mal angenommen, man ist auf einem Gelände eines früheren Discounter. Während man den Parkplatz verlassen möchte, rollt das Auto in ein Loch (was nicht ersichtbar war).Keine Hinweisschilder/Absperrung etc.
Es war Gras über dem Loch, was sehr lange nicht gemäht worden ist, dadrunter befand sich, was man später feststellte, ein Bordstein, sowie ein Baumstamm eines abgeschnitten Baumes. Der Bordstein sowie der Baumstamm haben beim Abrutschen des Auto`s in das Loch den ganzen Wagen kaputt gemacht, sodass der ADAC diesen Abschleppen musste.
In welcher Rechtsabteilung wird dieser Fall eingeordnet und wie geht man am besten weiter vor? Nach Recherce hat sich ergeben, dass das „Grundstück“ einer Stadt gehört, welches nun abgerissen werden soll.
b) Die Frage ist allerdings, ob man zur Nutzung des Grundstückes als Parkplatz überhaupt berechtigt war. Sollte hier nämlich z.B. noch das Schild „Parken nur für Kunden“ stehen und man ja schwerlich Kunde eines ungeöffneten Supermarktes sein können, dann hat man sich unberechtigt auf dem Grundstück aufgehalten.
Es gibt zwar die Verkehrssicherungspflicht für den Eigentümer aus der sich dann auch eine Haftung ableiten lässt, aber diese Pflicht bewegt sich natürlich in einem Nutzungskontext.
Ich kann einen Bauern auch nicht in die Haftung nehmen wenn ich mit dem Auto in seinem Acker stecken bleibe, oder?
Aber befahren, wobei nicht ganz klar wird, ob nicht eine einschänkende Beschilderung vorhanden war. Ein dichter Grasbewuchs deutet nicht unbedingt auf eine Befahrbarkeit hin.