Person A dem Gericht anbieten 5€ im Monat zu bezahlen?
Wen Person A eigenmächtig nur 5 € bezahlt, was mit dem Bewährungshelfer abgesprochen ist, kann das Gericht die Bewährung widerrufen?
Vielen Dank für eure Antworten
Viele Grüße
rene
grüß dich
gut das du selber drauf gekommen bist mit der 5€ ja dieses teilst du der Gerichtkasse mit das du nur 5€ zahlen kannst mit Begründung wens geht.[wirtschaflichen gründen] und mit der Bewährung sag ich mal nein weil du ja zahlungs willig bist!! aber dazu kann dein Bewährungshelfer mehr sagen. nur auch einhalten ist das wichtigste pünklich zahlst.oder es gibt 2 möglichkeit frag deine Eltern ob die es übernehmen könnten und du zahlst an den zurück.Arbeiten gehen darf Person A nicht, weil der Verdiest komplett an den Kostenträger abgeführt werden muss.auch hier gibt es Regeln da muss du bei Schuldenreglung mal schauen du darfst eine bestimmte summe haben wo die nicht dran können.
Hallo,
vielen Dank für deine Fragen; der Einfachheit halber nutze ich deine Fragen als Vorlage:
Gibt es eine Möglichkeit aus der Sache rauszukommen?
Die A richtet einen formlosen Antrag an das zuständige Gericht oder die Vollstreckungsbehörde nach §§ 40, 42 StGB i.V.m. 459a StPO auf Änderung der Tagessatzhöhe. Dabei sollten die Gründe, die das Resozialisierungsziel gefährden, aufgeführt werden. Der Antrag ist innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Hinderungsgrundes bzw.
ab Kenntniserlangung zu stellen.
ODer soll Person A dem Gericht anbieten 5€ im Monat zu
bezahlen?
Das ist Antragsgegenstand und von den Bezügen der A abhängig. Grundsätzlich ist die Tagessatzhöhe nach § 40 StGB durch das Dreifache des Differenzbetrags zwischen dem Grundbedarf und dem unerlässlichen Lebensunterhalt eingegrenzt. Bsp. 3 x 240€ + Zuschuss zum Lebensunterhalt (Bsp. Mietkostenzuschuss)/30 = XXX€ (Tagessatz)
Wen Person A eigenmächtig nur 5 € bezahlt, was mit dem
Bewährungshelfer abgesprochen ist, kann das Gericht die
Bewährung widerrufen?
Die Vollstreckungsbehörde behandelt im Zweifel die eigenmächtige Minderung der A als Fall der uneinbringlichen Geldstrafe und setzt darauf hin Restbetrag in sofortigen Vollzug. Ein Antrag auf Ersatzfreiheitsstrafe (43 StGB) wäre die Folge.
Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung.
Ich hoffe dennoch ein wenig geholfen zu haben.
Beste Grüße aus dem Norden,
Peter
Hallo Rene,
aus der Sache rauskommen, die Möglichkeit sehe ich nicht. Ich würde es ebenfalls mit einer Zahlung von 5-10.- Euro im Monat probieren. Lebensmittel gäbe es umsonst bei der Tafel, du müsstest dir halt einen Berechtigungsschein besorgen.
Wenn die Ratenkürzung mit dem Bewährungshelfer abgesprochen ist, ist es umso besser. Der Hinweis über die kleineren Raten muss aber vor der Zahlungsumstellung unbedingt beim Gericht angegeben werden. Ansonsten kann die Bewährung wiederrufen werden (in der Regel sprechen sich aber Bewährungshilfe und Gericht ab).
Gruß,
Hallo Rene,
habe die Frage bei mir im Mailkasten gefunden. Kann dazu nicht viel sagen, da ich mehr im Urheberrecht bin. Habe nur einen Bekannten gehabt, den die Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt hatte und der zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt wurde. Er hat Hartz 4 und ist inzwischen schwer krank. Trotzdem muß bzw. mußte er die Strafe zahlen. Das Gericht kümmert es anscheinend nicht, ob man es kann oder nicht. Mein Tipp: Immer viel reden, also den direkten Kontakt suchen und verhandeln. Nett reden hilft manchmal mehr als alles andere. Liebe Grüße Schlagermann
hallo rene,
nach meinem rrl. wollte ich noch schnell deine deine anfrage beantworten.
aus meiner sicht wäre für eine beurteilung wichtig ob es sich bei den zahlungen an des gericht tatsächlich um schadenwiedergutmachtung oder geldstrafe oder geldbusse handelt…
nach meiner erfahrung hängt diese entscheidung sehr stark von dem jeweiligen gericht ab, oft ist es so, dass, wenn man eine sachlage nachvollziehbar erklärt, geben die gerichte solchen anträgen normalerweise statt. die zahlungen ganz einzustellen ohne aufschub des gerichtes ist m.e. das verkehrteste was man machen kann, die idee des bewährungshelfers halte ich schon für praktikabel, rein theoretisch könnte bei dieser konstellation das gericht die bewährung widerrufen, das habe ich aber ohne weitere widerrufsgründe bisher noch nicht erlebt.
so hoffe konte ein stück weiterhelfen und verbleibe mit
reundlichen grüßen
Walter
Hallo Rene.
auf keinen fall sollte die person eigenmächtig nur 5euro bezahlen.die person sollte einen antrag bei gericht stellen mit kopien aller einnahmen und bescheinungen was die person gerade macht!