Hi www-Experten,
Angenommen ein Arbeiter versucht unbeabsichtigt Schäden am Arbeitzplatz.
Zum Beispiel ein Fahrer bei einer Autovermietung und es wurde nichts vereinbart in der Hinsicht. Wäre der Arbeitgeber im Recht Kosten vom Lohn abzuziehen?
MfG Alex
Hallo,
Angenommen ein Arbeiter versucht unbeabsichtigt Schäden am
Arbeitzplatz.
Gehts auch etwas genauer?
Zum Beispiel ein Fahrer bei einer Autovermietung und es wurde
nichts vereinbart in der Hinsicht.
Zur Arbeitnehmerhaftung braucht man nicht zwangsläufig was vereinbaren. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Wäre der Arbeitgeber im
Recht Kosten vom Lohn abzuziehen?
Das ginge wiederum nicht, ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung.
MfG
Hi
Gehts auch etwas genauer?
Nehmen wir mal an ein Aushilfsarbeiter ist für das rangieren der Autos zuständig. Er bekommt dafür einen niedrigen lohn so ca. 5€ und er verursacht beim rangieren einen Kratzer. Zumal sind solche Aushilfskräfte oft Fahranfänger. Es liegt kein Arbeitsvertrag vor und er wurde nicht auf Haftung hingewiesen. Nach einem Monat kündigt er. Sollte die Aushilfskraft den Schaden zahlen? Oder sollte er vielleicht rechtliche Schritte in erwägung ziehen?
Zum Beispiel ein Fahrer bei einer Autovermietung und es wurde
nichts vereinbart in der Hinsicht.Zur Arbeitnehmerhaftung braucht man nicht zwangsläufig was
vereinbaren.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Der Link hat mir schonmal geholfen…Wäre solch ein Schaden demnach eine leichte Fahrlässigkeit oder mittlere?
Das ginge wiederum nicht, ohne entsprechende vertragliche
Vereinbarung.
-Das heißt er müsste erst den Lohn auszahlen und würde unabhängig davon die Schadenssumme einfordern?
Vielen Dank für die Geduld:smile:
MfG Alex
Er bekommt dafür einen niedrigen lohn so ca. 5€
Das hat aber mit der Arbeitnehmerhaftung nichts zu tun.
und er verursacht beim rangieren einen Kratzer.
Kann jedem passieren.
und er wurde nicht auf Haftung hingewiesen.
Darauf braucht man den AN auch nicht hinweisen.
Sollte die Aushilfskraft den
Schaden zahlen?
Wenn es leichte Fahrlässigkeit ist; nein.
Oder sollte er vielleicht rechtliche Schritte
in erwägung ziehen?
Wenn der AG das Geld vom Lohn abzieht, wird er das wohl müssen.
demnach eine leichte Fahrlässigkeit oder mittlere?
Kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Das heißt er müsste erst den Lohn auszahlen und würde
unabhängig davon die Schadenssumme einfordern?
Ja.