Schäden bei Hochzeitsfeier, Wer haftet?

Hallo,

eine Hochzeitsfeier hat in einem Eventlokal stattgefunden, dass im 4. Stock neben einem Autohaus angesiedelt ist. Von der Dachterasse sind leider 2 große Stehkerzen (ca. 30cm hoch, ca. 3kg) gefallen und haben das Glasdach des Autohauses zerstört.

Niemand weiß natürlich wie das passiert ist oder wer das war.
Ist die Location nicht für solche Fälle versichert?

Nach Begutachtung des Schadens, geht man eher davon aus, dass die Kerzen nicht geworfen wurden, sondern unachtsam auf dem Balkongeländer abgestellt. In der Nacht gab es einen heftigen Sturm, der diese dann vollends auf das Vordach vor dem Balkon geworfen hat (das geht nochmal ca. 1m raus) von dem aus sie dann langsam bis zum Rand gerollt und senkrecht nach unten gefallen sind. Das ist die einzige logische Erklärung, wieso die Schäden nach 3-4m Falltiefe nur 10cm von der Wand entfernt sind. Hätte jemand die Kerzen geworfen, so hätten sie viel weiter entfernt einschlagen müssen.

Soviel zur phsikalischen Theorie, doch leider sieht das der Besitzer nicht so. Mit logischen Argumenten konnte man ihn heute nicht konfrontieren. Er beharrt darauf, dass die Kerzen zu Beginn der Feier nicht auf dem Geläner gestanden sind und somit das Brautpaar Schuld ist.

Wer haftet in diesem Fall? Der Betreiber des Lokales oder der Festaustragende?
Wird das seine Versicherung zahlen? Ist das eine Art „Windschaden“?

mfg tk

Hi

Jeder Gewerbe-Betrieb , egal ob Gasthof , Handwerker , Büroverwaltung etc hat eine BetriebshaftPFLICHT , also auch diese Event-Gastronomie

Wer allerdings mehrfach Schäden meldet , steigt in den Prozenten , ähnlich wie beim Auto.
Wenn diese Eventgastronomie den Schaden meldet , zahlt Sie nächstes Jahr einen höheren Beitrag.
Deswegen wird der Geschäftsführer zunächst natürlich versuchen den Schaden an die (unwissenden) Gäste abzuwälzen .

Wenn sich ein Schuldiger Gast findet , der angibt , das er versehentlich die Kerzen umgestossen hat , zahlt dem seine Privathaftpflicht , ansonsten… eben diese Betriebshaftpflicht

gruss

Toni

Hi

Jeder Gewerbe-Betrieb , egal ob Gasthof , Handwerker ,
Büroverwaltung etc hat eine BetriebshaftPFLICHT , also auch
diese Event-Gastronomie

Wer allerdings mehrfach Schäden meldet , steigt in den
Prozenten , ähnlich wie beim Auto.
Wenn diese Eventgastronomie den Schaden meldet , zahlt Sie
nächstes Jahr einen höheren Beitrag.
Deswegen wird der Geschäftsführer zunächst natürlich versuchen
den Schaden an die (unwissenden) Gäste abzuwälzen .

Wenn sich ein Schuldiger Gast findet , der angibt , das er
versehentlich die Kerzen umgestossen hat , zahlt dem seine
Privathaftpflicht , ansonsten… eben diese
Betriebshaftpflicht

Hi,

ist das wirklich so? Ich dachte immer, derjenige der einen Schaden verursacht hat, muß ihn auch ersetzen.

Wenn der Gastronom den Schaden nicht verursacht hat, warum soll er dann haften?

Müsste es nicht so sein, daß das Autohaus auf dem Schaden sitzenbleibt, wenn sich kein Verursacher ermitteln läßt?

Gruß
Tina

würde ich auch gerne wissen, ich möchte morgen ein letztes mal „freundlich“ auf den Wirt zugehen, bevor es im Streit ausartet und vor Gericht landet :frowning:

Hallo,

wow… auf dieser Hochzeitsfeier muss es ja stürmisch zugegangen sein.

