Kosten im Auge behalten
Hallo Du,
Und ein Hallo zurück,
das hört sich schon mal konkreter an … aber soweit ich weiß,
ist da finanziell zumindest nach mehr als zehn Jahren nicht
mehr zu machen.
hmmm. ich bin mir nicht so sicher. Wenn es um statische Sünden geht… Liegt Dir der Vetrag vor? In der Baubeschreibung sollten ja schon mal einige Informationen stehen. Aus Erfahrung weiss ich allerdings, dass bei unserioesen Baufirmen die Beschreibungen zu meist nichts taugen. Unvollständig sind oder einfach nur verschleiern.
heißt, für den
gebauten Mist läßt sich keine rmehr haftbar machen.
Ich denke das kommt auf die Schwere der Maengel an.
Aber im Prinzip hast Du natürlich recht. Es wird sicherlich
nicht einfach. Wenn es sich allerdings nicht um „abwohnbare Maengel“ handelt, dann gibt es vielleicht da noch Hoffnung. Aber
da moechte ich meine Hand nicht fuer ins Feuer halten. Das weiss ich nicht mit Sicherheit.
Unabhängigen Bauleiter engagierne meinst Du, ich dachte an
einen Gutachter zur exakten Mängelfeststellung, der müßte ja
eine ähnliche Funktion haben. Aber vielleicht ist der
Bauleiter ja billiger, Gutachter verlangen nämlich schon
horrende Summen nfür so eine Begehung
.
Als unsere letzten Vermieter Ihr EFH verkaufen wollten, haben die Käufer sich einen Gutachter bestellt. Der hat die Mängel überhaupt nicht gesehen. Ich wäre da skeptisch. Die bekommen Geld nach einem Satz… und für jedes Wort noch ein wenig mehr… Wenn der bei Euch im Haus steht kostet das noch Geld.
Ich würde einen Bauleiter (der kennt den Pfusch am Bau am besten)
anheuern und den drauf ansetzen. Ist sicherlich billiger. Und wenn der dann Mängel findet, kannst Du abwägen, ob ein Gerichtliches Vorgehen Sinn macht, oder ob sich das finanziell nicht lohnt. (Am besten entsprechende Rechtsanwaelte mit BAUERFAHRUNG (WICHTIG!!!) fragen. Ist ne erstberatung und ist guenstig oder kostenlos, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. )
Wenn der sagt, dass man da was machen kann wuerd ich einen Gutachter bestellen, weil Du dann eventuell auch die Kosten des Gutachters von der Gegenseite erstattet bekommst… naja… vielleicht.
Diese VOB - Fibel werde ich mal über google. suchen.
istn Buch und kostet Geld
Sorry. Aber lohnt sich… da stehen viele Dinge drin… Ich glaub ca. 30 Euro.
Komisch finde ich es ja allein schon, daß die „alten“ Baupläne
des Hauses angeblich gar nicht mehr aufzutreiben sind, sprich,
was die Baufirma damals GENAU eingebaut und was sie - teils
sogar entgegen den damaligen Bau - Standars - weggelassen hat.
Ich weiss nicht wie lange die verpflichtet sind, Baupläne aufzubewaren… Dennoch sollten die zumindest in der Lage sein,
den damaligen Standard zu nennen. Seid Ihr die bauherren des Hauses, oder habt ihr es fertig gekauft?
Meines EWrachtens MÜSSEN die die noch haben, erstens sind ca.
10 JAhre nicht sooo lange her und zweitens werden die wohl
noch ziemlich genau wissen, wie sie zu dieser Zeit die meisten
ihrer gebauten Häuser ausgestattet haben!!! Find das nicht so
sehr vertrauenswürdig.
Naja… die werden Dir die Unterlagen sicherlich nicht gerne zur verfuegung stellen. Erst recht nicht , wenn die schon ahnen um was es geht… Ich wuerde da nachhaken.
Auf jeden Fall liegen die kompletten Bauplaene bei Deinem Bauamt. Diese kannst du einsehen, beziehungsweise kopieren lassen. Da steht alles drin. Wenn die anders gebaut haben, als es dort im Bauantrag steht ist die damalige Bauabnahme sowieso hinfaellig. Und dann sind die sicherlich haftbar zu machen.
Allerdings wird der Laie nicht unbedingt aus allem schlau was drin steht. Deshalb solltest Du die Bauplaene/Bauantrag mit besagten Bauleiter durchgehen.
Dank Dir, schönen Abend wünscht Mareike
Einen selbigen … aber „Morgen“ wuenscht Dir
Michael