Schäden/Gebrauchsspuren am Mobiliar einer möbliert

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit nun neun Monaten wohne ich mit zwei weiteren Personen in einer möblierten Mietwohnung. Die Miete beträgt um die 1400€ wovon - wie ich herausgefunden habe - ca 600€ als Aufschlag für die Möbel berechnet werden.

Im Allgemeinen ist die Wohnung ordentlich eingerichtet, über qualität der Möbelstücke lässt sich jedoch streiten. Im laufe der Zeit lassen sich nun an diversen Möbelstück Gebrauchsspuren sowie Schäden aufweisen zu denen ich folgende Fragen habe:

1: Kunstlederbezogene Stühle in der Küche weisen Gebrauchsspuren auf. (Kunstleder löst sich)
FRAGE: Kann dies uns/dem Mieter in Rechnung gestellt werden?
2: Eine Schranktüre der Küche, die mit Plastikfolie in Holzoptik bezogen ist, wurde vermutlich durch einen Stoß beschädigt und ein ca. 1cm kleines Stück Folie löst ich an dieser Stelle ab.
FRAGE: Kann der Vermieter hierfür eine neue Schranktür einfordern?
3: Bei Spüle und Herdplatte ist jeweils Wasser in die Küchenplatte geflossen und dadurch ist diese Sperrholzküchenplatte etwas aufgequollen. Der Vermieter sagt dieser Schaden ist durch falsche Benutzung entstanden was - meiner Meinung nach - totaler Blödsinn ist.
FRAGE: Kann der Vermieter die Reparatur hierfür in Rechnung stellen?
4: Im Badezimmer ist auf einer Bodenfließe ein kleines Loch entstanden. Ursache hierfür war dass ein (vom Vermieter angebrachtes) Regal schieflage hatte und ein schweres Deo aufgrund eines Türstoßes zu Boden fiel.
FRAGE: Ich gehe davon aus das hier nur der Austausch einer Fließe bezahlt werden muss?

Allgemein ist noch anzumerken, dass mit Mietvertrag auch eine von der Vermieterin ausgewählte Putzkraft engagiert wurde deren monatliche Kosten wir als Vermieter übernehmen müssen.
FRAGE: Rein aus Interesse, ist dies überhaupt rechtlich vertretbar? die Putzfrau agiert quasi als Kontrollorgan der Vermieterin und erstattet regelmäßig Bericht über den Zustand der Wohnung.

Mfg

Jochen

Hallo Jochen,

es kommt darauf an, was GENAU im Mietvertrag bezüglich Schäden steht, die der Mieter verursacht hat.
Allgemein lässt sich hier nur sehr schwer etwas sagen, weil es auf jeden Einzelfall ankommt, ob es eine Beschädigung oder die Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs und der damit verbundenen Abnutzung ist. Wenn Sie die Vereinbarung mit der Putzfrau so unterschrieben haben, dann wird es schwer sein, diese zu ändern. Der Vermieter hat natürlich nicht das Recht, sich auf diese Weise nach und nach eine „Rundumerneuerung“ seiner Wohnung zu beschaffen und die Kosten auf die Mieter umzulegen, aber im Streitfall ist alles eine Sache des schlüssigen Beweises.

Leider kann ich keine wirklich weiterführenden Ratschläge geben.

Viel Glück wünscht Heihei

Für all diese Mängel muss der Vermieter aufkommen.
Die Rechnung gehört ihm.

Dafür zahlt ihr immerhin einen stolzen Preis.

Ich würde die Mängel schriftlich aufführen, alle Inhaber der Wohnung unterschreiben lassen und dem Vermieter einen Termin setzen bis wann alles repariert werden soll.
P.S. die Fliesenreparatur gehört auch zum Vermieter

Wenn du die Rep. veranlaßt dürfte es schwer sein, das Geld vom Vermieter dafür einzutreiben. Led. über die Miete der Betrag abgesetzt werden. Aber eben nur, wenn der Vermieter die Gelegenheit hatte von den Schäden zu erfahren und diese zu beseitigen. Wenn er nach zweimaliger Terminsverstreichung dieser nicht nachkommt, sollte im zweiten Schreiben bereits angekündigt werden, das die Rep. veranlaßt wird und die Kosten von der laufenden Miete abgezogen werde.
viel Erfolg

Hallo,

die Reinigungskraft kann der Vermieter für das Treppenhaus engagieren. Dem Mieter eine eigens ausgesuchte Putzfrau für die Wohnung aufs Auge drücken, ist nicht zulässig.
Der Mieter hat das Recht seine Wohnung zu zu nutzen, als auch zu putzen, wie er es für richtig hält und muss den Aufenthalt weder dulden noch bezahlen, da nicht er diese beauftragt hat.

