Schadesnregulierung lt. KV, Nutzungsausfallgeld

Hallo alle zusammen,

folgender Fall.

Der Geschädigte einigt sich mit der Schädiger Versicherung auf eine Schadensregulierung laut Kostenvoranschlag. Da bekommt er natürlich nur den nettowert des KV erstattet. Soweit klar.
Welche Möglichkeiten hat der Geschädigte nun noch ein Nutzungsausfallgeld geltend zu machen, wenn er den Schaden nicht in einer Werkstatt regulieren lässt?
Besteht ein außerdem ein Rechtsanspruch gegenüber der Versicherung auf Erstattung der Auslagen für den Briefverkehr, Fax, telefon etc?

Vorab vielen Dank für Euer Interesse !

Liebe Grüße marzl

Hallo!

Welche Möglichkeiten hat der Geschädigte nun noch ein
Nutzungsausfallgeld geltend zu machen, wenn er den Schaden
nicht in einer Werkstatt regulieren lässt?

Er kann zB schreiben „Ich will Nutzungsausfallentgelt“. Das wird aber keinen Effekt haben, wenn er keinen Nutzungsausfall nachweist.

Besteht ein außerdem ein Rechtsanspruch gegenüber der
Versicherung auf Erstattung der Auslagen für den Briefverkehr,
Fax, telefon etc?

Ja, regional unterschiedlich zwischen 15 und 25 Euro.

Anwaltskosten kriegt er natürlich auch erstattet!

Vielen Dank erstmal !!!

Inwieweit könnte der Geschädigte nach einer Schadensregulierung auf Basis des KV noch Nutzungsausfallentgelt geltend machen?
Wenn er sich in 4 Monaten entschließt das Auto reparieren zu lassen, kann er dann mit Bestätigung der Werkstatt noch etwas geltend machen ??

Muss der geschädigte die Erstattung seiner Auslagen extra geltend machen ?

MfG

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