Schäden an mitvermieteter Küche, was tun?

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe meine Wohnung samt hochwertiger Einbauküche vermietet. Der Mieter hat knapp über einem Jahr darin gewohnt. Nun haqbe ich bei der Wohnungsübergabe festgestellt, dass mehrere Küchenfronten recht stark verkratzt sind. Der Mieter hat schon eingeräumt das er dafür aufkommt bzw. den Schaden seiner Versicherung meldet. Ich habe bei dem Küchenbauer nach Ersatzfronten angefragt, jedoch sind diese nicht mehr lieferbar, was bedeutet, dass ich jetzt sämtliche Fronten aufarbeiten muss. Das kostet natürlich Weg und Zeit.

Nun meine Fragen: Wie rechne ich das ab?

Ich habe vom Mieter eine Kaution bzw. Bankbürgschaft über 800 Euro;er möchte aber, dass die Schadensregulierung über seine Haftpflichtversicherung läuft. muss ich in Vorleistung treten und auf die Erstattung durch die Versicherung warten oder kann ich die Kaution verwenden?

Ich benötige dafür zusätzlich Werkzeug und Materialien. Die Arbeit wird letztendlich mein Freund machen,in welcher Form kann er Anfahrt und Arbeitszeit abrechnen?
oder kann ich sogar Schadensersatz verlangen? Wenn ja, wie berechne ich dessen Höhe?

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe!

Dein Freund sollte das auf keinen Fall machen.Wenn eine Versicherung dafür aufkommt, brauchen diese eine steuerfähige Rechnungen, nur für diesen Betrag wird eine Versicherung aufkommen.

Also lass dir eine Kostenvoranschlag machen und gib dies deinem Mieter,damit er sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen kann. Alles andere machst Probleme und geht zu deinen Lasten in puncto Geld und Zeit,
Viel Erfolg

Sie sollten dafür sorgen, dass der Verursacher des Schadens diesen sofort an seine Versicherung meldet. Mit dieser sollten Sie dann das weitere Vorgehen absprechen.

Bedenken Sie, dass die Versicherung nur den Zeitwert ersetzen wird, aber das wird der Gutachter, der sicherlich eingesetzt wird auch mitteilen.

Hallo,
m.E. ist es der richtige Weg dies über die Haftpflicht - voraus gesetzt die Versicherung deckt den Schaden - laufen zu lassen, da der Mieter wohl den Schaden verursacht hat. Dies ist in einem Übergabrprorokoll immer festzuhalten. Ebenso sollte man festhalten, wie und bis wann der Schaden reguliert wurde. Ansonsten dem Mieter eine Frist setzen. Sollte seitens des Mieters keine Reaktion erfolgen, erst dann kann man die Kaution verrechnen.

Auf der sicheren Seite bist du, sofern man den ein oder anderen Kostenvoranschlag bei der Versicherung bzw. bei der Verrechnung der Kaution, vorlegen kann.
Lg

Hallo,

lassen Sie einen faehigen Handwerker, z. B. Schreiner kommen und einen Kostenvoranschlag erstellen. Geben Sie diesen Ihrem Mieter mit der Bitte um Koatenzusage der Versicherung.

Bitte nichts von Freunden machen lassen und bitte nicht die Kaution auszahlen bis die Angelegenheit erledigt ist.

Lieben Gruss

Lieber Ratsuchender,
ich habe meine Zweifel, ob der Mieter überhaupt für den „Schaden“ aufkommen muß. Wenn die Kratzer wirklich eine Beschädigung darstellen, rate ich Ihnen, davon aussagekräftige Fotos zu machen, und schriftlich zu dokumentieren, daß keine Ersatzfronten lieferbar sind. Ein Kostenvoranschlag von einer Fachfirma wäre auch nützlich.
Ob die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlt oder nicht, würde ich nicht abwarten, das kann lange dauern und ist auch nicht Ihr Problem. Halten Sie sich an den Mieter. Sie können die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten und davon die (nachgewiesenen) Kosten für die Schadenbeseitigung abziehen. Je nachdem, wie alt die Küche ist, verringern sich die ersatzfähigen Kosten um den „Abzug Neu für Alt“.
Wie Ihr Freund das in Rechnung stellt, muß er selbst wissen. Schwarzarbeit wird es hoffentlich nicht sein.
Viel Glück!

Ich würde auf jeden Fall die Kaution einbehalten, so lange bis alles vom Mieter bezahlt wurde. Der Freund kann natürlich seine Anfahrt berechnen, Reisekosten mit 0,32 € pro gefahrende km. Als Arbeitslohn kann man, so viel ich weiß, 15,00 pro Stunde abrechnen.
Bassauer

Hallo Frau Bozlu,

lasen Sie sich von einer Fachfirma einen Kostenvoranschlag für eine neue Front geben. Da der Mieter schon mit der Versicherung gesprochen hat, liegt sicher eine Übernahmevereinbarung vor. Reichen Sie den Kostenvoranschlag bei der Versicherung ein.
Die Kaution würde ich erst auszahlen, wenn die Versicherung den Schaden reguliert hat. Reden Sie mit der Versicherung, falls Sie den Schaden selbst regulieren wollen. Mit einem Abschlag vom Kostenvoranschlag wird die Versicherung sicher mitgehen.

