Hallo Board
Bei den AGB`s werden Schäden, welche nicht vorsaätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind, oftmals ausgeschlossen.
Was sagt der Gesetzgeber dazu?
Kennt jemand die gesetzlichen Regelungen zu entstandenen Schäden.
Nehmen wir mal an ein Berater berät Unternehmen, nach bestem Wissen und Gewissen. Durch seine Tätigkeit, entsteht dem beratendem Unternehmen jedoch ein entgeltlicher Schaden (aufgrund eines Fehlers des Beraters). Dieser Berater hat diesen Fehler jedoch nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. Er hat eben eine Kleinigkeit nicht bedacht.
Kann dieser Berater nun haftbar gemacht werden? Und wenn ja in welcher Höhe. Gibt es da eine gesetzliche Grenze?
Danke +
Viele Grüße
Meines Erachtens ja, weil wenn er den Fehler gemacht hat hat seine Leistung die er verkaufte nichts getaugt so muss er haften.
Kustfehler bei Ärzten, Rechtsanwälte, wichtig ist einfach die Vermeidbarkeit bei ausreichender Sorgfalt.
Johannes.
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Hi,
Dieser Berater hat
diesen Fehler jedoch nicht vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht. Er hat eben eine Kleinigkeit nicht bedacht.
Und damit fahrlässig gehandelt. Im Einzelfall wären dann, vor allem im Hinblick auf eine Schadenersatzpflicht, die näheren Umstände zu prüfen. Aber prinzipiell ist das ein klassischer Fall von Fahrlässigkeit.
Je nachdem welche Summe in einem solchen Fall im Raum stünde, sollte sich der Unternehmensberater dringend anwaltlich beraten lassen…
Gruß Stefan