Hallo,
Man nehme an, dass durch einen blöden Unfall (keine Lust, ein Szenario zu konstruieren, bitte selbst ausdenken) ein Spiegelschrank aus Kunststoff unreparierbar beschädigt wird. Mietwohnung, war bei Einzug vorhanden.
Bei genauer Begutachtung findet sich ein Herstellerhinweis „VEB Rosa Luxemburg“ also ist der Schrank selbst bei wohlwollender Betrachtung 30 Jahre - wahrscheinlich aber älter.
Ich bin jetzt nicht wirklich gut in Kenntnis über normale Nutzungsdauern, denke aber doch das bei 30 Jahre + für 100% Kunststoff keinen Restwert mehr vorhanden ist.
Wie hoch wäre ein Schadenersatz anzusetzen?
Das ist ein rein hypothetischer Fall!! Wir diskutieren einen solchen Fall gerade und haben bei 2 Personen 3 Meinungen
- kein Schadenersatz, kann ersatzlos entsorgt werden
- gleiches Möbel besorgen und hängen lassen
- Was anderes aufhängen und bei Auszug mitnehmen
Hoffe, das reicht zur groben Beurteilung aus