Gruß Fred

Zunächst einmal sollte der Mieter seine Ansprüche gegenüber der Versicherung an Sie abtreten.
Als nächstes würde ich einen Kostenvoranschlag machen, über den es mit der Versicherung zu verhandeln gilt.
Darin sind selbstredend Arbeitszeit (auch Anfahrt) und Material zur Beseitigung des Schadens einzusetzen.
Auf dieser Basis könnte man sich auch auf einen geringeren Beitrag als geldlichen Schadensersatz einigen.
Viel Glück
pete88

Hallo,
wenn es keine Fronten mehr gibt, dann heist das, dass die Küche schon älteren Datums ist. Aus diesem Grund wird die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert bezahlen. Bei privater Instandsetzung must Du die Vorgehensweise mit der Versicherung abklären. Auf jeden Fall muss der Schaden vom Mieter erst einmal der Versicherung gemeldet werden. Diese wird sich dann mit Dir in Verbindung setzen.

Viel Erfolg und freundlichen Gruß
Udo

Hallo,

vorab muss dem Mieter ein Kostenvoranschlag zugesendet werden.
Einfach anfangen und abrechnen ist nicht.Der Mieter hat das recht diesen zu prüfen, da auch ein Vermieter nicht jede Handwerker-Apotheke beauftragen kann und der Mieter dann die Zeche zu zahlen hat. Das muss schon im realistischen Rahmen bleiben.

Der Mieter hat auch Anspruch auf eine ordentliche Rechnung.
Selber reparieren geht auch, aber da würde ich mich bei Haus und Grund erkundigen, wie es um die Steuer bestellt ist.

Ist der Freund weder selbstständig noch vom Fach, kann er auch keinen Handwerkerlohn (brachenüblicher) verlangen. Deshalb empfiehlt es sich eine Firma zu beauftragen, damit alles seine Richtigkeit hat. Alles Andere dürfte im nachhinein strittig werden. Der Vermieter muss dem Mieter ja nachweisen, das
Summe X an Arbeitsstunden angefallen sind.

Holt der Mieter ein Angebot ein, wo ein fachbetrieb weitaus weniger Aufwand darin sieht, entsteht ein Streitfall.

Die Kaution kann bis zur entgültigen Regulierung in der zu erwartenden Höhe zurück gehalten werden, da ja bisher offenbar keine Bestätigung der Versicherung vorliegt, das diese den Schaden übernimmt.

Gerade Versicherungen wollen vorab einen Kostenvoranschlag und eine detailierte Rechnung.

Viele Grüße

Hallo!
Das ist m.E. kein reines Mietrecht mehr. Denn in welcher Form Freundschaftsleistungen in dieser Sache abgerechnet werden können weiß ich auch nicht. Ich würde mich auf solche Sachen auch nicht einlassen. Ich würde einen Kostenvoranschlag von einem prof. Möbelaufbereiter einholen und mit diesem das Geld einkassieren. Wenn es kommt würde ich die Küche machen lassen, wenn es nicht kommt die Kaution erst mal einbehalten (denn dafür ist sie da) und Klage einreichen.
Im Zweifel bitte einen Anwalt befragen!

du kannst sicher etwa 15,–€ pro Stunde Arbeitsaufwand rechnen. Nein, Du must nicht auf die Versicherung warten, sondern kannst die Kaution dafür hernehmen.

Hallo,

lassen Sie zunächst von einer Fachfirma die Aufbereitungskosten schätzen und lassen Sie diese bei der Versicherung des Mieters einreichen zusammen mit einem Schreiben, dass die Versicherung die Reparatur freigeben soll.
Ihr Mieter soll auf die geschätzten Reparaturkosten dann eine Vorauszahlung von z.B. 80% verlangen oder ein separates Konto eröffnen, dessen Sollzinsen dann ebenfalls über die Versicherung abgerechnet werden.

Die Versicherungen verlangen normalerweise für alle übernommenen Leistungen eine Abschluss-Rechnung.

Wenn Ihr Bekannter die Reparatur günstiger durchführen kann als eine Fachfirma, dann verhandeln Sie über eine entsprechende „Wertminderung“ in Höhe der geschätzten Reparaturkosten ohne MWST. Über den Betrag können Sie dann frei verfügen und gegebenenfalls auch Werkzeug kaufen.

Viel Glück wünscht Heihei

Hallo,

ich würde die Bürgschaft so lange behalten, bis die Versicherung bezahlt hat.
Abrechnen können Sie nur die Materialien und nicht die benötigen Werkzeuge. Als Arbeitslohn würde ich 15€/h ansetzen, allerdings ohne Anfahrt. Wenn die Küche dann wieder o.k. ist, braucht es keinen Schadensersatz mehr aus meiner Sicht. Wertminderung wie bei einem Auto sehe ich nicht.

Viel Erfolg