Schadhafte Balkonsanierung

Hallo liebe Wissenden,

ich habe folgenden hypothetischen Fall:

August 2013 legte eine Firma neue Fliesen auf einen Balkon. Ende 2016 bemerkte der Kunde, dass sich fast alle Fliesen wieder lösen. Kunde ruft die Firma an und es kommt zu einer Besichtigung vom Fliesenleger. Dieser bestätigt die schlechte Arbeit und vertröstet den Kunden auf das nächste Jahr. Der Fliesenleger erwähnte bereits, dass er die Kosten für die Arbeit übernimmt und der Kunde die Kosten für das Material.
Im Frühjahr 2017 erinnert der Kunde den Fliesenleger an die noch ausstehende Reparatur des Schadens. Kunde wird wegen viel Arbeit noch einmal auf das Frühjahr 2018 vertröstet.

Ende 2017 erinnert der Kunde per Einschreiben den Fliesenleger an die noch ausstehenden Arbeiten. Fliesenleger meldet sich telefonisch beim Kunden, dass die Arbeiten ausgeführt werden, sowie es warm genug ist.

Jetzt zu meiner Frage: Gibt es darauf noch Garantie? Im Netz habe ich widersprüchliche Angaben von einmal 2 und ein anderes mal von 5 Jahren gelesen. Muss der Kunde tatsächlich die Kosten vom Material tragen?

Vielen Dank im voraus für die Antworten.

Dietrich

Nein, natürlich nicht.
Es ist doch offensichtlich falsch verlegt worden (Ungenügender Unterbau, Abdichtung und Entwässerung der Rohdecke).

Ob überhaupt noch Gewährleistung (nicht Garantie) besteht ?
leider kann man das nicht genau sagen.
Was war beim Auftrag vereinbart ?
War es eine echte Werkleistung nach VOB/B ? Die beträgt 4 Jahre.

Könnte (bei geringerem Umfang) auch nur 2 Jahre sein.

Das heißt, es kann bereits mit den Rechtsansprüchen vorbei gewesen sein.

Handwerker repariert aber aus Kulanz und deshalb will er auch nur Arbeitszeit nicht aber Materialkosten übernehmen !

MfG
duck313