Schäden durch Dritte

Person A hat eine eigene Mietwohnung in der die Person B vorübergehed wohnt, ohne aber im Mietvertrag zu stehen.
Person B bringt Katzen mit, die einige Schäden an der Mietsache verursachen. Person B sagt, das diese den Schaden behebt, dies tut B aber nicht.
Person B hat zwar bei  seiner Haftpflichtversicherung um Regulierung gebeten, diese hat dies aber abgelehnt, da Peron B angegeben hat, das Person A der Eigentümer ist und dies obwohl er ja Mieter ist.

Hat A trotzdem ein Erfolg bei einer Klage gegen B?
Person A hat regelmäßig Person B zu verstehen gegeben, das die Katzen auf Grund der Mängel nicht mehr in der Wohnung verbleiben können.

dann muss Person B den Schaden ohne Versicherung regulieren, wo ist das problem?

Hallo,

Person B hat zwar bei  seiner Haftpflichtversicherung um
Regulierung gebeten, diese hat dies aber abgelehnt, da Peron B
angegeben hat, das Person A der Eigentümer ist und dies obwohl
er ja Mieter ist.

Hat die Vers. die Schadensregulierung mit der Begründung abgelehnt, dass wahrheitswidrige Angaben bei der Schadensmeldung gemacht wurden?

Denn allein aus dem Umstand, dass C der tatsächliche Eigentümer der beschädigten Sache ist, könnte sich ansonsten keine Schadensregulierungsablehnung herleiten lassen.

Falls dies aber die Begründung war, dann sollte B (sich auf einen Irrtum berufend, sofern dieser vorlag) gegenüber der Versicherung argumentieren, dass er Eigentümer und Besitzer durcheinanderbrachte. Denn A ist zweifelsfrei als Mieter der Besitzer der Mietsache.

Darüber hinausgehend müsste die Versicherung einmal erläutern, ob sie B bei den Angaben zum Schadensfall eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung unterstellt. Hier würde sich vor allem die Frage stellen, welche Vorteile sich B hätte erhoffen sollen. Denn bei nur fahrlässiger Pflichtverletzung kann sich die Vers. nicht vor der (ggf. teilweisen) Schadensregulierung drücken.
http://dejure.org/gesetze/VVG/28.html

Gruß
vdmaster

Das Problem ist, das man zu B keinen Kontakt aufnehmen kann, da er auf sämtliche Briefe von Person A nicht reagiert.
Deshalb die Frage, ob B, die Person A erfolgreich verklagen kann.
A hat der Versicherung von B bereits mitgeteilt, das er Mieter und kein Eigentümer ist, die Versicherung braucht jetzt vom VN den Zeitraum, Person A gibt diesen aber nicht an.

Das ist eben die Frage, wenn sich B weigert zu zahlen

Hallo,

dann muss der Geschädigte den Nachweis erbringen, dass B schadensersatzpflichtig ist und ggf. klagen.Vgl. § 823 BGB.

vdmaster

Hallo,

drum prüfe, wer sich auch nur kurzfristig (an einen Besucher) bindet. A bleibt nur der Rechtsweg, falls B sich weigert, seinen Pflichten nachzukommen.

Gruß
vdmaster

A ist Besitzer und nicht Eigentümer. Aber  die Versicherung kann nicht voraussetzen, dass der Versicherte ausreichend juristisch gebildet ist, das unterscheiden zu können. Also muss die Versicherung leisten. Wenn A die Katzen aber ursprünglich geduldet hat, dann hat er das Risiko bewußt in Kauf genommen und die Versicherung könnte mit dieser Begründung ablehnen. Ebenso könnte damit B oder ein Richter eine Haftung ausschließen.
A kann B samt seiner Katzen aus der Wohnung verweisen.

Die angebliche Begründung, dass die Versicherung von B nicht hafte, weil A nur Mieter sei, ist - sorry - Blödsinn. Entweder hat B das gegenüber A falsch wiedergegeben oder B hat sich gegenüber der Versicherung falsch verhalten oder B hat gar keine Versicherung dafür oder …

Damit A gegen B klagen kann, müsste A erstmal den Schaden nachweisbar beziffert haben. Steht die Schadenshöhe denn schon fest? Und würde sich der nicht unerhebliche Klage-Aufwand dafür lohnen?

Aber:
Da A seinem Vermieter V für alle Schäden haftet, die durch seine Besucher, Untermieter u.ä. verursacht werden, ist A seinem Vermieter schadensersatzpflichtig. Falls A eine Haftpflichtversicherung hat, kann A m.E. diesen Schaden bei der eigenen Versicherung anmelden. Denn A hat diesen Schaden an der gemieteten Wohnung durchaus durch sein eigenes Verhalten (Untervermietung) herbeigeführt.

Die Versicherung müsste dann versuchen, beim eigentlichen Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung Regress zu nehmen.

Es sei denn, die Untervermietung an B sei ohne Wissen und ohne Erlaubnis des Vermieters erfolgt und deswegen nicht legal gewesen. Mit diesem Argument könnte die Versicherung von A evtl. versuchen, sich herauszuwinden.

Hallo,

Denn A hat diesen Schaden an der gemieteten Wohnung durchaus durch sein eigenes
Verhalten (Untervermietung) herbeigeführt.

Hierfür hätte ich gern eine positive Rechtsquelle (Urteil o.ä.). Der Untervermieter zählt üblicherweise nicht zu den mitversicherten Personen einer PHV. Ebenso zählt auch ein kurzfristiger Besucher nicht zu diesem Personenkreis.

Die Versicherung müsste dann versuchen, beim eigentlichen
Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung Regress zu
nehmen.

Es sei denn, die Untervermietung an B sei ohne Wissen und ohne
Erlaubnis des Vermieters erfolgt und deswegen nicht legal
gewesen. Mit diesem Argument könnte die Versicherung von A
evtl. versuchen, sich herauszuwinden.

Auch hier hätte ich gerne eine Quelle.

Gruß
vdmaster

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