Sehr geehrte Damen und Herren,
seit nun neun Monaten wohne ich mit zwei weiteren Personen in einer möblierten Mietwohnung. Die Miete beträgt um die 1400€ wovon - wie ich herausgefunden habe - ca 600€ als Aufschlag für die Möbel berechnet werden.
Im Allgemeinen ist die Wohnung ordentlich eingerichtet, über qualität der Möbelstücke lässt sich jedoch streiten. Im laufe der Zeit lassen sich nun an diversen Möbelstück Gebrauchsspuren sowie Schäden aufweisen zu denen ich folgende Fragen habe:
1: Kunstlederbezogene Stühle in der Küche weisen Gebrauchsspuren auf. (Kunstleder löst sich)
FRAGE: Kann dies uns/dem Mieter in Rechnung gestellt werden?
2: Eine Schranktüre der Küche, die mit Plastikfolie in Holzoptik bezogen ist, wurde vermutlich durch einen Stoß beschädigt und ein ca. 1cm kleines Stück Folie löst ich an dieser Stelle ab.
FRAGE: Kann der Vermieter hierfür eine neue Schranktür einfordern?
3: Bei Spüle und Herdplatte ist jeweils Wasser in die Küchenplatte geflossen und dadurch ist diese Sperrholzküchenplatte etwas aufgequollen. Der Vermieter sagt dieser Schaden ist durch falsche Benutzung entstanden was - meiner Meinung nach - totaler Blödsinn ist.
FRAGE: Kann der Vermieter die Reparatur hierfür in Rechnung stellen?
4: Im Badezimmer ist auf einer Bodenfließe ein kleines Loch entstanden. Ursache hierfür war dass ein (vom Vermieter angebrachtes) Regal schieflage hatte und ein schweres Deo aufgrund eines Türstoßes zu Boden fiel.
FRAGE: Ich gehe davon aus das hier nur der Austausch einer Fließe bezahlt werden muss?
Allgemein ist noch anzumerken, dass mit Mietvertrag auch eine von der Vermieterin ausgewählte Putzkraft engagiert wurde deren monatliche Kosten wir als Vermieter übernehmen müssen.
FRAGE: Rein aus Interesse, ist dies überhaupt rechtlich vertretbar? die Putzfrau agiert quasi als Kontrollorgan der Vermieterin und erstattet regelmäßig Bericht über den Zustand der Wohnung.
Mfg
Jochen