Ein Ehepaar wohnt seit 2004 in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung zur Miete.
Nun wurde seitens der Mieter zum 1.09.06 gekündigt.
Im Laufe der 2 Jahre sind Schäden auf dem Parkett entstanden -
vorallem von Pfennigabsätzen im Flur und von den Stühlen im Wohnzimmer.
Es sind jedoch keine Brandlöcher oder sehr tiefe Schürfstellen vorhanden.
sind die Mieter verpflichtet den Boden abzuschleifen und neu zu versiegeln?
Sonstige Renovierungsarbeiten müssten theoretisch auch nicht gemacht werden oder?! - da ja die Mietzeit lediglich 2 Jahre betrug.
Somit müssten die Mieter die Wohnung einfach nur besenrein verlassen?!
Ein Ehepaar wohnt seit 2004 in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung
zur Miete.
Nun wurde seitens der Mieter zum 1.09.06 gekündigt.
Im Laufe der 2 Jahre sind Schäden auf dem Parkett entstanden -
vorallem von Pfennigabsätzen im Flur und von den Stühlen im
Wohnzimmer.
Es sind jedoch keine Brandlöcher oder sehr tiefe Schürfstellen
vorhanden.
sind die Mieter verpflichtet den Boden abzuschleifen und neu
zu versiegeln?
Das ist eine Sache, die grenzwertig ist. Stärkere Abnutzung im Flur z.B. wird in der Regel als „normale Abnutzung“ eingestuft, bei Schäden die vermeidbar wären, wie z.B. von Stühlen im Wohnzimmer etc. könnte auch schon mal der VM Recht bekommen. Das liegt sicher im Auge des Betrachters.
Sonstige Renovierungsarbeiten müssten theoretisch auch nicht
gemacht werden oder?! - da ja die Mietzeit lediglich 2 Jahre
betrug.
Alle Theorie ist grau! Zu den Renovierungsarbeiten ist erst einmal der Wortlaut des Mietvertrages heranzuziehen und ebenso die Gültigkeit der dort vereinbarten Klauseln zu prüfen. Theoretisch könnte ein Mieter, der dies so vereinbart hat, auch nach kürzerer Zeit einen Raum renovieren müssen, da er z.B. starker Raucher ist oder für die Wände die Farben lila und schwarz schick fand.
Somit müssten die Mieter die Wohnung einfach nur besenrein
verlassen?!