  1. ein kaputter Zeh.
  2. ein Waschbecken aus der Wand herausgebrochen
  3. und nun dies … wie kommts… waren da Wilde unterwegs ?

Hallo,

eine Hochzeitsfeier hat in einem Eventlokal stattgefunden,
dass im 4. Stock neben einem Autohaus angesiedelt ist. Von der
Dachterasse sind leider 2 große Stehkerzen (ca. 30cm hoch, ca.
3kg) gefallen und haben das Glasdach des Autohauses zerstört.

Gehört die Dachterasse zu der Gaststätte ?

Niemand weiß natürlich wie das passiert ist oder wer das war.

da sollte man einmal die Hochzeitsgesellschaft befragen.

Ist die Location nicht für solche Fälle versichert?

Du meinst wohl den Gastwirt ?
Welche Schuld hat er bei diesem Vorfall ?

Nach Begutachtung des Schadens, geht man eher davon aus, dass
die Kerzen nicht geworfen wurden, sondern unachtsam auf dem
Balkongeländer abgestellt. In der Nacht gab es einen heftigen
Sturm, der diese dann vollends auf das Vordach vor dem Balkon
geworfen hat (das geht nochmal ca. 1m raus) von dem aus sie
dann langsam bis zum Rand gerollt und senkrecht nach unten
gefallen sind.

Dies sollte man beim Wetterdienst erfragen.
Ab Windstärke 7 verhält sich die Schadensursache etwas anders.

Das ist die einzige logische Erklärung, wieso
die Schäden nach 3-4m Falltiefe nur 10cm von der Wand entfernt
sind. Hätte jemand die Kerzen geworfen, so hätten sie viel
weiter entfernt einschlagen müssen.

Man hätte die Kerzen doch auch mit dem Fuß anstuppsen können.

Soviel zur phsikalischen Theorie, doch leider sieht das der
Besitzer nicht so. Mit logischen Argumenten konnte man ihn
heute nicht konfrontieren. Er beharrt darauf, dass die Kerzen
zu Beginn der Feier nicht auf dem Geläner gestanden sind und
somit das Brautpaar Schuld ist.

Verstehe jetzt diesen Text nicht.
Will der Gastwirt die Kerzen ersetzt haben ?

Wer haftet in diesem Fall? Der Betreiber des Lokales oder der
Festaustragende?

Für welchen Schaden ? für das Glasdach des Autohauses ?

Wird das seine Versicherung zahlen?

Hier wäre zuerst einmal die Schadensursache zu klären!

  1. bei einem Sturmschaden ab Windstärke 8, zahlt entweder die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers, oder die Glasversicherung des Autohauses.

  2. wenn ein Gast die Kerzen angestoßen hat, dessen Privathaftpflichtversicherung oder er selbst (bei Vorsatz).

  3. wenn die Hochzeitsgesellschaft mit dem Gastwirt einen Vertrag hat,
    dass alle verursachten Schäden gezahlt werden, und der Schädiger nicht gefunden wird, der, der den Vertrag unterschrieben hat.

  4. wenn alle diese Punkte nicht zutreffen, entweder der Gastwirt,
    oder die Glasversicherung des Autohauses.

Gruß Merger

PS: möglich ist auch, dass ich etwas übersehen habe.

Hallo,

ja es gab einfach mehrere zufällige unglückliche Geschehnisse, die nun genau dieses Bild („Wilde“) entstehen lassen, obwohl das absolut nicht zutreffend ist.

Die Terasse gehört natürlich zum Lokal und es geht natürlich um den Glasschaden und nicht um die Kerzen.
Das Autohaus sagt, dass Sie nur eingemietet sind und nur ihre Fahrzeuge entsprechend versichert sind.
Das mit der Windstärke muss ich mal nachforschen, gibt ja bestimmt eine aufzeichnung beim DWD.

mfg