Hallo,
angeregt durch einen Beitrag im Brett Polizei und Kriminalistik habe ich mal einige Fragen.
Angenommen, bei einer Überprüfung durch den Zoll werden keine illegalen Dinge gefunden. Bei dem angenommenen Fall würden die Sitze des Fahrzeugs durch den Drogenhund verschmutzt.
Wie würden die Chancen stehen dass der Zoll die Kosten für die Reinigung zahlen müssten?
Gleiches Ausgangszenario, aber diesmal reißt der Drogenhund durch eine Drehung seines Körpers den Schalter des Scheibenwischers ab.
Wäre der Zoll in diesem Fall verpflichtet die Rechnung für die Reparatur zu zahlen?
Etwas allgemeiner gehalten.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung durch Polizei oder einer sonstigen Behörde wird nichts Illegales gefunden. Doch durch die gewaltsame Öffnung der Wohnungstüre (Wohnungsinhaber war nicht zuhause) wird die Tür beschädigt. Auch andere Schäden (verdreckter Teppich, Aufgehebelte Schranktüren usw. ) könnten entstanden sein.
Bleibt der Wohnungsinhaber auf diese Schäden sitzen (Pech gehabt), oder kann er (mit großen Erfolgsaussichten) Schadenersatz verlangen?
Gruß Horst