Hallo erstmal,
ich möchte wissen ob ich Schadesersatz gegen meinen Vater einklagen kann oder ob das nichts bringt, nun aber erst mal zur Sachlage.
Ich (20 Jahre) bin Arbeitssuchend bekomme Harz4 und „normalerweise“ auch Kindergeld da ich noch kleine abgeschlossene Ausbildung habe(Ich musste meine Bäckerlehre aus Gesundheitsgründen abbrechen.) Ich eine eigene Wohnung und bin auf Harz4 und das Kindergeld leidergottes angewiesen.
Das Kindergeld läuft auf den Namen meines Vaters und er hatte es mir bis vor ca.4 Monaten regelmäßig überwiesen, seid dem bleiben die Zahlungen aus am 10.10.(am 10. des Monats wird das Kindergeld ausgezahlt) beläuft sich die Summe des Unterschlagenen Geldes auf 736€, ich habe schon vor zwei Monaten das Kindergeld auf den Namen meiner Mutter beantragt, doch leider muss eine Berechtigungsbestimmung her und da mein Vater unbekannt verzogen war konnte ich dem Gericht die Addresse nicht nennen.
Heute habe ich die Adresse meines Vater erausgefunden, und bei dem Gericht gemeldet.
Ich habe noch bis zum 30.10.2011 zeit um die Berechtigungsbestimmung bei der Kindergeldkasse einzureichen.
Da durch das mein Vater mir das Kindergeld nicht ausgezahlt hat sind Mietschulden aufgekommen und einer Fristlosen Kündigung bin ich Haarscharf ausgewichen.(Mietschulden werden in Raten beglichen.)
Ich habe meinen Vater zu dem auch bei der Polizei am 15.09.2011 angezeigt wegen Unterschlagung.
Kann ich jetzt noch Schadensersatz einklagen oder soll ich das lieber lassen weil es nur Kosten für mich aufwerfen würde ?
(PS.:Für Alle die jetzt denken immer diese „Harzer“ ich bin nicht stolz darauf und versuche alles um daraus zu kommen am 10.10. mache ich eine Gesundheitsbelehrung undkann darauf in einem Betrieb Probearbeiten.)