Hallo!
In einem Mehrfamilien-Mietshaus wurde mit Einverständnis der Hausverwaltung der Gemeinschaftliche Garten durch Beete an der Rändern gestaltet. Regelmäßig kommt ein Mann von einer angemieteten Gartenpflegefirma (nicht der zuständige Hausmeister) zum Rasenmähen. Dieser mäht jedoch nicht nur den Rasen, sondern senst rücksichtslos auch alles auf den (optisch eindeutig abegrenzten, jedoch nicht eingefassten) Beeten ab. Da der Rasen aufgrund extrem schlechter Bodenqualität nicht wächst, sind zum Beispiel Bärlauchstauden auf den Beeten eindeutig als Nichtunkraut identifizierbar. Stellenweise entfernt der Rasenmähermann sogar Beeteinfassungen (eingesteckte kleine Zäune), um besser ranzukommen…).
Gibt es eine Möglichkeit (nette Briefe fruchteten nichts), diesen Menschen zu belangen - Unterlassung der Sabotage, Schadenersatz etc., Forderung einer anderen Firma zum Rasenmähen - oder gibt es keine, da der Garten nicht Eigentum der Mieter ist und dessen Nutzung im Mietverstrag nicht thematisiert ist? Sind die Pflanzen auf dem Beet Privateigentum, welches vom Rasenmähermann berücksichtigt werden muss?
Danke und LG
maja