Ich Frage mich warum Schächtung(betäubungsloses Ausbluten von Tieren) in Deutschland nicht verfolgt wird. Es ist laut Paragraf § 4 TierSchG verboten. Juden und Muslime dürfen es jedoch, mit einer Sondergenehmigung, wegen ausüben der Religionsfreiheit.
In der Bibel steht auch, dass ich meinen Sohn steinigen soll wenn er unkontrolliert sich dem alkoholkonsum hingibt. Auch eine Sondergenehmigung einfordern?
Ich finde es ist Rückständig und man sollte dagegen vorgehen. Entweder Gesetz oder kein Gesetz. Was meint ihr?
Die Religionsfreiheit wird grundsätzlich schrankenlos gewährleistet, genauer gesagt kann sie nur durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt werden. Die Tötung eines Menschen etwa steht in Art. 2 GG und ist darum eine verfassungsimmanente Schranke. Für die Tötung von Tieren, auch durch Schächten, fehlt es daran, weil Tierschutz nur als ein Staatsschutzziel im Grundgesetz steht. Ich persönlich würde das als verfassungsimmanente Schranke ausreichen lassen, das BVerfG ist aber offenbar anderer Ansicht (obwohl es zuweilen Kompetenzbestimmungen heranzieht!)
In der Bibel steht auch, dass ich meinen Sohn steinigen soll wenn er unkontrolliert sich dem alkoholkonsum hingibt. Auch eine Sondergenehmigung einfordern?
Da steht aber auch „Auge um Auge“. Würde man sich daran halten, wäre die halbe Menschheit blind.
Das Schächten ist einerseits verboten, aber andererseits mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Wer sich einmal ein Schächtemesser angeschaut hat, wird erkennen, warum es erlaubt wird. Die Messer sind derart scharf, ich bin überzeugt davon, dass das Tier nichts spürt.
Im Übrigen halte ich das Tierschutzgesetzt (besser Tiernutzgesetz) für recht ambivalent. Denn der Tod wird bis ins Einzelne reglementiert, aber dass das Leben des Tiers eine einzige Qual ist, das lässt es zu (Fläche für die Haltung eines Schweins: 0,8 m2).
Das Schächten ist einerseits verboten, aber andererseits mit
Ausnahmegenehmigung erlaubt. Wer sich einmal ein
Schächtemesser angeschaut hat, wird erkennen, warum es erlaubt
wird. Die Messer sind derart scharf, ich bin überzeugt davon,
dass das Tier nichts spürt.
Im Übrigen halte ich das Tierschutzgesetzt (besser
Tiernutzgesetz) für recht ambivalent. Denn der Tod wird bis
ins Einzelne reglementiert, aber dass das Leben des Tiers eine
einzige Qual ist, das lässt es zu (Fläche für die Haltung
eines Schweins: 0,8 m2).
Das eine Probleme macht das andere aber ja nicht besser.
Noch mal: Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Problematik.
Ich finde es ist Rückständig und man sollte dagegen vorgehen.
Entweder Gesetz oder kein Gesetz. Was meint ihr?
Es war eine Güterabwägung. Freiheit der Religionsausübung versus Tierschutz. Unsere Gerichte haben sich für die Religionsfreiheit entschieden.
Man kann diese Entscheidung gut finden oder auch nicht. Andererseits ist der Einwand von Irubis nicht unbegründet. Wenn man beim Schlachten der Tiere den Tierschutz so hoch hält, wie kann man dann die Haltungsbedingungen unser Schlachttiere akzeptieren ? Wer klagt dagegen ?
Es war eine Güterabwägung. Freiheit der Religionsausübung
versus Tierschutz.
M. E. trifft das nicht zu. Soweit ich diese Rechtsprechung verfolgt habe, wurde der Tierschutz schon gar nicht als Rechtsgut mit Verfassungsrang anerkannt mit der Folge, dass gerade keine Abwägung vorgenommen wurde.
Man kann diese Entscheidung gut finden oder auch nicht.
Andererseits ist der Einwand von Irubis nicht unbegründet.
Wenn man beim Schlachten der Tiere den Tierschutz so hoch
hält, wie kann man dann die Haltungsbedingungen unser
Schlachttiere akzeptieren ? Wer klagt dagegen ?
Ich finde den Einwand nicht so überzeugend, denn, wie ich schon sagte, das eine Übel macht das andere nicht besser. Die Frage ist aber auch falsch gestellt. Beim Tierschutz stellt sich ja die Frage, wer denn überhaupt klagebefugt wäre. Man kann in Deutschland - grundsätzlich - nur dann vor Gericht ziehen, wenn eigene Rechtspositionen betroffen sind.
Welche Rechtsposition von Bürger X ist betroffen, wenn Rinder ins Schlachthaus gehen?
Das Schächten war einfachgesetzlich verboten. Hier hatten diejenigen (ich glaube, es waren Muslime), die dadurch in ihrer Religionsfreiheit beschränkt waren, das Recht, vor Gericht dagegen zu klagen und am Ende Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Offiziell ging es da um die Religionsfreiheit. In Wirklichkeit wollte sich keiner als Ausländerfeindlich und Antisemit betiteln lassen, wenn das scheitert. Die Nazikeule ist eine große Gefahr für die Demokratie.
Noch mal: Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Problematik.
Dessen bin ich mir durchaus bewusst… dennoch ist es ein Widerspruch, einerseits den Tod möglichst schmerzlos herbeiführen zu wollen, aber andererseits das Leben des Tieres - im Rahmen des Gesetzes - zur Hölle zu machen.