Moin,
das bezieht sich jetzt direkt auf duck313s Post:
Zum Schaden und wer/wie dafür verantwortlich gemacht werden
kann,stimme ich Dir zu.
Aber der Vermieter kann m.E. bei derzeitigem Frost durchaus
die Nutzung von Ablufttrocknern mit Schlauch im gekippten
Kellerfenster GENERELL untersagen,eben weil auch während des
Betriebs Kälte in den Keller eindringen kann.
Der VM kann sogar grundsätzlich die Benutzung von
Ablufttrocknern untersagen -wenn er die passenden
Voraussetzungen dafür schafft- vor allem, wenn es gar keine
richtige Ablüftungsvorrichtung für Ablufttrockner gibt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verbot-von-Abluft-Tr…
Denn das Heraushängen des Abluftschlauches durch das gekippte
Fenster kann zu Problemen führen wie hier beschrieben oder das
Fenster bzw die Dichtungen beschädigen und/oder das Kondensat
kann sich aussen am Mauerwerk niederschlagen und dort Schäden
verursachen.
Mal abgesehen davon, könnten sich grundsätzlich auch andere
Mieter durch den Weichspülernebel belästigt fühlen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, die Benutzung eines Abluftwäschetrockners im Vorfeld auszuschliessen (Mietvertrag/Hausordnung), wenn kein passender Aufstellort vorhanden ist.
Man kann einen Ablufttorckner auch nachträglich umrüsten:
http://www.yatego.com/ersatzteilehausgeraete/p,45534…
Aber auch beim Betrieb von Kondenstrocknern gibt es ein paar Dinge zu beachten. Der VM sollte sich da vielleicht insgesamt mal schlau machen.
Gruß
M.