Schäden durch Ablufttrockner

Ein Mieter hat gestern seinen Ablufttrockner in der Waschküche bei gekipptem Fenster benutzt und das Fenster hinterher nicht geschlossen. Aufgrund der derzeit herrschenden Kälteperiode sind nun die Wasserleitungen in der Waschküche eingefroren.

Bei einer eben mit dem entsprechenden Mieter durchgeführten Besichtigung der Waschküche, weist der Mieter alle Schuld von sich. Daraufhin hat der Hausverwalter ein weiteres Nutzungsverbot des Ablufttrockners gegenüber dem Mieter ausgesprochen, welchem dieser ebenfalls widersprochen hat. Ist ein solches Nutzungsverbot aufgrund der Beschädigung durch den Mieter rechtens?

Ein Mieter hat gestern seinen Ablufttrockner in der Waschküche
bei gekipptem Fenster benutzt und das Fenster hinterher nicht
geschlossen. Aufgrund der derzeit herrschenden Kälteperiode
sind nun die Wasserleitungen in der Waschküche eingefroren.

Bei einer eben mit dem entsprechenden Mieter durchgeführten
Besichtigung der Waschküche, weist der Mieter alle Schuld von
sich.

Nun, hier wäre mal interessant zu erfahren, inwiefern der Mieter die Schuld von sich weist. Behauptet er, das Offenlassen der Fenster sei nicht ursächlich für das Einfrieren der Leitungen oder behauptet er, die Fenster gar nicht offen gelassen zu haben?
Und kann der VM/HV im zweiten Fall das Gegenteil beweisen?

Daraufhin hat der Hausverwalter ein weiteres
Nutzungsverbot des Ablufttrockners gegenüber dem Mieter
ausgesprochen, welchem dieser ebenfalls widersprochen hat. Ist
ein solches Nutzungsverbot aufgrund der Beschädigung durch den
Mieter rechtens?

Meiner Auffassung nach nicht. Entweder, der Mieter hat den Schaden verursacht, dann muß er Schadenersatz leisten. Dann gibt es auch keinen Grund, ihm die weitere Nutzung zu untersagen.
Oder es ist seine Schuld nicht nachzuweisen, dann gibt es auch keine Grundlage für irgendwelche Forderungen oder Auflagen.

Gruß Stefan

Hallo !

Zum Schaden und wer/wie dafür verantwortlich gemacht werden kann,stimme ich Dir zu.
Aber der Vermieter kann m.E. bei derzeitigem Frost durchaus die Nutzung von Ablufttrocknern mit Schlauch im gekippten Kellerfenster GENERELL untersagen,eben weil auch während des Betriebs Kälte in den Keller eindringen kann.

MfG
duck313

Moin,

das bezieht sich jetzt direkt auf duck313s Post:

Zum Schaden und wer/wie dafür verantwortlich gemacht werden
kann,stimme ich Dir zu.
Aber der Vermieter kann m.E. bei derzeitigem Frost durchaus
die Nutzung von Ablufttrocknern mit Schlauch im gekippten
Kellerfenster GENERELL untersagen,eben weil auch während des
Betriebs Kälte in den Keller eindringen kann.

Der VM kann sogar grundsätzlich die Benutzung von
Ablufttrocknern untersagen -wenn er die passenden
Voraussetzungen dafür schafft- vor allem, wenn es gar keine
richtige Ablüftungsvorrichtung für Ablufttrockner gibt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verbot-von-Abluft-Tr…

Denn das Heraushängen des Abluftschlauches durch das gekippte
Fenster kann zu Problemen führen wie hier beschrieben oder das
Fenster bzw die Dichtungen beschädigen und/oder das Kondensat
kann sich aussen am Mauerwerk niederschlagen und dort Schäden
verursachen.
Mal abgesehen davon, könnten sich grundsätzlich auch andere
Mieter durch den Weichspülernebel belästigt fühlen.

Deshalb kann es sinnvoll sein, die Benutzung eines Abluftwäschetrockners im Vorfeld auszuschliessen (Mietvertrag/Hausordnung), wenn kein passender Aufstellort vorhanden ist.

Man kann einen Ablufttorckner auch nachträglich umrüsten:
http://www.yatego.com/ersatzteilehausgeraete/p,45534…

Aber auch beim Betrieb von Kondenstrocknern gibt es ein paar Dinge zu beachten. Der VM sollte sich da vielleicht insgesamt mal schlau machen.

Gruß
M.