Schadenzahlung?

Servus,
Ich habe ein problem,und zwar: Letzte woche ist mir jemand in mein auto gefahren,hat mir seine adresse hinterlassen aber nicht seine versicherung.
Ich habe mich bei ihm gemeldet und die versicherung verlangt worauf er gesagt hat,dass er es seiner versicherung gemeldet hat und die einen gutachter vorbei schicken. Ich war jetzt aber bei bmw und habe mir selbst mein gutachten geholt (was mir ja auch zusteht) und jetzt benötige ich seine versicherung für die abrechnung.Aber er gibt sie mir einfach nicht! Was muss ich jetzt machen-ich hatte nämlich nicht einmal einen zeugen bei dem unfall und das nächste ist,dass ich heute mein auto sammt dem schaden verkauft habe.
Bitte hilf mir!-Ich weiß nicht mehr weiter!

Im vorraus schon einmal danke!

MfG Tobi Scheidl

Hallo,

also der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter 0180 - 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz) die Versicherung des Unfallgegners, ich glaube die brauchen dazu lediglich das Kennzeichen und verbinden dich dann mit der gegnerischen Versicherung.
Dass du das Auto bereits verkauft hast ist etwas ungünstig meiner Meinung nach, muss aber nicht sein.
Hast du Fotos gemacht ?
Es könnte allerdings passieren, dass die gegnerische Versicherung nicht nach Gutachten abrechnet, aber das würde ich dann halt mit denen direkt klären.

Gruß,
Micha

Hallo,

ich antworte Dir hier weniger als Experte - ich bin kein Anwalt und auch kein Schadensachbearbeiter. Stattdessen gebe ich mal meine Privatmeinung zum Besten:

Zunächstmal hat der Kollege, der Dir ins Auto gefahren ist Fahrerflucht begangen. Ein häufiger Irrtum ist, dass es genügt, seine Adresse zu hinterlassen. Du kannst ihm also anbieten, dass Du ihn erst mal deswegen anzeigst, wenn ihm das lieber ist, als seine Versicherungsdaten rauszurücken. In der Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte (Du) das Recht, seinen Schaden eigenständig bei der Versicheung des Schadenverursachers geltend zu machen. Du solltest das auch tun, zumindest Kontakt aufnehmen und direkt klären, wie der Stand der Schadenbearbeitung ist und wie es organisatorisch weitergeht.

Offenbar hat ja aber der Andere den Schaden bereits gemeldet. Natürlich hast Du das Recht, den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Aber der Versicherer, gegen den Ansprüche gestellt werden, hat auch das Recht, den Schaden auf seine Kosten durch seinen Gutachter einschätzen zu lassen. Dies solltest Du im Interesse einer schnellen Schadenabwicklung auch ermöglichen. Ich weiß jetzt nicht, was Du meinst, wenn Du sagst, dass Auto wurde bereits verkauft. Ich gehe mal davon aus, dass es immer noch möglich ist, es zu begutachten. Für den Fall, dass es bereits ‚außerlandes‘ sein sollte, hast Du ein rießiges Problem. Als Versicherer würde ich Dir dann keinen Cent zahlen, denn dieses Vorgehen würde schon sehr nach Versicherungsbetrug riechen. Aber sicher ist das ja nicht der Fall ;o)

Hoffe, das hilft Dir weiter…

BG

Hallo,
grundsätzlich können Sie nicht so einfach selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Hier könnte es passieren, dass Sie auf diesen Kosten sitzen bleiben.
Die Versicherung des Unfallgegners finden Sie über ihre eigene Versicherung heraus. Wenn Sie das KFZ-Kennzeichen haben (und davon gehe ich aus), kann ihre Versicherung die gegnerische Versicherung ermitteln. Setzen Sie sich mit ihrer Versicherung in Verbindung und bitten Sie dort um Unterstützung.

MfG

Uwe Hock

Hallo,

jeder Geschädigte hat das Recht den Schaden selbst zu melden. Beim GDV erhalten Sie die Vers.-Gesellschaft und die Vers.-Nummer!!

Gesamtverband der
deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Tel.: 030-2020 5000
Fax: 030-2020 6000
berlin[at]gdv.de

wenn Sie ein eigenes Gutachten erstellt haben und die andere Vers. auch dann werden Sie wohl auf den Kosten Ihres Gutachtens sitzen bleiben da Sie kein Recht haben sich ein Gutachten zu bestellen und es auch bezahlt zu bekommen.

und wenn Sie das Auto bereits verkauft haben ohne das der Gutachter der Vers. vor Ort war dann wirds vielleicht noch einmal problematisch…

Viel Erfolg!!!

für weitrere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo Tobi,

vorweg eines: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern Hilfe von einem Versicherungsmakler, der nicht mit den Einzelheiten vertraut ist.

Zu deinem Fall: Letztlich ist es egal, ob du die Versicherung genannt bekommst oder nicht. Schließlich ist der Unfallgegner verantwortlich und muss zahlen, so er denn Schuld hat. Ob er dies überhaupt seiner Versicherung meldet oder nicht, ist seine Sache. Manchmal macht es ja auch Sinn der Versicherung den Schaden gar nicht zu melden, weil dadurch nur die % steigen.

Also, halte dich an den Unfallgegner und gut. BMW soll einen Kostenvoranschlag machen und der andere soll die Zahlung bestätigen. Tut er das nicht, bleibt wie immer nur der Klageweg.

Gruss Norman

Hallo Tobi,

dafür gibts den Zentralruf der Autoversicherer.
Dort erhältst du die nötigen Infos.
Telefonisch unter 0180 25 0 26
Im I-net unter: www.zentralruf.de

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Einfach mal bei Zentralruf der Autoversicherer unter 018025026 anrufen

LG

Stephan Brückner

Hallo,
wenn es Probleme gibt bitte an die Zulassungsstelle des gegenerischen Halters wenden , die sind in Besitz der Versicherungsdaten. Ansprechpartner für Sie ist immer die gegenerische Versicherung , nicht der Schadensverursacher.

MFG Thomas Hahne

Hallo!
Ist das Kennzeichen etc. bekannt, dann kann beim Zentralverband der Autoversicherer anrufen und nach der Versicherung fragen. Tel lautet 01802/5026.

Viel Glück!

Servus Tobi,

klingt ganz klar nach einem Fall für den Anwalt. Ich gehöre nicht zu denen, die den Anwälten die Mandate zuführen möchten, aber in dieser Situation bleibt Dir fast nichts anderes übrig. Hast Du eine Verkehrsrechtschutz? Gut. Hast Du keine? Auch gut. Erstberatungen liegen so um die 150€. Immer noch günstiger, als auf dem Schaden sitzen bleiben.

Für die Zukunft: Hast Du keine Zeugen, die mit unterschreiben, ruf Dir welche (die Polizei). Bei Geld hört die Freundschaft in unserer Gesellschaft auf.

Kann Dir leider nicht mehr helfen, drücke aber die Daumen. Gruss, maxxler71