Schäden an Wohnungs'innen'türen

Schon beim Einzug vor fast 30 Jahren waren einige Türen ganz leicht verzogen - damals noch nicht reparaturnötig, aber auch nicht protokolliert.
Inwischen sind 3 Türen derart verzogen, dass sie kaum noch zu schließen sind.
Sind das nun wirklich Mieterpflichten, wie vom VM behauptet? Nicht ganz nachvollziehbar, da dieser Mangel keinem vertragsgemäßen Zustand der Wohnräume entspricht. Der VM ist doch auch zur laufenden Instandhaltung verpflichtet, sofern sie nicht auf übermässige Abnutzung durch den M entsteht, und das ist doch hier nun wirklich nicht der Fall.
Hat schon jemand derartige o.ä. Probleme mit oder ohne Erfolg hinter sich gebracht ?
Danke und Grüße
peco37

Hallo,

Schon beim Einzug vor fast 30 Jahren waren einige Türen ganz
leicht verzogen - damals noch nicht reparaturnötig, aber auch
nicht protokolliert.
Inwischen sind 3 Türen derart verzogen, dass sie kaum noch zu
schließen sind.

Holz ist ja ein Material das arbeitet. Es kommt schon mal vor das sich diese Türen im Laufe der Zeit verziehen. Ich habe auch schon mal gesehen wie türen oben und unten richtig rausgezogen wurden. Wenn man die schloss konnte man unten und oben an der Zarge durchschauen.
Diese waren schlecht lackiert, deswegen zog Feuchtigkeit und trockene Luft dran.
Man müsste also prüfen warum das passieren konnte…

Sind das nun wirklich Mieterpflichten, wie vom VM behauptet?
Nicht ganz nachvollziehbar, da dieser Mangel keinem
vertragsgemäßen Zustand der Wohnräume entspricht. Der VM ist
doch auch zur laufenden Instandhaltung verpflichtet, sofern
sie nicht auf übermässige Abnutzung durch den M entsteht, und
das ist doch hier nun wirklich nicht der Fall.
Hat schon jemand derartige o.ä. Probleme mit oder ohne Erfolg
hinter sich gebracht ?
Danke und Grüße
peco37

Grüße