also als „deutscher Baumarktheimwerker“ habe ich es jetzt endlich mal geschafft, mir einen kleinen, privaten Büroraum einzurichten, den ich mehr oder weniger dringend benötigte (immer in der Küche oder im Wohnzimmer zu arbeiten, ist auf die Dauer etwas unfunny ).
Dafür bestellte ich mir bei einer Baumarktkette via Internet eine größere Arbeitsplatte. Die Platte war 1-A in Ordnung, daher keine Beschwerde. Das Problem geht vielmehr in eine andere Richtung. Vor der Lieferung wurde mir von einer Spedition eine kleine Postkarte geschickt, auf welcher mir bekanntgegeben wurde, wann ich mit der Lieferung zu rechnen hätte. Nun, die Spedition kam auch eigigermaßen pünktlich. Die beiden Herren, die dann mit Platte unterm Arm anmarschierten, ließen es sich jedoch nich nehmen, mit dem Teil gleich einige Einrichtungsgegenstände irreparabel zu beschädigen. Ich habe natürlich deshalb keinen Aufstand gemacht, es war keine Absicht. Zwei Tage später wendete ich mich mit einem Fax an die Spedition, die mir die Postkarte zukommen ließ. Ich führte die beschädigten Gegenstände auf, nannte die Wiederbeschaffungswerte und führte an, ich würde diese Gegenstände aufbewahren, falls sie ihren Versicherungsbeauftragten zur Begutachtung einschalten wollten. Zudem setzte ich einen Termin, zu welchem ich innerhalb der kommenden vier Wochen einen Ausgleich erwarten würde. Wenige Tage später erhielt ich einen Brief, in welchem mir durch diese Spedition (deren Adresse ja auf der Postkarte stand) mitgeteilt wurde, die Lieferung wäre quasi durch einen Subauftragnehmer ausgeführt worden, welchen sie über meine Schadenersatzforderung informiert hätte und dessen Korrespondenz ich nun in der nächsten Zeit erwarten sollte. Jetzt warte ich allerdings schon einige Zeit und bisher kam gar nichts. Ich muß nun anmerken, daß ich weder Zeit, noch Lust habe, mich jetzt von Hinz zu Kunz schicken zu lassen und dem Schadenersatz hinterher zu rennen. Ich habe meine Forderung geltend gemacht und erwarte eigentlich nunmehr, dass derjenige, der sich zunächst für die Lieferung (per Postkarte) zuständig zeigte, auch handelt.
Ich werde es noch in Kauf nehmen, ein einziges weiteres Fax in dieser Sache zu verfassen. Dann erwarte ich jedoch, daß die Sache ins Rollen kommt.
Meine Frage an Euch wäre nun: an wen soll ich dieses Fax schicken und was soll drinstehen?
Ich hoffe, Ihr habt eventuell einen Tipp zur Hand, der mir vielleicht bei einer außergerichtlichen Einigung hilft. Ich bin nicht der Typ, der wegen jedem Problem gleich nach anwaltlicher Hilfe ruft, habe sowas noch nie getan und möchte jetzt eigentlich auch nicht damit anfangen. Aber der entstandene Schaden ist empfindlich (da z. B. ein Erbstück betroffen ist) und ich denke, daß Speditionen entsprechend versichert sind.
(vorweg, ich hab herzhaft über deine bemerkung mit dem eiter in der vika gelacht )
Lust habe, mich jetzt von Hinz zu Kunz schicken zu lassen und
dem Schadenersatz hinterher zu rennen. Ich habe meine
Forderung geltend gemacht und erwarte eigentlich nunmehr, dass
derjenige, der sich zunächst für die Lieferung (per Postkarte)
zuständig zeigte, auch handelt.
brauchst du auch nicht, bis jetzt hast du richtig gehandelt, grundsätzlich ist aber immer derjenige dein ansprech-/ anmeckerpartner, den du den auftrag gegeben hast was zu liefern, also z.b. du hast die platte im baumarkt gekauft und dem baumarkt den auftrag gegeben das zu liefern, dann ist der baumarkt dein ansprechpartner, weil alle anderen sind nur erfüllungsgehilfen mit denen du dich nicht rumärgern musst
Ich werde es noch in Kauf nehmen, ein einziges weiteres Fax in
dieser Sache zu verfassen. Dann erwarte ich jedoch, daß die
Sache ins Rollen kommt.
s.o., je nach deinem gefühlszustand halt wütend oder ruhig bei deinem auftragnehmer dampf machen, denk dran, wenn der baumarkt dein AN war, dann weiss er evtl. noch gar nix von seinem „glück“ - in diesem fall die „bestätigung“ vorlegen
Meine Frage an Euch wäre nun: an wen soll ich dieses Fax
schicken und was soll drinstehen?
s.o.
entstandene Schaden ist empfindlich (da z. B. ein Erbstück
betroffen ist) und ich denke, daß Speditionen entsprechend
versichert sind.
Hi Berti,
das könnte u.U. schwierig werden. Du hättest Dir die Beschädigungen gleich bei Anlieferung quittieren lassen müssen.
So gesehen hast Du keinerlei Beweis dafür, dass die Leute der Spedition einen Schaden verursachten. Wie auch immer, Ansprechpartner ist die Spedition. Ob die wiederum ihren Sub in Regress nimmt hat Dich nicht zu interessieren. Die Leute fuhren und handelten im Auftrag und für Rechnung der Spedition. Dieses Hinhaltespiel ist Taktik der Spediteure. Ich habe selbst in einer Spedition gearbeitet. Die Schäden zahlten wir und holten uns das Geld vom Sub wieder. War da nichts zu holen, wurde es mit ausstehenden Forderungen an uns verrechnet.
Interessant wäre allerdings, ob eine Lieferung Frei Haus vereinbart war. In diesem Fall hätten die Leute der Spedition die Platte hinter der ersten verschliessbaren Tür abstellen können. Dort wäre der Gefahrenübergang. Tragen sie die Platte dann aus Gefälligkeit weiter ins Haus, sind sie auch dort noch für verursachte Schäden haftbar. Die §§ habe ich aber nicht mehr zu Hand. Das hatte irgendwas mit Erfüllungsgehilfe zu tun. Weiss es jemand genau?
Gruss Sebastian