Es sei denn man hat sich zu beginn des Mietverhältnis darauf geeinigt, dann muss man dies mit Begründung widerrufen. Störung des Hausfriedens durch Indiskretion (Berichterstattung an den Vermieter durch die Putzfrau etwa
oder das dies eine Störung der Privatsphäre dar stelle.
Eine Putzfrau ist kein Handwerker, dem man Zutritt gewähren muss und offenbar dienst dies als Wohnungbegehung, die man auch noch bezahlen muss. Man hat das Recht seine Reinigungskraft selber aus zu wählen.
Schließlich handelt es sich hierbei um eine Vertrauensstellung.

Es gibt Abnutzung, also normaler Verschleiß und Schäden, die durch unsachgemäßen Genrauch herbei geführt werden.
Wurden minderwertige Möbel/Einrichtungsgegenstände angeschafft, dann bleiben Schäden nicht aus.
Abnutzung von den Möbeln ist durch die Mietezahlung, welcher ja deswegen erhöht ist abgegolten.

Der Mieter kann auf den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung und Einrichtung bestehen und der VM muss dann die Möbel reparieren lassen oder austauschen.

Ob der Preis für die Möblierung angemessen ist, kann ich nicht sagen. Für eine kleine Wohnung kann dies deutlich zu viel sein und für eine riesige Wohnung/Haus angemessen.

  1. Stühle - den Vermieter auffordern dies in Ordnung zu bringen =Materialmangel/verarbeitungsfehler

  2. hört sich nach Materialfehler an. Den Beweis, das die vom Mieter verursacht wurde, muss der Vermieter erbringen

  3. ist strittig, da etwas Wasser etwas schwammig ist.
    In solch einem Fall besser den Mieterverein hinzu ziehen
    oder einen Küchenfachmann dies begutachten lassen.
    Der kann einem direkt bescheinigen, wenn die Küche baulich gesehen Schrott ist.

  4. auch strittig. Was der Mangel bekannt, hätte man den Vermieter auffordern müssen, das regal zu begradigen. was dies nicht bekannt würde ich das dokumentieren und die Zahlungs weigerung so begründen.

In diesem Fall rate ich unbedingt den Mieterwein aufzusuchen, dda die rechtlich einwandfreie Auskünfte erteilen können

Viele Grüße
tina

Viele Fragen, die unterschiedlich gewertet werden müssen:

Der Mietpreis war ihnen vonvornherein bekannt. Dass eine möblierte Wohnung mehr kostet, als eine nicht möblierte Wohnung, ist völlig klar. Ob 600 Euro Mehrmiete gerechtfertigt sind, kann ich von hier nicht sagen. Es erscheint mir sehr hoch zu sein. Aber Vertrag ist Vertrag.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit nun neun Monaten wohne ich mit zwei weiteren Personen in
einer möblierten Mietwohnung. Die Miete beträgt um die 1400€
wovon - wie ich herausgefunden habe - ca 600€ als Aufschlag
für die Möbel berechnet werden.

Im Allgemeinen ist die Wohnung ordentlich eingerichtet, über
qualität der Möbelstücke lässt sich jedoch streiten. Im laufe
der Zeit lassen sich nun an diversen Möbelstück
Gebrauchsspuren sowie Schäden aufweisen zu denen ich folgende
Fragen habe:

1: Kunstlederbezogene Stühle in der Küche weisen
Gebrauchsspuren auf. (Kunstleder löst sich)

Das dürfte ein Mangel sein, den der Vermieter zu vertreten hat. Hätten Sie einen Schnitt oder ein Loch in die Polsterung gemacht, wäre es Ihre Sache.

FRAGE: Kann dies uns/dem Mieter in Rechnung gestellt werden?
2: Eine Schranktüre der Küche, die mit Plastikfolie in
Holzoptik bezogen ist, wurde vermutlich durch einen Stoß
beschädigt und ein ca. 1cm kleines Stück Folie löst ich an
dieser Stelle ab.
FRAGE: Kann der Vermieter hierfür eine neue Schranktür
einfordern?

Ein Stoß gegen eine Schranktür? Wie kann so etwas passieren? Eigentlich ungewöhnlich bei normalem GEbrauch. Den Schaden haben Sie angerichtet, sind dafür haftbar.

3: Bei Spüle und Herdplatte ist jeweils Wasser in die
Küchenplatte geflossen und dadurch ist diese
Sperrholzküchenplatte etwas aufgequollen. Der Vermieter sagt
dieser Schaden ist durch falsche Benutzung entstanden was -
meiner Meinung nach - totaler Blödsinn ist.
FRAGE: Kann der Vermieter die Reparatur hierfür in Rechnung
stellen?

Warum ist das Wasser dort eingedrungen? War eine Dichtung undicht oder haben Sie Wasser überlaufen lassen? Wenn eine Dichtung defekt war, ist es Sache des Vermieters, im anderen Fall Ihre Sache.

