Hallo,
sechs Wochen nach Beginn des Mietverhältnisses haben die Mieter wiederholt einen Notdienst wegen defekten FI-Schalters beauftragt, ohne den Vermieter vorher zu informieren. Nach Entstehen hoher Kosten stellt sich heraus, dass ursächlich ein fehlerhafter Stromkreis, ausgelöst durch defekte Küchenlampe bzw. fehlerhafte Installation der Küchenlampe war.
Wer hat die entstehenden Kosten der wiederholten Beauftragung des Elektro-Notdienstes zu tragen? Sollten die Mieter ersatzpflichtig sein, tritt deren Haftpflichtversicherung ggf. für den entstandenen Schaden ein?
Danke für Hilfestellung
Hallo!
Wetten, FI-Schalter war nie defekt !
Na wer wohl ? Oder gehört Küchenleuchte zur Wohnungsausstattung und war schon drin, also Eigentum Vermieter ?
Hat es der Vermieter zu vertreten, wenn laienhafte Mieter einen elektrischen Falschanschluss vornehmen und deshalb der FI-Schalter auslöst ?
Wiederholt Notdienst rufen ?
Und was hat der denn jeweils gemacht ? Offenbar hat der ja nicht schon beim 1. Mal den ursächlichen Fehler der FI-Auslösung gefunden . Wie kann das sein ?
Auftraggeber kann doch nur der Mieter selbst gewesen sein. Also musste der doch auch zahlen. Mindestens erst einmal bis die Zuständigkeit geklärt wäre.
Möglich, die Mieterhaftpflicht zahlt das (wenn Mietschäden mitversichert). Aber das ist doch eigentlich egal, oder hat der Mieter kein Geld. Ist er verantwortlich, dann zahlt er doch auch selbst.
Vermieter muss sich vom Elektriker seines Vertrauens (oder vom auch Notdienst) bestätigen lassen, was die genaue Fehlerquelle war.
Ob die feste Installation (Leitung,Verteilerdose usw) oder ob es „nur“ der laienhafte Anschluss einer Mieterleuchte war.
Das ist der springende Punkt.
MfG
duck313
Moin, moin,
also bei mir ist das generell so, „wer die Musik bestellt, muß sie bezahlen“. Das ist auch mit den entsprechenden Verwaltern so geklärt. Außnahmen: Fehler im Netz des Versorgers (zahlt generell der Netzbetreiber) und eindeutige „Wohnungsmängel“. Das kann der Elektriker vor Ort auch eindeutig unterscheiden. Da gibt es schon bei der Rechnungsstellung kein Problem. Wer bestellt und unterschrieben hat muß zahlen.
mfg tugu
glücklicherweise hat der vom Mieter beauftragter Handwerker in seinem Arbeitsprotokoll geschrieben „Küchenlampe war der Auslöser“ - und der Mieter hat dieses Protokoll unterzeichnet, die Fehlerquelle dürfte danach eindeutig sein. Die Wohnung wurde auch nicht ausdrücklich mit Lampen vermietet, ob die neuen Mieter allerdings Einbauten von den Vormietern übernommen haben, kann ich nicht sagen …
Glücklicherweise hat der vom Mieter beauftragter Handwerker in seinem Arbeitsprotokoll geschrieben „Küchenlampe war der Auslöser“ - und der Mieter hat dieses Protokoll unterzeichnet, die Fehlerquelle dürfte danach eindeutig sein. Die Wohnung wurde auch nicht ausdrücklich mit Lampen vermietet, ob die neuen Mieter allerdings Einbauten von den Vormietern übernommen haben, kann ich nicht sagen …
Ha !
Das ist der Punkt !
Was bei Wohnungsanmietung an der Decke baumelt, ist ab nun Vermietersache !
Auch die vom Vormieter vergessene oder bewusst drangelassene Leuchte.
Sonst müsste man das ausdrücklich im Vertrag erwähnen.
Neumieter darf (und muss) davon ausgehen, alles was in Wohnung ist, gehört dem Vermieter und ist auch technisch OK und kann gefahrlos benutzt werden.
Und ist rechtlich mit gemietet und muss ggf. vom Vermieter repariert oder ersetzt werden.
Das 1. Fehlerprotokoll (FI ausgelöst wegen Küchenleuchte, Falschanschluss oder Leuchtendefekt) sagt doch aber nicht wieso erneut der Notdienst kommen musste.
Und wie es klingt sogar mehr als zweimal ?
Da ist noch Klärungsbedarf. Man wird doch annehmen, Elektriker hat beim 1. Besuch die Küchenlampe repariert, richtig angeklemmt oder ganz entfernt und es dem Mieter gesagt, „Die ist hin, nicht mehr verwenden!“ )
MfG
duck313