Guten Morgen,
man stelle sich mal folgende abstrakte Situation vor:
Familie X ist vor knapp 5 Jahren in eine versiffte Mietwohnung eingezogen. (Natürlich hat Fam. X diese vorher erstmal in wochenlanger Kleinarbeit geputzt und renoviert… Außerdem hat Vermieter Y in der ganzen Wohnung zu einem Schnäppchenpreis neue Böden verlegen lassen.) Nun ist Familie X nach langem Nachbarschaftsstreit Mitte diesen Jahres ausgezogen, hat beim Auszug die Wohnung übergeben und alle Schlüssel abgegeben.
Bei der Übergabe wurde festgestellt, daß in einem Kinderzimmer ein „Brett“ vom Laminat ein Loch hatte, außerdem waren in der Küche und im Flur auf dem PVC-Boden dunkle Flecken. In der Küche von einem handelsüblichen Türstopper, im Flur von einem ebensolchen Garderobenständer.
Familie X fühlte sich für die Flecken nicht wirklich verantwortlich, da sie nicht mutwillig verursacht wurden, sondern vermutlich durch Weichmacher im billigen PVC aus den Gummidingern der Gegenstände gelöst wurden. Das Loch im Laminat hätte Fam. X selbst reparieren können, da sie noch ein Paket des Laminats im Keller stehen hatte. Dies wurde vom Vermieter abgetan und es wurde verlangt, für die Schäden die Haftpflichtversicherung einzuschalten.
Frau X meldete die Schäden also ihrer Versicherung. Diese schickte im August einen Gutachter, der feststellte, daß der Vermieter Y alle Schäden schon hatte beheben lassen. Wie soll also ein Gutachten erstellt werden? Aus diesem Grund und mit der weiteren Begründung, die Schäden seien gesammelt worden, wurde eine jegliche Zahlung an Vermieter Y abgelehnt.
Letzte Woche bekam Familie X Post von Vermieter Y. Er will nun die komplette Rechnung für den neu verlegten Boden von Fam. X einfordern.
Nun die Fragen:
Kann man überhaupt einen Schaden beheben und erst danach ein Gutachten verlangen?
Darf der Vermieter die Gesamtkosten in Rechnung stellen?
Angenommen, die Erstverlegung der Böden war sehr günstig und man hat eine Rechnung, die das beweist. Darf die Neuverlegung dann doppelt soviel kosten?
Muss Familie X überhaupt irgendwas bezahlen? Sie wurde schließlich vorher gar nicht mit der Reparatur in Verzug gesetzt…
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
LG, Conny