ich bin seit 3 Jahren Eigentümerin einer eigentlich tollen Souterrain-Wohnung in Bestlage. Eigentlich könnte ich mich freuen, wenn ich da nicht ein riesengroßes Schimmelpoblem hätte. Von eimem neutralen Sachverständigen wurden vor kurzem bestätigt, daß es 2 feuchte Wände gibt und die restlichen stark unterschiedliche Werte aufweisen. Ich betreibe seit 2002 ein Entfeuchtungsgerät, um die Wohnung einigermaßen bewohnbar zu halten. Alle Mieter ziehen trotzdem wegen Schimmelbildung und Feuchtigkeit aus.
Fakten:
2000 Kauf der Wohnung von einem befreundeten Maklerkollegen, der mir mündlich versicherte, daß die Wohnung nicht feucht ist, allerdings ordnungsgemäß beheizt und belüftet werden müsse.
2001 Horizontalsperre angebracht, wahrscheinlich aber unsachgemäß, da ca. 15 cm über Bodenniveau.
2002 Vertikalabdichtung repariert, wahrscheinlich auch unsachgemäß, da vorhandene Behandlung nicht entfernt und komplett erneuert wurde.
Auf allen Eigentümerversammlungen stoße ich auf taube Ohren, keiner sieht den Schaden am GEMEINSCHAFTSEIGENTUM ein und so bleibe ich auf Mängeln und Schäden (Putz und Farbanstrich) immer selber sitzen.
Meine Frage: Habe ich eine rechtliche Handhabe, die anderen Eigentümer dazu zu bringen, das gemeinschaftliche Eigentum instandzusetzen, um weitere Schäden an meinem Sondereigentum zu verhindern? Kann ich Schadenersatz für Schimmelbeseitigung und Farbanstrich von der Eigentümergemeinschaft verlangen und die Kosten für die Anschaffung des Entfeuchtungsgerätes samt Stromkosten aus der Gemeinschaftskasse geltend machen?
Ich würde mich wahnsinnig freuen hier kompetente Hilfe zu bekommen, bin inzwischen völlig genervt. … und ratlos.
zur Hausverwaltung:
Von der bisherigen unfähigen und untätigen Hausverwaltung gar nicht zu sprechen, habe ich durchaus den Eindruck, daß die neue (seit Ende letzten Jahres) womöglich dringend auszuführende Sanierungsmaßnahmen auch als notwendig ansieht.
Nur noch 1 weiteres Problem: Die Kasse ist leer, zwei Eigentümer (im Besitz von insges. 8 von 12 Wohnungen)sind bei der Bezahlung der letzten Sonderumlage schon säumig, das Geld soll nun vor Gericht eingeklagt werden.
Somit befürchte ich, daß, selbst wenn bei der kommenden Eingentümerversammlung, wider meiner Erwartung, doch ein Beschluß zugunsten von Sanierungsmaßnahmen zustande kommt, finanziell alles an mindestens den beiden Eigentümern scheitert, die ohnehin schon ihre Zahlungen nicht vornehmen.
Somit war, bin und bleibe ich die „Gelackmeierte“.
ja - deine lage sieht leider besch*** aus. bei uns sind es gott sei dank nur 2 von 13 eigentümern.
der Bezahlung der letzten Sonderumlage schon säumig, das Geld
soll nun vor Gericht eingeklagt werden.
wofür war die - für nebenkosten oder sanierungsarbeiten? wird deine wohnung bewohnt? werden die 8 (von 12) wohnungen bewohnt? werden deren nebenkosten gezahlt, oder mahnen die energieversorgunsunternehmen schon mit abschaltung?
bleibt zunächst mal die Frage nach dem Alter der Immobilie.
Wenn das Objekt nicht älter als fünf Jahre ist, besteht Anspruch auf Gewehrleistung durch den Bauträger.
Ich verstehe nicht, dass Du keine Unterstützung von der Hausverwaltung bekommst.
Wenn die Schimmelbildung an Aussenwänden vorkommt, kann es durchaus sein, dass Wasser an die Hauswände drückt und zur ständigen Feuchte der Wände und damit zur Schimmelbildung führt.
Kommt der Schimmelbefall bei feuchter Witterung (Regen) bzw. im Herbst-/Winterhalbjahr stärker vor, so kann das ein Anzeichen für Eindringen der Feuchte von aussen sein.
Somit ist auch das Gemeinschaftseigentum betroffen!
Wenn die anderen Mieter wg. der Schimmelbildung ausziehen, dann ist doch bestimmt nicht nur falsches Lüftungsverhalten schuld am Schimmel.
Befinden sich die anderen befallenen Wohnungen im EG oder in den OG’s oder DG’s?
Gruss
Roman
Wenn andere Mieter
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Schäden am Gemeinschaftseigentum
Hallo an die fleißigen Schreiber,
und an dieser Stelle auch: Danke.
Also Pit, die ausstehenden Zahlungen, die nun eingeklagt werden sollen waren für die letzte Sonderumlage.
Und Roman, das Haus ist um 1900 entstanden, im 2. Weltkrieg bis auf die Kellermauern beschädigt worden und in den 50ern wieder aufgebaut. Kellermauern Kalksandsteinquader, innen Vorsatzmauerwerk.
Meine Mieter behaupten, im Sommer sei die Feuchtigkeit schlimmer (vielleicht, weil im Winter ja geheizt wird).
Im übrigen bin ich die Hauptbetroffene (weil ja Kellerwohnung), habe aber gehört, daß ein Eigentümer im EG auch schon leichte Feuchtigkeitsmängel angeführt haben soll. Dieser Eigentümer ist aber z.Z. noch in Brasilien und vergibt seine Vertretungsvollmacht immer dem nie Zeit habenden und ständig genervten Beirat. Er kommt dieses Jahr aber zurück und ich erhoffe mir durch ihn Verstärkung.
Ein vor kurzem von der neuen Hausverwaltung hinzugezogener Architekt hat empfohlen, ich solle das Entfeuchtungsgerät, welches ich seit ca. 1/2 Jahr von meinen Mietern betreiben lasse auch weiterhin einsetzen, der schadhafte Putz und Risse im Sockelmauerwerk sollten instandgesetzt werden, endlich die defekten Fallrohre repariert und die Dachrinnen gereinigt werden.
Aber - wovon???
Ich habe das Gefühl, ich muß auch erst vor Gericht ziehen, um etwas zu erreichen, es sei denn, die Hausverwaltung lenkt wirklich ein.
da wird so einiges über falsches Mieterverhalten bzw wie es richtig sein sollte geschrieben. Vielleicht hilft es ja den Mietern zu sagen wie man richtig lüftet?