Schäden am geliehenen Auto

Hallo Wissende.

Person P hat kein eigenes Auto, und leiht sich deswegen eines von einem Freund F.
Obwohl P ein guter Fahrer ist, geschieht ihm ein Missgeschick. Durch einen Unfall gibt es einen Schaden am Auto. Der Unfallgegner ist ja durch die Haftpflicht des Halters F abgesichert.
Wie ist es mit den Schäden am geliehenem Auto?
Werden die Schäden auch durch die Autohaftpflicht von F gedeckt?
Oder kann Person P durch (s)eine Privathaftpflicht den Schaden decken?
Oder muss P (bzw. F) alles aus eigener Tasche bezahlen?

☼ Markus ☼

Hallo

Der Unfallgegner ist ja durch die Haftpflicht des Halters F
abgesichert.

Das schon, die könnte sich aber, in Abhängigkeit von der Sachlage und den Umständen, wieder an Person P gütlich halten.

Wie ist es mit den Schäden am geliehenem Auto?
Werden die Schäden auch durch die Autohaftpflicht von F
gedeckt?

Hat F eine Vollkaskoversicherung evtl. ja, hierfür gilt aber dann das Gleiche wie oben.

Oder kann Person P durch (s)eine Privathaftpflicht den Schaden
decken?

Mit ziemlicher Sicherheit nein. In den Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht gibt es meist eine „Benzinklausel“ die genau so etwas ausschließt.

Oder muss P (bzw. F) alles aus eigener Tasche bezahlen?

Wohl eher schon P, das wäre ja nur gerecht …, selbst wenn F’s Versicherungen einspringen, dann wird er ja in der Schadenfreiheitsklasse hoch gestuft und hat als Konsequenz daraus höhere Beiträge.

Grüße

Wawi