Schäden beim Laminat, wer muss zahlen?

Hallo ich hätte da zum Thema Lamitat/Parkettboden eine Frage:

Unser Laminat ist ohne äußerliche Schäden von uns hochgegangen…
Mein Freund geht nur auf den Balkon um zu rauchen und beim Ausgang zum Balkon hat sich der Lamitboden gehoben, wofür wir meiner Meinung nach nichts können, vielleicht ist das nicht richtig abgedichtet.

Jetzt wollen wir ausziehen und der Vermieter will, dass wir den Laminatboden wechseln bzw. die Kosten übernehmen.

Wenn mir jemand weiter helfen könnte und mir sagen könnte. ob wir die Kosten wirklich selber tragen müssen. wäre ich wirklich sehr dankbar, da wir sicher sind das der Vermieter vor Gericht gehen wird, wenn wir den Schaden nicht beheben.

Vielen Dank

Guten Abend!

… beim Ausgang zum Balkon hat sich der Lamitboden gehoben, wofür wir
meiner Meinung nach nichts können…

Laminat kann durch Feuchtigkeit quellen. Ursache kann etwa an der Balkontür von außen eindringende Feuchtigkeit sein, aber auch Nutzerverhalten, z. B. durch ständig zu feuchtes Wischen.

Wenn sich der Bodenbelag aber vom Untergrund/Estrich abhebt, man kann ihn also niedertreten und er kommt dann wieder hoch, wird der Belag vermutlich irgendwo an Wänden anliegen. Dafür können die Bewohner nichts, es wäre ein handwerklicher Fehler beim Verlegen. Laminat darf nirgends die Wände berühren. Rundherum sollte es eine (von den Fußleisten verdeckte) etwa 10 mm breite Fuge geben.

Wenn die Mieter aber nicht mit Wasser herumgeferkelt haben, tragen sie auch keine Schuld am geschilderten Schaden.

Jetzt wollen wir ausziehen und der Vermieter will, dass wir
den Laminatboden wechseln bzw. die Kosten übernehmen.
… da wir sicher sind das der Vermieter vor Gericht gehen wird, wenn wir den Schaden :nicht beheben.

Im Zweifel muß ein Gutachter die Ursache des Schadens feststellen. Wenn die Mieter genau wissen, daß patschnasses Feudeln nicht stattgefunden hat (das Laminat wäre dann an Nähten/Fügestellen auch für den Laien deutlich sichtbar aufgequollen), können sie dem Lauf der Dinge mit Gelassenheit entgegen sehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

rein technisch hat mein Vorkommentator vollkommen recht.

Das Problem dürfte nur sein, das mit der Feuchtigkeit zu beweisen.

Die Wandfugen sehe ich weniger als Ursache an, sonst würde der Boden auch bei Temperaturunterschied hochstehen (und das nicht nur an der Balkontür, tut er das?).

Um das zu beurteilen müsste man auch wissen, wie lange Ihr die Wohnung genutzt habt und ob der Laminat bei Einzug neu war.

Kardinal ist aber die Frage: Habt Ihr eine Haftpflichtversicherung?

Wenn ja, entspannt zurücklehnen, nachdem die Meldung abgegeben wurde, den Rest erledigen die.

Wenn nein, dann wird das wohl eine richtig ärgerliche Sache…

Wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, kommt es auch auf das Alter des Vertrages an. http://de.wikipedia.org/wiki/Allm%C3%A4hlichkeitssch…
Manchmal wäre es sinnvoll, wenn man die tatsächliche Schadenursache (offene Terassentür bei Regen) nicht verschleiern wollte - so es wirklich so war.

vnA

Hallo
wie schon gesagt wurde, muss der Mieter für die Beschädigung einstehen/zahlen, wenn er das Laminat/Parkett beschädigt hat - aber natürlich nicht, wenn sich das Laminat z.B. durch einen Verarbeitungsfehler hochwölbt.

Allerdings trägt der Vermieter die Beweislast - z.B mittels Gutachten.
Da das natürlich ebenfalls Geld kostet, ist es günstiger eine eventuelle eigene Verursachung zuzugeben.
Wenn dem nicht so ist, kann man dem, was da kommen mag ja gelassen entgegen sehen - d.h. der Vermieter wäre gezwungen ggf zu klagen.

Falls eine Schadensersatzpflicht des Mieters tatsächlich besteht, so ist aber immer nur der Zeitwert zu ersetzen. D.h. da die übliche Lebensdauer eines Laminatbodens i.A. mit 10 Jahren anzusetzen ist, ergäbe sich beispielsweise bei einem Alter des Laminats von 9 Jahren ein Anspruch in Höhe von 10% der Kosten.

siehe z.B. hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lamina…
dort auch dem Link >Teppichboden folgen

Grüsse Rudi

Hai!

Ich stimme dir grundsätzlich zu, nur eine Bemerkung.

können sie dem Lauf der Dinge mit Gelassenheit entgegen sehen.

Wenn sie mit Auftreten des Schadens den Vermieter unverzüglich in Kenntnis gesetzt
haben, stimmt auch dies.

Wenn sie allerdings wie so oft üblich, och das ist schon länger so, dann wird es schwierig!

Der Plem

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