Hallo,
ich antworte Dir hier weniger als Experte - ich bin kein Anwalt und auch kein Schadensachbearbeiter. Stattdessen gebe ich mal meine Privatmeinung zum Besten:
Zunächstmal hat der Kollege, der Dir ins Auto gefahren ist Fahrerflucht begangen. Ein häufiger Irrtum ist, dass es genügt, seine Adresse zu hinterlassen. Du kannst ihm also anbieten, dass Du ihn erst mal deswegen anzeigst, wenn ihm das lieber ist, als seine Versicherungsdaten rauszurücken. In der Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte (Du) das Recht, seinen Schaden eigenständig bei der Versicheung des Schadenverursachers geltend zu machen. Du solltest das auch tun, zumindest Kontakt aufnehmen und direkt klären, wie der Stand der Schadenbearbeitung ist und wie es organisatorisch weitergeht.
Offenbar hat ja aber der Andere den Schaden bereits gemeldet. Natürlich hast Du das Recht, den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Aber der Versicherer, gegen den Ansprüche gestellt werden, hat auch das Recht, den Schaden auf seine Kosten durch seinen Gutachter einschätzen zu lassen. Dies solltest Du im Interesse einer schnellen Schadenabwicklung auch ermöglichen. Ich weiß jetzt nicht, was Du meinst, wenn Du sagst, dass Auto wurde bereits verkauft. Ich gehe mal davon aus, dass es immer noch möglich ist, es zu begutachten. Für den Fall, dass es bereits ‚außerlandes‘ sein sollte, hast Du ein rießiges Problem. Als Versicherer würde ich Dir dann keinen Cent zahlen, denn dieses Vorgehen würde schon sehr nach Versicherungsbetrug riechen. Aber sicher ist das ja nicht der Fall ;o)
Hoffe, das hilft Dir weiter…
BG