4: Im Badezimmer ist auf einer Bodenfließe ein kleines Loch
entstanden. Ursache hierfür war dass ein (vom Vermieter
angebrachtes) Regal schieflage hatte und ein schweres Deo
aufgrund eines Türstoßes zu Boden fiel.
FRAGE: Ich gehe davon aus das hier nur der Austausch einer
Fließe bezahlt werden muss?

Die Schieflage wird doch nicht so gravierend gewesen sein, dass Gegenstände gerutscht sind oder? Wenn Sie vorher etwas auf dem Regal abstellen konnten, ist davon nicht auszugehen. Also Ursache = Türstoß und Ihr Problem.

Allgemein ist noch anzumerken, dass mit Mietvertrag auch eine
von der Vermieterin ausgewählte Putzkraft engagiert wurde
deren monatliche Kosten wir als Vermieter übernehmen müssen.
FRAGE: Rein aus Interesse, ist dies überhaupt rechtlich
vertretbar? die Putzfrau agiert quasi als Kontrollorgan der
Vermieterin und erstattet regelmäßig Bericht über den Zustand
der Wohnung.

Mit Ihrem Mietvertrag haben Sie sicherlich auch dieser Putzhilfe zugestimmt. Allenfalls könnten Sie den Vermieter bitten, eine andere Putzhilfe zu beschäftigen, da Sie sich beobachtet fühlten.

Mfg

Jochen

Hallo aus Bernburg,

zugegeben ich musste etwas Schmunzeln. Zum Glück herrscht im demokratischen Deutschland das Verursacherprinzip. Keiner muss für den Schaden den andere verursachen aufkommen. Dieses Jahr wohne ich genau 10 Jahre in meiner Wohnung und habe gewiss keinen Ordnungsfimmel aber was man sich selber erarbeitet achtet man scheinbar besser - sagte schon meine Oma. Beim Lesen der Schäden nach nur 9 Monaten, ist an der alten Weisheit viel Wahrheit.

Neben dem Verursacherprinzip, haben wir in Deutschland auch Vertragsfreiheit! Deshalb ist es legitim und scheinbar von Mieter- wie Vermieterseite gewünscht, das sich jemand um das zeitweise vermietete Eigentum kümmert.
Vage Unterstellungen finde ich kindisch, ist aber jedem überlassen, stören meist unnötig den Hausfrieden und das wäre ein Kündigungsgrund.
Natürlich kann immer mal was kaputt gehen. Dann muss das ersetzt bzw. repariert werden. Wo ist das Problem?
Die nach nur 9 Monaten aufgequollene Küchenplatte schon eher. Meine habe ich wie o.g. seit 10 Jahren und da quillt nichts auf!
Der Gesetzgeber hat 2002 klar festgelegt, dass Wohnraumvermietern durch die Überlassung keine Schäden entstehen dürfen!
Mieter die möbliert mietensparen ja die Kosten für Möbel - müssen diese dann aber auch pfleglich behandeln und sind gesetzlich verpflichtet, Schäden oder Mängel schnellstens dem Vermieter / Eigentümer mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Unterbleibt die Schadensmeldung oder wird diese verspätet gemacht, steht dem Vermieter Schadensersatz zu.
Verlassen Sie sich nicht auf die unterstellte Kontrolle der Putzfrau, diese ist nur zu Tätigkeiten ihres (Werkvertrages) verpflichtet.

Gebrauchsspuren an der Mietsache, zu der auch die Möbel gehören, sind durch die Mietzahlung abgegolten. Was aber davon Schäden sind, die der Mieter zu vertreten hat, kann ich aus der Ferne beim besten Willen nicht beurteilen.

Die Fliese im Bad könnte sicherlich ausgetauscht werden, hier würde eine private Haftpflicht die Kosten übernehmen.

Wenn im Mietvertrag die Putzfrau vereinbart ist, ist das natürlich rechtlich vertretbar. Man sollte schon wissen, was man sich mit Unterschrift unter einem Vertrag so einhandelt.

Hallo,

Stühle sind Gebrauchsgegenstände u der Schaden Verschleiß. Bei der Schranktuer reicht sicherlich der Preis fuer neue Klebefolie, anders Die Arbeitsplatte. Dies haette bei sachgemäße Nutzung wirklich vermieden koennen. Ob ein Fliesenleger die Fliese einfach austauschen kann kann ich pauschal nicht beantworten.

Bzgl Putzkraft: Sie haben diesem zugestimmt, also ist dies in Ordnung.

Lieben Gruss

Diese konkreten Fragen möchte ich nicht beantworten und empfehle dir einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Zwar kann man die Punkte grob beurteilen, aber ohne Blick in den Mietvertrag und ins Übergabeprotokoll zu haben, bei so vielen Beanstandungen, ist eine entsprechende Antwort schon fast eine Rechtsberatung.
Lg

Ciao Doxo,

komm nicht drum herrum: ein solcher Mietvertrag kann nur Probleme schaffen. Es ist mir nicht unverständlich, wie du erst im nachherein „herausfinden kannst“ dass 600€ Miete für die Möblierung anfallen.

