Schäden an leasingauto

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage, habe ein Leasingwagen der mit 500€ selbstbehalt bei Schäden veranschlagt ist.

Nun meine Frage,
mir ist gesagt worden das nur max. 500€ berechnet werden dürfen wenn alle Schäden sprich 4 stück an verscheidenen Stellen, repariert werden.
Ist das so richtig?

Habe ein Hermes Leasingfahrzeug, mit Beulen die ich jetzt bezahlen soll, es gibt kein schriftlichen Vertrag, nur auf der Rechnung die Miete für das KFZ.
Nun bekomme ich kein Geld mehr, da alle Schäden gemacht worden sind und sofort einbehalten.
Ist das so wirklich Korrekt, oder habe ich da eine Möglichkeit dagegen vor zu gehen?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Sehr geehrter Herr Antkowiak,

aus meiner Sicht verwechseln Sie hier den Leasing- bzw. Mietvertrag Ihres Fahrzeuges und der Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung.

Die Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR fällt für JEDEN Schadenfall an. Sie führen an, dass es sich um 4 verschiedene Stellen mit Beschädigungen am Fahrzeug handelt. Sofern diese alle ursächlich auf 4 verschiedene Unfälle/Schäden zurück zu führen sind, wird man Ihnen 4 mal 500 EUR als Selbstbehalt berechnen. Sind die 4 Schäden auf einmal entstanden, so müssen Sie dies belegen ggf. auf eine vorhandene Schadenmeldung hinweisen und dann darf man Ihnen auch nur einmal 500 EUR belasten.

So viel als Erläuterung aus der Ferne ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen.

Hoffe ich konnte weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Schmidt-Mixner