Die Thematik des Problems betrifft Schäden an verpachteten Acherland.
Z.B., eine Teilfläche hat eine deutliche Hanglage und ist jetzt im Frühjahr durch ungewöhnliche Feuchtigkeit im Erdreich
(ca. 300 qm) abgerutscht und macht eine Bewirtschaftung auf dieser Fläche unmöglich. Den Schaden könnte man beheben, in dem man diesen Bereich mit „schwerem Gerät“ einplaniert.
Meine Frage: Wer ist für das Beseitigen der Schäden verantwortlich und wer trägt die Kosten, der Verpächter oder Pächter der Ackerfläche.
Hallo swr 111,
Meine Antwort: der Pächter.
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BGB § 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
(1) Der Verpächter hat die Pachtsache dem Pächter in einem zu der vertragsmäßigen Nutzung geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Pachtzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten durchzuführen.
Deine Erfahrung mit dem Zaun lässt sich vermutlich also nicht auf den vorliegenden Fall übertragen - nach einer „gewöhnlichen Ausbesserung“ hört sich das mE nicht an. Rechtssicher kann das aber nur ein Richter entscheiden. 
Lg,
Max