So möglich nun konkret:

Der Verschleiss der Mietsache im geöhnlichen Gebrauch ist durch die Miete abgegolten. Das sich billige Möbel schneller abnutzen als hochwertige liegt in der Natur der Sache.

Sollte die Vermieterin unglücklich über die Gebrauchsspuren sein, dann geht rücksichtsvoll mit ihr um. Es muss ihr aber klar werden, dass Sachen durch Gebrauch nicht besser werden und sie genau dafür Miete erhält!

  1. Ich geh von Gewöhnlichen Gebrauhsspuren aus (da billig). Eine Mängel an der Mietesache sollte angezeigt werden. Je nach dem Grad muss der Mangel dann durch und auf Kosten des Vermiters abgestellt werden.

  2. Scheanktür Folie? Die Folie wird wieder angeklebt. Ein Tausch ist nicht gerechtfertigt. Es solle ich als Nutzer/Mieter natürlich kalr sein, dass ihr auch zur Sorgfalt angehalten sein. Sprich: nicht einfach weiterbenutzen, bis die Folie so kaputt geht bis man sie nicht mehr richten kann. Ggf wird die Tür neu beklebt.

  3. Wasser/Aufgequollen: auch hier liegt die Vermutung der schlechten Verarbeitung (Silikon/Abdichtung) und billige Arbeitsplatte nah. Gebrauchsspur.

  4. Hab noch nie ein Loch in einer verlegten Fliese gesehen?!? Eine Macke/Kratzer/Abplatzer an ner Fliese kann passieren. Warum auch immer was runtergefalen ist: es ist euch passiert.
    Ein Wechsel kann Größe und Position gerechtfertigt sein. Da man selten ne einzelne Bodenfliese auswechselt scheint mir auch das obsolet.
    Wie ein anderer Antworter bereits schrieb. Das wäre ein klassischer Fall eure Private Haftpflicht.

Zentral zu bedenken: Mit der Vermieterin wird es wohl einige Diskusionen geben. Überlegt die Gesamte Sitation und eure Position. Im Zweifelsfall hat der letzte der auszieht die Probleme an der Hacke.

Viel Erfolg und diplomatisches Geschick!
cu mar

Schäden
Zunächst einmal: sie müssen niemandem den Zutritt zu ihrer Wohnung gestatten, den sie nicht wollen. Wenn der Vermieter eine Putzkraft für sie engagiert, ist das seine Sache. Zutritt müssen sie Ihr nicht gewähren. Bezüglich der Bezahlung gelten dann die Regeln des Mietvertrages.

Alle diese Schäden kommen sowieso nur dann in Betracht, wenn sie ausziehen. Dann kann der Vermieter unter Umständen verlangen, dass sie diese Schäden beseitigen. Bei der Tür wäre es so, dass eine neue Folie geklebt werden müsste durch einen Fachmann. Wasser in der Tischplatte neben Spüle und Herd bedeutet lediglich, dass diese Arbeitsplatte nicht fachgerecht installiert wurde. Er wurde offensichtlich nach dem Aussehen der Löcher für Spüle und Herd vergessen, die Arbeitsplatte gegen eindringende Feuchtigkeit zu sichern. Bezüglich der Fliese im Bad wäre zu klären, ob dieses Loch ihr Verschulden ist oder lediglich ganz normale Abnutzung. Die Abnutzung des Kunstledersofas durch ganz normale Benutzung geht zulasten des Vermieters.

Ich denke, sie sollten sich überhaupt keinen Kopf machen und warten, was kommt. Sollten sie ausziehen und es ein Übergabeprotokoll geben, in dem Dinge drin stehen, mit denen sie nicht einverstanden sind, dann unterschreiben sie das Protokoll nicht unterstreichen sie die Dinge durch, die Ihnen nicht gefallen.

Schäden/Gebrauchsspuren am Mobiliar einer möbliert
Hallo Jochen,

kann dir leider nicht helfen. Bitte wende dich an den Mieterbund.

Gruß Fred

Kurze Antworten

  1. Gebrauchsspuren sind normal durch de Miete abgegolten.
  2. Schäden müssen ersetzt werden.
  3. Verträge (Putzfrau) sind zu halten.
    Anmerkung: Wasser fließt normal nicht „in“ die Küchenplatte
    Mfg
    pete88

WAR EINIGE TAGE UNTERWEGS SOLLTE NOCHE INE ANTWORT BENÖTIGT WERDEN BITTE MELDEN

tut mir leid, von mit-vermietete Möbeln habe ich keine Ahnung